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Visum von China nach D abgelehnt - Remonstration (Gelesen: 9.963 mal)
Ratlos in Germany
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13.06.2006 um 14:57:14
 
Hallo allerseits,
habe das ganze Forum durchgesucht. Es gibt ähnliche Fälle wie meinen, aber was kann ich in meinem speziellen Fall tun?
Zur Sachlage: Ich bin Deutsche, mein Freund ist Chinese (beide geschieden u. mit Kind). Er war von 1996-1999 Student in D.
Nun habe ich ihm eine Einladung (für 3 Monate nach D) mit allen erforderlichen Papieren geschickt. Sein Visumantrag wurde abgelehnt - wegen des üblichen Paragraphs 77 Abs.2.  weinend  Wir haben remonstriert - erst nach Wochen kam ein Telefonanruf des Konsulats in Beijing, dass er nochmal von neu das Visum beantragen soll (erneute Kosten!). Beim 1.  wie beim 2. Antrag/Vorsprechen haben die ihn behandelt wie einen Verbrecher und ihm Fragen gestellt, die eigentlich irrelevant für die Genehmigung sind. Außerdem verlangten sie weitere Papiere (z.B. Scheidungsurkunde, Zeugnisse der Uni in D, alter Reisepass.. den er natürlich nicht mehr hat, weil ungültig).
Mein Freund - er hat auch seinen Stolz - hat nur die Scheidungsurkunde und ein zusätzliches Bittschreiben meinerseits nachgereicht. Daraufhin erfolgte die 2. Ablehung. Wir haben ein 2. Mal remonstriert. Nach vielen Wochen keine Antwort des Konsulats in Beijing, obwohl im Internet auf der Seite des AA steht, dass man einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung bekommt über die Gründe der Ablehnung. Erst ca. 5 Wochen später hat er noch einmal beim Konsulat in Beijing angerufen. Die haben behauptet sie hätten ihm einen Brief geschickt (was wir nicht glauben, da er nach der 1. Remonstration auch nichts Schriftliches bekam!). Die Ablehungsgründe haben Sie ihm daraufhin endlich mündlich mitgeteilt. 1. er lebt in instabilen familiären Verhältnisse (geschieden mit Kind in Eigentumswohnung - und ehrlicher- bzw. dummerweise hat er gesagt, dass ich seine Freundin bin!) 2. er hat kein festes, geregeltes Einkommen (er ist selbständig, hat einen gut gehenden Imbiss) und 3. das mitgebrachte Geld könnte vor Ablauf der 3 Monate aufgebraucht sein, so dass eine Rückkehr nach China nicht gewährleistet ist (wozu dann die Bürgschaft meinerseits?).
Wir haben also nichts Schriftliches, gegen das wir z.B. vor's Bundesverwaltungsgericht in Berlin gehen könnten (was wir gar nicht vorhaben!). Gibt es denn keine andere Möglichkeit, ihn nach D zu bekommen, außer zu heiraten? Das möchte ich jetzt noch nicht, denn ich will erstmal hier in D testen, ob ein Zusammenleben mit ihm möglich ist (wir kennen uns seit 3 Jahren und in China klappts sehr gut). Hilft es, wenn ich ein befreundetes Ehepaar bitte, ihn nochmals einzuladen? Soll ich dem Konsulat eine Kontoauszugskopie meiner sämtlichen Reichtümer vorlegen (Rückkehr gesichert!)? Ist es möglich über ein Drittland (Schengen-Visum) nach D einzureisen? Fragen über Fragen, aber ich bin seit der Ablehung im März 2006 ziemlich frustriert und weiß nicht mehr weiter! Vielen Dank für einen kleinen "Strohhalm"!
P.S. Sorry für die Länge meines Beitrages, aber so kann man evtl. eine konkrete Antwort erhalten!
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crazyorgan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.06.2006 um 18:36:24
 
drei monate hat kein mensch urlaub.
rückkehrbereichtschaft nicht glaubhaft dargelegt.


probiert es nochmal mit allen unterlagen.
zum teufel mit dem stolz.

einladung auf 10 oder 14 tage beschränken.


drücke die daumen.
c.o.
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Ratlos in Germany
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Antwort #2 - 13.06.2006 um 20:53:08
 
Danke für deine Antwort! 3 Monate Urlaub hat kein Mensch? Aber er ist selbständig und hat Familie, die während seiner Abwesenheit den Imbiss managt!
Und die Rückkehrbereitschaft ist die, dass er in Beijing eine Tochter (12) hat, was er auch angegeben hat. Außerdem hat das Konsulat diesen Ablehnungsgrund gar nicht aufgeführt
Eine Einladung für 10 oder 14 Tage ist schön und gut für einen normalen Bekannten, nicht aber für einen Freund! Das ist einfach zu kurz, um herauszufinden, ob man mit diesem Mann den Rest seines Lebens verbringen will. Meinst du nicht? Ich war mittlerweile 4 mal bei ihm in China für je 2 Wochen und fliege im August für 4 Wochen rüber. Aber ich will halt auch mal den Alltag in D mit ihm verbringen, um zu sehen wie er hier zurecht kommt! Drum prüfe wer sich ewig bindet... aber wenn man keine Chance bekommt???
Die Sache mit den naczureichenden Unterlagen ist verzwickt, denn er hat weder seinen alten Reisepass, wo die Studentenvisa nach D drin waren, noch irgendwelche Nachweise der Uni. Die hat er vor seinem Umzug in die Eigentumswohnung dummerweise entsorgt, da er damals noch nicht wusste, dass er irgendwann einmal eine Deutsche kennenlernen würde mit der er zusammen sein will. Und nachdem er das Studium nicht abgeschlossen hat, haben diese Dokumente in China keinen Sinn. Ja, man sollte einfach alle alten Unterlagen aufheben, auch wenn sich dann alles bis zur Decke stapelt...

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Abu
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Antwort #3 - 14.06.2006 um 11:04:36
 
Ratlos in Germany schrieb am 13.06.2006 um 20:53:08:
Und die Rückkehrbereitschaft ist die, dass er in Beijing eine Tochter (12) hat, was er auch angegeben hat. Außerdem hat das Konsulat diesen Ablehnungsgrund gar nicht aufgeführt

Vielleicht nicht explizit, aber was meinst Du warum man sich sonst für seine familiäre und berufliche Situation interessiert:
Ratlos in Germany schrieb am 13.06.2006 um 14:57:14:
1. er lebt in instabilen familiären Verhältnisse (geschieden mit Kind in Eigentumswohnung - und ehrlicher- bzw. dummerweise hat er gesagt, dass ich seine Freundin bin!) 2. er hat kein festes, geregeltes Einkommen (er ist selbständig, hat einen gut gehenden Imbiss)


Zitat:
Eine Einladung für 10 oder 14 Tage ist schön und gut für einen normalen Bekannten, nicht aber für einen Freund! Das ist einfach zu kurz, um herauszufinden, ob man mit diesem Mann den Rest seines Lebens verbringen will. Meinst du nicht? Ich war mittlerweile 4 mal bei ihm in China für je 2 Wochen und fliege im August für 4 Wochen rüber. Aber ich will halt auch mal den Alltag in D mit ihm verbringen, um zu sehen wie er hier zurecht kommt! Drum prüfe wer sich ewig bindet... aber wenn man keine Chance bekommt???

Das ist ja alles verständlich, aber es gibt nun mal keine Visa für das Führen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft auf Probe, sondern nur Visa für Besuche. Und Besuche dauern typischerweise - zumindest bei jemandem mit familiären, beruflichen, etc. Bindungen - eher 2 Woche als 3 Monate. Ich sag's jetzt mal überspitzt: Wenn einer für 3 Monate seine Tochter & seinen Imbiss alleine lassen kann, dann kann er das auch für immer.

Und es bringt nichts, jetzt darüber zu diskutieren , ob das richtig, fair. etc. ist; es ist halt so. Und nur wenn Du diese Rahmenbedungungen akzeptierst und darauf eingehen kannst, hast Du überhaupt eine Chance auf ein Visum...

Abu

P.S:
Meine Frau und ich haben auch geheiratet, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, zusammen den Alltag in D zu verbringen...
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Ratlos in Germany
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Antwort #4 - 14.06.2006 um 13:04:06
 
Hallo Abu,
danke für die sachliche Aussage und dass du mir endgültig die Augen geöffnet hast! Scheinbar ist es wirklich sinnlos auf ein mehrmonatiges Visum zu bestehen! Trotzdem denke ich nicht, dass er seine Tochter länger als 3 Monate alleine lassen würde, aber das steht hier nicht zur Debatte. Es geht um Fakten. Und Fakt scheint tatsächlich zu sein, daß er mit viel Glück ein Visum, sagen wir mal für höchstens 4 (?) Wochen, bekommen könnte. Soll ich eine erneute Einladung im Herbst selbst vornehmen oder denkst du es ist besser, wenn ich ein befreundetes Ehepaar bitte, dies zu tun?

Wie lange warst du denn mit deiner Frau (wohntechnisch gesehen) zusammen, bevor ihr geheiratet habt? Läuft es so, wie du es dir vorgestellt hast und bist nach wie vor glücklich? Hattet Ihr (Anpassungs-)Schwierigkeiten? Ich weiß, das ist privat, würde mich aber sehr interessieren.  Zwinkernd

Ich glaube, man kann unsere beiden Fälle nicht direkt miteinander vergleichen, denn DU bist derjenige, der das Geld verdient. Wenn aber mein Freund nach der Hochzeit von China nach D kommt, gehen die Probleme erstmal los mit Arbeitssuche usw. Und dann bin ICH erstmal für unseren Unterhalt zuständig... Aber darüber brauche ich mir noch keine Gedanken machen, denn zuerst hätte ich gern das Problem mit dem Visum gelöst!
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Abu
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Antwort #5 - 14.06.2006 um 14:43:09
 
Ratlos in Germany schrieb am 14.06.2006 um 13:04:06:
Trotzdem denke ich nicht, dass er seine Tochter länger als 3 Monate alleine lassen würde, aber das steht hier nicht zur Debatte. Es geht um Fakten. Und Fakt scheint tatsächlich zu sein, daß er mit viel Glück ein Visum, sagen wir mal für höchstens 4 (?) Wochen, bekommen könnte.
Es wäre natürlich besser gewesen, von Anfang an erst einmal ein Visum für einen kürzeren Zeitraum zu beantragen, statt den Zeitraum jetzt nachträglich zu verkürzen. Ich würde versuchen, vorab mit der Botschaft zu klären, ob ein verkürzter Zeitraum was ändern würde. Evtl. könnte man bei dieser Gelegenheit auch eine Kaution anbieten.
Zitat:
Soll ich eine erneute Einladung im Herbst selbst vornehmen oder denkst du es ist besser, wenn ich ein befreundetes Ehepaar bitte, dies zu tun?
Ich denke, daß weiterhin Du einladen solltest, da davon auszugehen ist, daß Deine Existenz bei der Botschaft sowieso noch bekannt ist.

Zitat:
Wie lange warst du denn mit deiner Frau (wohntechnisch gesehen) zusammen, bevor ihr geheiratet habt? Läuft es so, wie du es dir vorgestellt hast und bist nach wie vor glücklich? Hattet Ihr (Anpassungs-)Schwierigkeiten? Ich weiß, das ist privat, würde mich aber sehr interessieren.  Zwinkernd
Wenn ich beabsichtigen würde, diese Dinge mit der Allgemeinheit zu teilen, dann hätte ich mir wahrscheinlich ein anderes Forum gesucht. Hab' aber nicht...  grin

Zitat:
Ich glaube, man kann unsere beiden Fälle nicht direkt miteinander vergleichen, denn DU bist derjenige, der das Geld verdient. Wenn aber mein Freund nach der Hochzeit von China nach D kommt, gehen die Probleme erstmal los mit Arbeitssuche usw. Und dann bin ICH erstmal für unseren Unterhalt zuständig...
Wo ist denn da der Unterschied? Oder beziehst du das darauf, daß ich ein Mann und Du eine Frau bist??

Abu
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Antwort #6 - 14.06.2006 um 15:02:34
 
" Trotzdem denke ich nicht, dass er seine Tochter länger als 3 Monate alleine lassen würde, aber das steht hier nicht zur Debatte. "

Und was, wenn ihr euch entscheidet zu heiraten und er dann mit dir hier in D lebt? Bringt er dann die Tochter mit in eure neue Familie oder lässt er sie dann doch länger als drei Monate alleine?
öhm
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Ulf
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Antwort #7 - 14.06.2006 um 16:24:31
 
Abu schrieb am 14.06.2006 um 14:43:09:
Es wäre natürlich besser gewesen, von Anfang an erst einmal ein Visum für einen kürzeren Zeitraum zu beantragen, statt den Zeitraum jetzt nachträglich zu verkürzen. Ich würde versuchen, vorab mit der Botschaft zu klären, ob ein verkürzter Zeitraum was ändern würde.


Bei manchen Botschaften in Osteuropa ging das sehr formlos.

"Drei Monaten? Vergessen Sie's. Vielleicht einen Monat."
"Gut, stellen Sie das Visum eben für einen Monat aus."

Das Ganze wärend der Entgegennahme des ausgefüllten Visumsantrags.

Gruß, ULF
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Antwort #8 - 14.06.2006 um 19:17:40
 
Hallo Abu,

"Es wäre natürlich besser gewesen, von Anfang an erst einmal ein Visum für einen kürzeren Zeitraum zu beantragen, statt den Zeitraum jetzt nachträglich zu verkürzen. Ich würde versuchen, vorab mit der Botschaft zu klären, ob ein verkürzter Zeitraum was ändern würde. Evtl. könnte man bei dieser Gelegenheit auch eine Kaution anbieten."


Wenn ich damals gewußt hätte was ich heute weiß, dann hätte ich natürlich einen kürzeren Zeitraum beantragt! Der Tipp mit der Kaution ist einen Versuch wert!

Ich denke, daß weiterhin Du einladen solltest, da davon auszugehen ist, daß Deine Existenz bei der Botschaft sowieso noch bekannt ist.


Na hoffentlich bekomme ICH dann keine Schwierigkeiten, wenn ich in Kürze mein 4wöchiges Visum für China beantrage, ohne ihn auf dem Antrag zu erwähnen!?

Wo ist denn da der Unterschied? Oder beziehst du das darauf, daß ich ein Mann und Du eine Frau bist??


Genau! Normalerweise verdienen Männer mehr als Frauen und haben es somit ein bisschen leichter die "Familie" zu versorgen.
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Antwort #9 - 14.06.2006 um 19:35:05
 
Und was, wenn ihr euch entscheidet zu heiraten und er dann mit dir hier in D lebt? Bringt er dann die Tochter mit in eure neue Familie oder lässt er sie dann doch länger als drei Monate alleine?


Du willst mich zum Nachdenken anregen oder einfach nur herausfordern?!  Zwinkernd
Sollten die Formalitäten nach einer Hochzeit (die Endscheidung an sich braucht schon Planungszeit!) länger als drei Monate dauern, wäre das eine Ausnahmesituation. Aber er ist absehbar, daß er seine Tochter nach D holen würde, denn er liebt sie sehr! Planung ist alles!
Wenn er unberechtigt länger als die genehmigte Visumzeit in D bleiben würde (was er nicht täte), dann könnte seine Tochter nie nach D kommen!
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Antwort #10 - 14.06.2006 um 19:44:44
 
ulf schrieb am 14.06.2006 um 16:24:31:
Bei manchen Botschaften in Osteuropa ging das sehr formlos.
"Drei Monaten? Vergessen Sie's. Vielleicht einen Monat."
"Gut, stellen Sie das Visum eben für einen Monat aus."
Das Ganze wärend der Entgegennahme des ausgefüllten Visumsantrags.


Hallo Ulf,

freut mich, dass es bei euch so gut geklappt hat. Die Leute der osteuropäischen Botschaft sind in der Hinsicht scheinbar kooperativer als die Mitarbeiter im deutschen Konsulat Beijing. Wahrscheinlich färben die kommunistischen Praktiken in China ziemlich ab, denn die Befragungspraxis während der Abgabe des Visumantrages hatte es in sich! Wie in einem Kreuzverhör bei Schwerverbrechern und menschenunwürdig!
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Antwort #11 - 15.06.2006 um 08:12:13
 
"Planung ist alles!"


Dann sollte sich schon einmal darum kümmern, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.
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Antwort #12 - 15.06.2006 um 13:05:50
 
Yobo schrieb am 15.06.2006 um 08:12:13:
Dann sollte sich schon einmal darum kümmern, das alleinige Sorgerecht zu erhalten.


Danke für den Hinweis. Wenn ich dich nicht hätte...    Zwinkernd

Werde gleich mal nachfragen, ob er das nicht sowieso schon hat. Denn die Mutter des Kindes hält sich seit Jahren im Ausland auf und kümmert sich überhaupt nicht um das Kind. Mit viel Glück besucht sie ihre Tochter ein Mal im Jahr und das zum Neujahresfest. Finanziell leistet sie gar keinen Beitrag zur Erziehung! Denke mal, da dürfte es nicht schwer sein, ein alleiniges Sorgerecht zu bekommen.
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kaimati
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Antwort #13 - 15.06.2006 um 14:55:56
 
Hi Ratlos in Germany,

Dreh- und Angelpunkt ist die Rückkehrbereitschaft.

Bei meiner (jetzigen) Frau wurde das  Besuchsvisum zunächst auch abgelehnt. Und das in Ghana, wo es vermeindlich oder tatsächlich besonders schwer ist, ein Visum zu ergattern.

Wir haben beim nächsten Antrag dann "die Hosen heruntergelassen" und alles dokumentiert, was die Ernsthaftigkeit unserer Beziehung dokumentiert, die wir jetzt auch in Deutschland "ausprobieren" wollen und die Unterlagen mit dem Folgeantrag mit abgegeben: Sprich: Kopien von meinem Pass mit etlichen Ein- und Ausreisestempeln (hast du ja sicher auch), Papiere über gemeinsame Reisem im Land, etc. Dazu ein ausführlicher Brief mit den Beweggründen.

Ich weiß, das ist demütigend, aber bei uns hat die Ehrlichkeit und Offenheit geholfen und wir haben so auch die 3 Monate bekommen, die wir zum "Alltag leben" mindestens brauchten.

Viel Glück!

Kaimati
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Antwort #14 - 15.06.2006 um 15:21:37
 
Na also, es geht ja doch! Glückwunsch, dass das bei euch so geklappt hat mit dem "Kennenlern-Visum"
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