Tach, ich bin's mal wieder ...
Folgendes Problem stellt sich heute:
Mein marokanischer Verlobter hat seinen Reisepass - um mir eine Freude zu machen und weil es in Marokko piepschnurzegal ist, ob man mit seinem Namen, einem X, einem Daumenabdruck oder z.B. auch einer erschlagenen Fliege unterschreibt - mit SEINEM VORnamen und MEINEM VORnamen anstelle seines Nachnamens unterschrieben.
Für Marokko war das nichts Ungewöhnliches und so völlig in Ordnung, aber inzwischen ist er nun in Deutschland und das OLG, das gerade dabei ist, unsere Papiere zwecks Eheschliessung zu prüfen, verzweifelt zunehmend.
Der Pass ist zwar trotz "falscher Unterschrift "ein gültiges, marokkanisches Dokument, aber mein Verlobter muss mit dieser "falschen" Unterschrift zukünftig ja nun auch DEUTSCHE Dokumente unterschreiben und in Deutschland muss in einer Unterschrift der Nachname zumindest erahnbar sein, um rechtsgültig zu sein.
Die Standesamtsaufsicht zeigt sich etwas ratlos, das OLG hat Schiss einen Präzedenzfall zu schaffen, keiner weiss offensichtlich so recht, was zu tun ist ... und wir hängen derweil in der Luft.
Hat ggf. schonmal jemand von einem vergleichbaren Fall gehört bzw. gibt es irgendwelche Gesetze, die die Problematik ggf. entschärfen helfen könnten?
Kann sich das OLG nicht einfach auf die Prüfung der deutschen Botschaft in Rabat berufen, die ja durch das Visa den Pass und die Unterschrift quasi akzeptiert und in dieser Form anerkannt hat?
Das Problem ist nämlich zusätzlich, dass die Marokaner auch überhaupt nicht einsehen, ggf. einen neuen Pass mit "richtiger" Unterschrift auszustellen, da der jetzige Pass nach ihren Massgaben absolut in Ordnung ist.
Kurz: Hilfe!?,*seufz* und Danke