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negatives Asylverfahren..gibt es noch ne Chance??? (Gelesen: 2.359 mal)
moesha78
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag negatives Asylverfahren..gibt es noch ne Chance???
19.07.2006 um 12:31:39
 
Hallo....
mein Partner kommt aus Pakistan und ist seit 2,5 Jahren in Deutschland. Er sollte in Pakistan zwangsverheiratet werden und ist deswegen geflüchtet.

Sein Asylverfahren ist negativ gelaufen..die Gründe für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland reichen nicht aus.
Der Anwalt sagt..wir hätten nur noch eine Chance wenn wir heiraten würden.
Seine Duldung läuft nur noch bis September!!!
Nun bin ich ganz schön hin und her gerissen......ich möchte mit ihm zusammen bleiben..aber ich möchte nicht aus diesen Gründen heiraten.

Nun meine Frage , gibt es wirklich keine andere Möglichkeit?????
Kann man eine Aufenthaltserlaubnis mehrmals beantragen ?
Da ich dem Anwalt nich so ganz vertraue würde ich den gerne wechseln....lohnt sich das,,,könnte der noch was tun?

Ich hoffe ihr habt einen Tipp für mich denn ich weis nich was ich tun kann..

Vielen Dank im vorraus und Danke das es diese Seite gibt!!
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negatives Asylverfahren..gibt es noch ne Chanc
Antwort #1 - 19.07.2006 um 13:03:06
 
beantragen kann man viel
aber wieso mehrmals?
er hat ja noch keine AE beantragt, sondern die asylanerkennung, die bestandskräftig abgelehnt wurde
dadurch ist er nun auch vollziehbar zur ausreise verpflichtet

allerdings macht die beantragung einer AE keinen sinn in dem fall, weil er keinerlei gründe vorweisen kann

der anwalt hat schon recht, dass die einzige chance ist, dass ihr schnellstmöglich heiratet

das wievielte asylverfahren wurde denn abgelehnt ? schon ein folgeverfahren oder mehrere ?
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Gorky
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Seien wir realistisch,
versuchen wir das Unmöglich


Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negatives Asylverfahren..gibt es noch ne Chanc
Antwort #2 - 07.08.2006 um 01:33:17
 
Hallo ChicaLoca,

wollen wir mal kreativ sein?

AE nach 25.5 (jetzt bekomme ich sicherlich Schläge :stein)

Gehen wir mal davon aus, dass Pass nicht vorhanden und er länger als 18 Monate in Deutschland lebt. Es dürfte selbst bei der letzten ABH angekommen sein, dass Pakistan kaum bis keine PEP´s ausstellt (z.B. bei Behari). Eine legale Ausreise wäre damit unmöglich. Folge 25.5 (So dachte es sich zumindest Herr Wifelspütz und die anderen Politiker)

Aber Kreativität zu gunsten eines Ausländers? Wo kommen wir den dahin....

Hallo moesha78,

am Besten, Du suchst mal eine unabhängige Beratungsstelle auf, diese wird Dir auch mit der Frage des RA weiterhelfen... Hier im Forum wirst Du ehe den Rat der Ausländerbehörden erhalten. hä?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.08.2006 um 07:26:31
 
Nochmal Gorky,

eine AE nach § 25 Abs. 5 ist nur bei Unmöglichkeit der freiwilligen Ausreise zu erteilen. Die Unzumutbarkeit kann nicht einfach in den rechtlich eindeutigen Begriff der Unmöglichkeit hineininterpretiert werden.

ICH gehe mit Dir jede Wette ein, dass ein pakistanischer Pass (wenn bei den Antragsangaben nicht gelogen wird) freiwillig beschafft werden kann. Warum sonst ist der Pass seltsamerweise immer dann vorhanden, wenn eine Eheschließung davon abhängt Zwinkernd

Also nicht einfach nur die Flüchtlingshilfe-Brille auf und durch .....

Grüße
Ronny Zwinkernd




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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Gorky
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Beiträge: 44

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negatives Asylverfahren..gibt es noch ne Chanc
Antwort #4 - 07.08.2006 um 12:05:18
 
Hallo,

nehmen wir doch mal mein Beispiel: Ein Behari wird, und dass wird auch die ZAB so bestätigen, nur dann einen Pass erhalten, wenn er nahe Familienmitglieder in Pakistan nachweisen kann. Tatsache ist aber, dass viele Behari nach Bangladesch weitergewandert sind, ergo oft keine Familienangehörigen vor Ort vorhanden sind. Demenstprechend ist es unmöglich, einen Pass zu erhalten.

Interessant ist es übrigens mit der Kreativität: Ich halte es schon für sehr Kreativ zu sagen, dass, wenn man heiraten will, man an einen Pass kommt. Dieses zu veralgemeinern, ist, na ja.... Die selbe Kreativität in die andere Richtung und schon hat die Person eine AE

Alles Gute
   Gork
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