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Vornamensänderung, chinesischer Staatsangehöriger (Gelesen: 1.443 mal)
Feuerball
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i love i4a


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vornamensänderung, chinesischer Staatsangehöriger
27.08.2006 um 02:15:19
 
Folgender Fall:
Ein chinesischer Staatsangehöriger, dauerhaft in Deutschland wohnhaft, beantragt eine Vornamensänderung. Weil die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (behördliche Namensänderung) nur für deutsche Staatsangehörige ist, greift in seinem Fall also vermutlich chinesisches Namensrecht.
Ist nach dem chinesischen Namensrecht eine Vornamensänderung (z.B. bei der Vertretung) möglich? Wird eine Namensänderungsurkunde ausgestellt? Ist möglicherweise mit hinkender Namensgebung zu rechnen?
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Feuerball
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vornamensänderung, chinesischer Staatsangehöri
Antwort #1 - 28.08.2006 um 19:20:42
 
Danke für eure Hilfe, hat sich erledigt. Nur so, falls sich noch jemand dafür interessiert:
Deutsche Rechtsgrundlage: § 10 EGBGB, Absatz 1.
Chinesische Rechtsgrundlage: Art. 99, General Principles of the Civil Law of the People's Republic of China.
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


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Erde, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.08.2006 um 17:49:50
 
Hallo

Zitat:
Deutsche Rechtsgrundlage: § 10 EGBGB, Absatz 1.


Das Internatinale Privatrecht (also auch der Art. 10 EGBGB) ist keine materielle Rechtsgrundlage (Sachrecht) zur Änderung eines Namens. Es verweist lediglich auf das jeweils anzuwendende Recht (also auf das deutsche oder ein ausländisches Sachrecht).

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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