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TRennung (Gelesen: 6.880 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.04.2006 um 13:48:12
 
@All

Kann mir jemand sagen, was passiert bei einer Trennung? Also Ehemann im Wwege der Familienzusammenführung eingereist, hat sich aber nach 2 Monaten hier und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahr umgemeldet und ist nach nicht mal 2 Monaten hier ausgezogen, hat sich also auch umgemeldet.

Dieser Umstand ist der ABH gemeldet. Was passiert nun mit der Aufenthaltserlaubnis wärend dem ja nun begonnen Trennungsjahr? Wird da was verändert oder oder? Wie sieht i.d.R. der Rechtsweg nun aus?

Lg

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.04.2006 um 14:57:07
 
Hi,

ganz kurz:
- AE wird nachträglich befristet, da ehel. Lebensgemeinschaft nicht besteht
- eigenst. Aufenthaltsrecht nicht erworben § 31 AufenthG
- Ausreisepflicht nach Bestandskraft des Befristungsbescheides
- bei Nichteinhaltung der Ausreisepflicht erfolgt Abschiebung

Zusatz:
Bevor Zweifler anderes behaupten:
Ich habe dieses Vorgehen bereits zigmal durchgeführt.  Zwinkernd

Gruß
DonCamillo
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.04.2006 um 16:15:37
 
Hi nochmal,

bevor nunmehr alle wieder über mich herfallen:
Der Zusatz dokumentiert lediglich, dass das vorhergehend geschilderte
rechtlich völlig i.O. ist und soll nicht heißen, dass im Grunde jemand scharf
auf eine Abschiebung ist ! Ich bitte dieses zu beachten !  Zwinkernd


Gruß
DonCamillo
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 27.04.2006 um 16:28:29
 
Nee, das kann ich bestätigen, dass das Standard ist.

Meist noch verzögert durch verschiedene Gerichtsverfahren.  Griesgrämig

Grüße,

Kai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.04.2006 um 16:33:23
 
Danke Don Camillo,

was heißt denn nach Bestandskraft? Es gibt da sicherlich die Rechtsbehelfsbelehrung, dass Rechtsmittel eingelegt werden können. Wie muss ich mir da eine Verzögerung vorstellen, oder direkt gefragt, wie lange dauert so ein Procedere wenn er Widerspruch einlegt? Vielleicht auch mal für alle zum Lesen, denn mein Mann hat mir kurz nach der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gesagt, dass er nun hat was er möchte etc. pp. Ich war schon sichtlich geschockt. Dazu dann die Aussage, wenn Du das der ABH meldest, kostest das dich reichlich Geld, weil er natürlich plötzlich auch nicht mehr gewillt war, einen Ehevertrag beim Notar zu machen wie wir das eigentlich immer wollten. Die Termine mußte ich absagen.

Ich möchte mir so einen Überblick verschaffen können, mit welcher Zeitspanne ich rechnen muss und welche Lawine nun auf mich zurollt. Von der pers. Verletzheit möchte ich hier gar nicht sprechen. Und wo plötzlich die ganzen Helferlein von meinem Mann her kommen, keine Ahnung, ich kenn sie nicht.

Lg

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Ich bin trotzdem hingegangen und habe es gemeldet. Danach ist er zunächst im Bermudadreieck verschwunden und hat sich nun in einer anderen Stadt wieder angemeldet.
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 27.04.2006 um 16:45:39
 
Zitat:
Bevor Zweifler anderes behaupten:
Ich habe dieses Vorgehen bereits zigmal durchgeführt.  Zwinkernd

das kann ich nur bestätigen
hab ich auch schon zigmal gemacht und gerade wieder so einen fall auf dem tisch
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.04.2006 um 16:46:17
 
Hi Fee,

Dein Ehemann kann seinen ihm zustehenden Rechtsbehelf einlegen und über die
Klage wird dann irgendwann entschieden werden. Nach der Entscheidung i.S. d. Bescheides ist der Bescheid rechtskräftig. Wird keine Klage eingereicht, so wird der Bescheid 1 Monat nach Zustellung bestandkräftig.

Ich glaube kaum, dass es dich Geld kosten wird, denn es betrifft seinen Aufenthalt in D und alles, was er gegen ddie Verfügung unternimmt, muss er
selbst bezahlen. Da kannst Du kaum in Regress genommen werden.
Auch eine Lawine wird nicht zu befürchten sein. Wahrscheinlich wird er versuchen die ehel. Lebensgemeinschaft wieder aufzunehmen, wenn er merkt, dass die erteilte AE ihn nicht rettet und ein Bleiberecht ermöglicht. Hier werden die Ehegatten meist bedrängt und das könnte dann schon eine Lawine sein. Zwinkernd

Über die Zeitspanne bis zur Ausreise kann man heute keine Angaben machen.
Dazu kann noch zuviel passieren. Bsp.: Er legt keine Klage ein und soll nunmehr abgeschoben werden, entieht sich der Abschiebung durch Untertauchen, oder
er verliert seinen Pass und es muss zunächst ein Passersatz beschafft werden etc.

Bei der Klage sind locker 1 Jahr drin oder auch mehr. Das eigenständige Aufenthaltsrecht (§ 31 Abs. 1 AufenthG) kann er aber dennoch nicht erreichen, da er lediglich eine AE für 2 Jahre bekommen hat. Verlängerung durch Verfügung sehr unwahrscheinlich.


DonCamillo
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 27.04.2006 um 16:48:42
 
wie lange das procedere letztendlich dauert, ist schwer zu sagen
mehrere monate schon, wenn er von seinen rechtsmitteln alle gebrauch macht
und dann kommt es auch darauf an, wie schnell ggfs. das verwaltungsgericht entscheidet
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Zkai
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Antwort #8 - 27.04.2006 um 17:00:06
 
@Don

Klar doch Zwinkernd Wer hat denn sowas befürchtet? Ich glaub jeder der bei einer ABH arbeitet, ist froh wenn bei klarer Rechtslage die freiwillige Ausreise erfolgt.

@Fee

Die rechtliche Seite dauert halt ein paar Monate (schätze mal 6-12), bis im schlimmsten Fall am Ende die Abschiebung vollzogen wird.

Meist folgt auf die Trennung in gleichgelagerten Fällen der bereits erwähnte Mix aus geheuchelter Reue, Versprechungen und Drohungen.

Wünsch dir mal viel Glück bei der Sache und das du alles heil durchstehst.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 27.04.2006 um 18:18:28
 
Vielen Dank für die Infos. Na dann muss ich nun da durch und im schlimmsten Falle dann noch damit rechnen, dass alle Register gezogen werden, Unterhaltsansprüche etc. pp.

Weiß denn noch jemand, wie das mit der Krankenversicherung aussieht? Ich habe ihn über ProVisit versichert. Kranken-, Haftpflicht-, Unfall_ und Abschiebekostenversicherung. Allerdings liegen die Unterlagen ja bei mir und eigentlich braucht er diese doch. In den ersten Tagen ging es schon damit los, dass er 3x mit Magenbeschwerden ins Krankenhaus gelaufen ist, jeweils natürlich nach 20.00 Uhr. Bei solchen Dingen bin ich mir nicht mal sicher, was da passieren kann. So kann man auch Kosten treiben. Zumal der erste run ins Krankenhaus befundlos beendet wurde. Magenschmerzen wegen mangelnder Nahrungsaufnahme und Stress. Wenn er das jetzt jede Woche hinlegt, na dann danke.

Irgendwie muss ich ihm doch den ganzen Krempel zukommen lassen. *Guck ratlos. Ist echt keine schöne Sache aber erstmal nicht zu ändern.

Lg

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Samurai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 27.04.2006 um 19:52:08
 
also wenn er sich einfach so davon macht, würde cih die doch kündigen . Warum sollst du für ihn zahlen?

Er wird sich noch umsehen........hoffe du bleibst stark , wenn er wieder bei dir auftaucht !

Es tut mir leid , dass das so verlaufen ist bei dir.........ich schick Dir mal ganz viel Kraft......
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 27.04.2006 um 20:03:53
 
Ich glaube so einfach ist das bestimmt nicht. Bin ich denn nicht irgendwie verantwortlich, auch für eine solche Versicherung und wenn er krank wird?

Lg

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emmaskatze
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Antwort #12 - 28.04.2006 um 06:28:19
 
Hallo Fee.
Schau doch mal bei Deinen Nachrichten nach.
Ich wollte Dir noch etwas sagen....
Gruß
Emmaskatze
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Janna
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Antwort #13 - 28.04.2006 um 23:08:29
 
Hallo Fee,

ich sehe in dem Verhalten Deines (Noch)Mannes eine arglistige Täuschung.
Zwar gibt es keine einseitigen Scheinehen,
doch Eure Ehe wurde nur aufgrund einer Täuschung seitens Deines Mannes eingegangen.

Über diese  Schiene müsste doch eigentlich auch rechtlich noch etwas zu machen sein.
Such mal im Forum und im Internet unter Eheannullierung / Annullierung.

Bezüglich Unterhaltspflichten sehe ich das so:
Da Du arglistig getäuscht worden bist, bist Du auch ihm nicht unterhaltspflichtig.

Und bzgl. der Krankenkasse:
Wenn er meint, er müsse sich nicht um die Versicherung kümmern, hat er Pech gehabt. IMHO bist Du nicht verpflichtet, ihm irgendwelche Unterlagen zukommen zu lassen oder irgendwelche Versicherungen zu zahlen.
Wie gesagt: Du wurdest ja getäuscht, da kann auch keiner von Dir verlangen, dass Du denjenigen, der Dich getäuscht hat, auch noch weiterhin unterstützst!

Hat Dein (Noch)Mann noch einen Schlüssel zu Eurer Wohnung?
Wenn ja, würde ich dringend das Schloss austauschen.
Evtl. würde ich auch die Tel-Nr. wechseln.
Da könnte nämlich wirklich einiges an Druck und Schikane auf Dich zukommen, wenn er merkt, dass es mit dem Aufenthalt doch nicht so läuft, wie er sich das vorgestellt hat.

Ich wünsche Dir ganz viel Kraft.

Liebe Grüße
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 28.04.2006 um 23:26:26
 
Das Schloss habe ich bereits ausgewechselt, gott sei dank. habe letzte Nacht um 12 Besuch bekommen  Ärgerlich.

Am 04.05. habe ich nun erstmal einen Termin beim Anwalt um mich beraten zu lassen. Ich habe ja echt keine Ahnung was da auf mich zu kommt. Ehrlich gesagt fühle ich mich fix und alle. Kaum Platz zum Denken im Kopf. Am schlimmsten ist es für mich zu erkennen oder nun zu wissen, wem und was ich da aufgesessen bin. Und ich weiß, dass liegt allein in meiner Verantwortung. Bin ja alt genug. Aber wie ich nun weiß, schützt Alter vor Torheit nicht.

Ich denke nur immer, alles schön fern halten von meiner Tochter. Ehrlich gesagt, gewarnt war ich ja genug, aber gehört hatte ich trotzdem nicht. Von daher will ich ja auch gar nicht gross rumjammern. Ich hoffe es wird schon. Im augenblick habe ich das Gefühl, ich könnte nur schlafen. Fühle mich ziemlich erschlagen von den Ereignissen.

Lg

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