Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Abs. 1 (Gelesen: 3.873 mal)
herrmann82
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Abs. 1
10.06.2006 um 13:49:01
 
Hallo,
ich möchte wissen, was GENAU o.g. Aufenthaltstitel "Aufenthaltserlaubnis gem. Par. 28 Abs. 1,Nr.1Erwerbstätigkeit gestattet", ausgestellt in Deutschland  beinhaltet. Ich habe den Gesetzestext gelesen, hilft aber auch nicht exakt weiter.
Fragen:
1. Beinhaltet des Titel auch das Reiserecht in die Schengen-Staaten?
2. Beinhaltet der Titel auch das Recht zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder nur einer unselbständigen?
3. Kann die selbständige bzw. unselbständige Tätigkeit auch in einem Schengen-Statt außer Deutschland aufgenommen werden oder nur in Deutschland?
Viele Grüße
Herrmann
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #1 - 10.06.2006 um 20:05:21
 
herrmann82 schrieb am 10.06.2006 um 13:49:01:
[...] was GENAU o.g. Aufenthaltstitel "Aufenthaltserlaubnis gem. Par. 28 Abs. 1,Nr.1Erwerbstätigkeit gestattet", ausgestellt in Deutschland  beinhaltet. [...]
1. Beinhaltet des Titel auch das Reiserecht in die Schengen-Staaten?


Nach
Art. 21 SDÜ
berechtigt dieser Aufenthaltstitel zu Reisen in andere Schengenstaaten für die Dauer von nicht mehr als 3 Monate.

Zitat:
2. Beinhaltet der Titel auch das Recht zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder nur einer unselbständigen?


Jede Erwerbstätigkeit (egal ob selbständig oder unselbständig) ist erlaubt!

Zitat:
3. Kann die selbständige bzw. unselbständige Tätigkeit auch in einem Schengen-Statt außer Deutschland aufgenommen werden oder nur in Deutschland?[...]


Die Aufnahme einer Erwerbstätgkeit in einem anderen EU- oder Schengenstaat bedarf zuvor der Genehmigung in jenem Staat, wo die Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll, da der Titel ja ein nationaler deutscher Titel ist und EU-Recht unter jenen Voraussetzungen für sich allein noch nicht zum Tragen kommt.

Doc  Zwinkernd

Ich habe das Thema hier her verschoben, weil es hier um § 28 AufenthG, Familiennachzug zu Deutschen, geht.
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
herrmann82
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #2 - 10.06.2006 um 23:50:52
 
Wow, sehr kompetente Antworten!!! Augenrollen
Doc schrieb am 10.06.2006 um 20:05:21:



Die Aufnahme einer Erwerbstätgkeit in einem anderen EU- oder Schengenstaat bedarf zuvor der Genehmigung in jenem Staat, wo die Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll, da der Titel ja ein nationaler deutscher Titel ist und EU-Recht unter jenen Voraussetzungen für sich allein noch nicht zum Tragen kommt.



Wie schwer ist eine solche Genehmigung in einem anderen Schengen-Staat zu bekommen? Was muß man machen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #3 - 11.06.2006 um 00:18:10
 
herrmann82 schrieb am 10.06.2006 um 23:50:52:
Wow, sehr kompetente Antworten!!! Augenrollen [...]


Ich verstehe nun nicht so ganz, was der "Augen roll"-Smilie zu sagen hat, aber in diesem Zusammenhand mal aus dem Nähkästchen geplaudert:

Als Drittstaatenangehöriger in einem anderen EU- oder Schengenland ein Arbeits- und Aufenthaltsrecht zu erlangen, muss entweder deine deutsche Ehefrau eine Freizügigkeit in dem betreffenden Land wahrnehmen, oder du fragst mal bei:
Ansonsten frage ich mich, wozu der Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt worden war. Grundvoraussetzung ist nämlich nach § 27 Abs. 1 AufenthG, die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet führen zu wollen. Deine Frage könnte höchstens darauf abzielen, im grenznahen Raum im Schengenausland tätig zu werden. Dann allerding ist es doch wohl kein Problem, mal eben drüben nach den Bedingungen zu fragen.

Doc  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
herrmann82
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #4 - 11.06.2006 um 11:08:27
 
Vielen Dank, super. Der Augenrollsmilie war echt nicht böse gemeint. Ich dachte nur, ich könnte meine positive Verwunderung über die sehr gute Qualität der Antwort ausdrücken. Es sollte keine Ironie damit verbunden sein. Also nochmal vielen Dank, auch für die letzten Antworten. Ja, es geht um eine Aufnahme einer Erwebstätigkeit im grenznahen Raum. Thanks!  Smiley Smiley Smiley Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Gordita
Full Member
***
Offline




Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #5 - 11.06.2006 um 12:53:20
 
Doc schrieb am 11.06.2006 um 00:18:10:



Hmmm... Die Links funktionieren nicht.
Ist info4alien tatsächlich ein international operierendes Netzwerk? hä?


Gruß

Gordita
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #6 - 11.06.2006 um 13:00:10
 
Ich glaub, das war ein joke - ein ziemlich dummer.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #7 - 11.06.2006 um 15:40:20
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #8 - 12.06.2006 um 07:50:08
 
Reni schrieb am 11.06.2006 um 13:00:10:
Ich glaub, das war ein joke - ein ziemlich dummer.


Humor ist, wenn man trotzdem lacht Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was beinhaltet der Aufenthaltstitel Par. 28 Ab
Antwort #9 - 12.06.2006 um 08:30:17
 
Reni schrieb am 11.06.2006 um 13:00:10:
Ich glaub, das war ein joke - ein ziemlich dummer.

Hi,
das war kein Joke, das war ein Hinweis darauf,
dass wir hier keine Fragen zum nationalen
Ausländerrecht anderer Staaten beantworten
können.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema