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ex-GG§16a anerkante-frisch Deutsche-Einladung (Gelesen: 2.640 mal)
lola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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26.05.2006 um 20:40:35
 
Hallo,
Ich bin eine frisch eingebürgerte Deutsche mit einer anerkannten Flüchtlingvorgeschichte. Wegen politischer Verfolgung (türkischer Botschaft -
no go zone!
) behalte ich immer noch meiner türkischer Staatsangehörigkeit.
Nach all den Jahren will ich endlich meine Schwester sehen dürfen. Sie ist Masterstudentin und nebenbei arbeitet als Journalistin in die Türkei.
Ich bin berufstätig (noch in der Probezeit) und habe eine Mietwohnung.
Ich will sie hier einladen. Wie mache ich das?
unentschlossen
Danke im Voraus
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.05.2006 um 00:04:58
 
lola schrieb am 26.05.2006 um 20:40:35:
Ich will sie hier einladen. Wie mache ich das?

Einfach: Zur ABH gehen, Verpflichtungserklärung abgeben, zur Schwester schicken, den Rest - nämlich das Visum beantragen - muß sie machen.

Abu

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lola
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.05.2006 um 13:46:32
 
Hallo Abu,

Ich danke Dir für deine prompte Antwort.
Mein Problem ist, wie gesagt ich bin noch in der Probezeit. Man hat mir erzählt bei den solchen Fällen Istanbulerbotschaft gleich eine Ablehnung auf Visum erteilt. Danach wird es ziemlich problematisch.

Vielleicht, es ist vernünftig bis zur Ende meiner Probezeit zu warten aber, glaube mir, ich bin nicht mehr seelisch in der Lange abzuwarten. Es ist fast acht Jahre her, dass ich letzte Mal meine Familie gesehen habe. Traurig

Schöne Grüsse aus Bayern


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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 29.05.2006 um 10:05:26
 
lola schrieb am 28.05.2006 um 13:46:32:
Mein Problem ist, wie gesagt ich bin noch in der Probezeit. Man hat mir erzählt bei den solchen Fällen Istanbulerbotschaft gleich eine Ablehnung auf Visum erteilt. Danach wird es ziemlich problematisch.

Woher soll die Deutsche Botschaft das denn wissen??

Das ganze klärt sich bei der Abgabe der VE bei der ABH. Wenn Du dort - trotz Probezeit - eine VE abgeben kannst, dürfte das Thema Probezeit später keine Rolle mehr spielen.

Abu  
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lola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.06.2006 um 19:10:49
 
Ich hoffe dass, die Istanbulerbotschaft kein Arbeitsvertrag von mir verlangt. Mal sehen... Auf jeden Fall werde ich mich zurückmelden.

Danke für die kompetente Beratung und Hoffnungslicht!


lola
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Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.06.2006 um 18:47:48
 
lola schrieb am 01.06.2006 um 19:10:49:
Ich hoffe dass, die Istanbulerbotschaft kein Arbeitsvertrag von mir verlangt. Mal sehen... Auf jeden Fall werde ich mich zurückmelden.
...


Mach Dich doch nicht verrückt! Die Verpflichtungserklärung hat ja genau den Sinn, dass die Deutsche Botschaft in Istanbul eben nicht erst prüfen muss ob Kosten für Aufenthalt und Rückreise gedeckt sind.

Glaube lieber den Experten hier, als irgend welche Räubergeschichten, die Du vom Hörensagen kennst.

Viel Erfolg mit dem Wiedersehen!  Daumen hoch

Zeppelin
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