Hallo allerseits,
habe das ganze Forum durchgesucht. Es gibt ähnliche Fälle wie meinen, aber was kann ich in meinem speziellen Fall tun?
Zur Sachlage: Ich bin Deutsche, mein Freund ist Chinese (beide geschieden u. mit Kind). Er war von 1996-1999 Student in D.
Nun habe ich ihm eine Einladung (für 3 Monate nach D) mit allen erforderlichen Papieren geschickt. Sein Visumantrag wurde abgelehnt - wegen des üblichen Paragraphs 77 Abs.2.
Wir haben remonstriert - erst nach Wochen kam ein Telefonanruf des Konsulats in Beijing, dass er nochmal von neu das Visum beantragen soll (erneute Kosten!). Beim 1. wie beim 2. Antrag/Vorsprechen haben die ihn behandelt wie einen Verbrecher und ihm Fragen gestellt, die eigentlich irrelevant für die Genehmigung sind. Außerdem verlangten sie weitere Papiere (z.B. Scheidungsurkunde, Zeugnisse der Uni in D, alter Reisepass.. den er natürlich nicht mehr hat, weil ungültig).
Mein Freund - er hat auch seinen Stolz - hat nur die Scheidungsurkunde und ein zusätzliches Bittschreiben meinerseits nachgereicht. Daraufhin erfolgte die 2. Ablehung. Wir haben ein 2. Mal remonstriert. Nach vielen Wochen keine Antwort des Konsulats in Beijing, obwohl im Internet auf der Seite des AA steht, dass man einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung bekommt über die Gründe der Ablehnung. Erst ca. 5 Wochen später hat er noch einmal beim Konsulat in Beijing angerufen. Die haben behauptet sie hätten ihm einen Brief geschickt (was wir nicht glauben, da er nach der 1.
Remonstration auch nichts Schriftliches bekam!). Die Ablehungsgründe haben Sie ihm daraufhin endlich mündlich mitgeteilt. 1. er lebt in instabilen familiären Verhältnisse (geschieden mit Kind in Eigentumswohnung - und ehrlicher- bzw. dummerweise hat er gesagt, dass ich seine Freundin bin!) 2. er hat kein festes, geregeltes Einkommen (er ist selbständig, hat einen gut gehenden Imbiss) und 3. das mitgebrachte Geld könnte vor Ablauf der 3 Monate aufgebraucht sein, so dass eine Rückkehr nach China nicht gewährleistet ist (wozu dann die Bürgschaft meinerseits?).
Wir haben also nichts Schriftliches, gegen das wir z.B. vor's Bundesverwaltungsgericht in Berlin gehen könnten (was wir gar nicht vorhaben!). Gibt es denn keine andere Möglichkeit, ihn nach D zu bekommen, außer zu heiraten? Das möchte ich jetzt noch nicht, denn ich will erstmal hier in D testen, ob ein Zusammenleben mit ihm möglich ist (wir kennen uns seit 3 Jahren und in China klappts sehr gut). Hilft es, wenn ich ein befreundetes Ehepaar bitte, ihn nochmals einzuladen? Soll ich dem Konsulat eine Kontoauszugskopie meiner sämtlichen Reichtümer vorlegen (Rückkehr gesichert!)? Ist es möglich über ein Drittland (Schengen-Visum) nach D einzureisen? Fragen über Fragen, aber ich bin seit der Ablehung im März 2006 ziemlich frustriert und weiß nicht mehr weiter! Vielen Dank für einen kleinen "Strohhalm"!
P.S. Sorry für die Länge meines Beitrages, aber so kann man evtl. eine konkrete Antwort erhalten!