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Deutsch und Senegal - wo heiraten? (Gelesen: 4.863 mal)
dakary
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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14.10.2006 um 13:12:52
 
Hallo an Alle,

mein Freund ich (4 Jahre zusammen) haben vor zu heiraten. Meine Frage ist jetzt, was am unkompliziertesten ist. Er möchte nach der Hochzeit mit mir in Deutschland leben. Er lebt sein 7 Jahren auf den Kanaren, hat dort seine befristete AE und arbeitet auch dort. Wir haben auch nicht vor ewig in Deutschland zu bleiben, sondern spielen mit dem Gedanken, später auszuwandern (ob Kanaren, Spanien oder Senegal ist noch nicht klar).
Wir haben die Möglichkeit im Senegal zu heiraten oder hier in Deutschland. Aber können wir auch auf den Kanaren heiraten? Was für ein Unterschied macht das alles?
Und wie ist das mit dem Ehevertrag? Ein Vermögen habe ich nicht, er ebenfalls nicht - ist es dann überhaupt notwendig?
Außerdem habe ich etwas über den islamischen Ehevertrag gelesen und mein Freund ist moslem (aber nicht praktizierend). Sollten wir dann trotzdem einen islamischen Ehevertrag machen, falls wir mal nach Afrika auswandern?

Danke schon im Vorraus für eure Antworten
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.10.2006 um 14:51:29
 
dakary schrieb am 14.10.2006 um 13:12:52:
Wir haben die Möglichkeit im Senegal zu heiraten oder hier in Deutschland. Aber können wir auch auf den Kanaren heiraten? Was für ein Unterschied macht das alles?


Die Ortsform der Eheschließung ist jeweils anders, damit auch der Stapel an Dokumenten, der von Euch verlangt werden könnte. Heiraten könnt Ihr, wo auch immer Ihr beide Euch legal aufhalten dürft und der Standesbeamte die Voraussetzungen für eine Eheschließung nach den jeweils geltenden Gesetzen als gegeben sieht. Bei Senegal weiß ich nicht auswendig, ob dortige Heiratsurkunden als vertrauenswürdig gelten; scheint mir auf einer Liste zu sein, wonach das nicht der Fall ist. Dann doch lieber woanders heiraten.

Gruß, ULF
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.10.2006 um 23:03:24
 
dakary schrieb am 14.10.2006 um 13:12:52:
Aber können wir auch auf den Kanaren heiraten?
Ja, aber dadurch, daß - neben der deutschen und der senegalesischen - eine dritte Rechtsordnung, nämlich die spanische ins Spiel gebracht wird, wird die ganze Sache tendenziell (noch) komplizierter.
ulf schrieb am 15.10.2006 um 14:51:29:
Bei Senegal weiß ich nicht auswendig, ob dortige Heiratsurkunden als vertrauenswürdig gelten; scheint mir auf einer Liste zu sein, wonach das nicht der Fall ist.
Ja:
Zitat:
Nachdem einige Auslandsvertretungen feststellen mussten, dass in ihrem Amtsbezirk die Voraussetzungen für die Legalisation von Urkunden nicht gegeben sind, haben sie mit Billigung des Auswärtigen Amtes die Legalisation bis auf weiteres eingestellt. Die dortigen deutschen Konsularbeamten können jedoch im Rahmen der Amtshilfe für deutsche Behörden bzw. Rechtshilfe für die Gerichte gutachtlich überprüfen, ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft und hierdurch den Inlandsbehörden Entscheidungshilfen geben.

Diese Verfahrensänderung betrifft z.Zt. Urkunden aus den folgenden Ländern:
Afghanistan, Äquatorialguinea; Aserbaidschan; Bangladesh; Benin; Côte d'Ivoire; Dominikanische Republik; Dschibuti; Eritrea; Gambia; Ghana; Guinea; Guinea-Bissau; Haiti; Indien; Kambodscha; Kamerun; Kenia; Kongo (Demokratische Republik); Kongo (Republik); Laos; Liberia; Mongolei; Myanmar; Nepal; Nigeria; Pakistan; Philippinen; Ruanda; Senegal; Sierra Leone; Sri Lanka; Tadschikistan; Togo; Tschad; Uganda; Usbekistan; Vietnam; Zentralafrikanische Republik.

( http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Urkundenverkehr/U... )

Abu


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dakary
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.10.2006 um 09:15:07
 
Also wär das einfachste wohl doch in Deutschland zu heiraten...
Kann er nach der Hochzeit mit seinem einfachen Visum gleich zu mir nach Deutschland und wir müssen nur auf die Arbeitserlaubnis warten?
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Saxonicus
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Antwort #4 - 16.10.2006 um 10:45:44
 
Wieso braucht er denn überhaupt ein Visum um nach Deutschland zu kommen, wenn er eine AE auf den Kanaren (Spanien) hat. Meines Wissens gehört Spanien doch zum Schengenraum ?
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dakary
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 16.10.2006 um 12:02:46
 
Er ist ja kein spanischer Staatsbürger, sondern hat nur die befristete AE. Ich bin leider in den Rechtssachen total uninformiert, deswegen poste ich ja hier  Zwinkernd

Er kann also ohne Visa für 3 Monate nach Deutschland und in der Zeit könnten wir den Heiratsantrag stellen, heiraten und die AE + Arbeitserlaubnis beantragen. Liege ich richtig?

P.S. Danke für die bisherigen Antworten
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.10.2006 um 12:31:03
 
dakary schrieb am 16.10.2006 um 09:15:07:
Also wär das einfachste wohl doch in Deutschland zu heiraten...
Kann er nach der Hochzeit mit seinem einfachen Visum gleich zu mir nach Deutschland und wir müssen nur auf die Arbeitserlaubnis warten?


Es mag sein, daß das deutsche Standesamt mehr schwierig zu beschaffende Unterlagen verlangt als Standesämter in anderen Schengenstaaten.

Mit seiner spanischen AE kann Dein Mann zu einem beliebigen schenganischen Standesamt reisen, mit der Heiratsurkunde fahrt Ihr dann nach D, meldet ihn bei Dir an, und schon darf er arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis-EU muß in D nach Einreise beantragt werden, ist aber Formsache.

Gruß, ULF
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 16.10.2006 um 12:35:48
 
ulf schrieb am 16.10.2006 um 12:31:03:
Die Aufenthaltserlaubnis-EU muß in D nach Einreise beantragt werden, ist aber Formsache.


Hi,
wenn die Fragestellerin Deutsche ist, dann gibbet aber
eine AE nach dem AufenthG. Aber wäre ja auch nicht
viel schwieriger zu erlangen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 16.10.2006 um 12:39:59
 
Mick schrieb am 16.10.2006 um 12:35:48:
wenn die Fragestellerin Deutsche ist, dann gibbet aber
eine AE nach dem AufenthG. Aber wäre ja auch nicht
viel schwieriger zu erlangen.


Pardon, ja, sofern sie nicht zuvor gemeinsam im EU-Ausland gelebt haben. In dem Fall sollte Ihr Zukünftiger nach Eheschließung noch bis zur Erteilung der AE zuwarten, bevor er in D eine Tätigkeit aufnimmt.

Gruß, ULF
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dakary
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 17.10.2006 um 09:40:07
 
Vielen Dank für eure Antworten. Jetzt bin ich schon ein großes Stück weiter und auch näher an meiner Hochzeit  Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 18.10.2006 um 20:49:35
 
dakary schrieb am 16.10.2006 um 12:02:46:
Er ist ja kein spanischer Staatsbürger, sondern hat nur die befristete AE.


Wenn er dort regulär ordentlich verdient, kann er sich auch dort noch vor Eurer Eheschließung die Daueraufenthaltserlaubnis-EU holen. Kann nie schaden, höchstens dauern.

Gruß, ULF
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dakary
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Antwort #11 - 18.10.2006 um 23:05:45
 
DauerAE-EU??? Bekommt er die nicht sowieso, wenn wir 3 Jahre verheiratet sind? Oder verwechsle ich da was? Und wie lange ungefähr würde das denn dauern, bis er sie bekommt - wenn er es vor der Eheschließung beantragt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 19.10.2006 um 10:57:42
 
dakary schrieb am 18.10.2006 um 23:05:45:
DauerAE-EU??? Bekommt er die nicht sowieso, wenn wir 3 Jahre verheiratet sind? Oder verwechsle ich da was? Und wie lange ungefähr würde das denn dauern, bis er sie bekommt - wenn er es vor der Eheschließung beantragt?


Du verwechselst etwas. Er kann sie, wenn ich nichts übersehen habe, aufgrund seines Spanienaufenthalts unabhängig von Eurer Eheschließung beantragen. Wie lange die spanische ABH braucht - keine Ahnung.

Gibt ihm ein zusätzliches Recht, auch in Deutschland zu arbeiten.

Gute Frage.
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