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entscheidung der botschaft? (Gelesen: 14.207 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.05.2006 um 15:09:09
 
hallo,
ich habe gerade telefonisch die auskunft darüber bekommen, das bei der botschaft in ankara seit letzten freitag, dem 12.05. die stellungnahme meiner ALB vorliegt. mein mann hatte dort einen antrag für ein visum auf FZF gestellt, am 23.03. kann mir von euch jemand mitteilen, wie lange es nun noch dauern kann, bis man meinem mann die entscheidung darüber mitteilt? werden es wieder wochen oder monate sein?
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2006 um 18:42:42
 
Im Normalfall ca. 2-4 Wochen. Aber was ist schon normal...........

Grüßle Tuyet
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.07.2006 um 17:36:49
 
heute haben wir bereits den 3.7.06 und ich habe bisher immer noch keine antwort der botschaft erhalten!!! das zur information für alle lieben leute, die ich hier schon kennenlernen durfte und die in regelmäßigen abständen immer nach dem stand der dinge fragen. was hat diese unendlich lange wartezeit nur zu bedeuten? einzig mein mann ist optimistisch, frei nach dem motto: WAS LANGE WÄHRT, WIRD ENDLICH GUT. leider kann ich seinen optimismus inzwischen nicht mehr teilen. diese warterei macht mich kaputt. irgendwann ist es mit der geduld vorbei.... Griesgrämig Griesgrämig Griesgrämig
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Antwort #3 - 03.07.2006 um 17:52:46
 
Nach über sieben Wochen würde ich schon mal langsam nachfragen...

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Ayse
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Antwort #4 - 03.07.2006 um 18:07:46
 
ich habe schon nachgefragt! NATÜRLICH!! aber außer einer mehr als merkwürdigen zwischennachricht von der botschaft in ankara habe ich nichts gehört. die teilten mir mit, das sie noch auf eine stellungnahme meiner ALB warten würden. nonsens. denn als ich dort anrief, wusste man von keiner erneuten anfrage. unser fall ist für meine ALB seit dem 12.5. abgeschlossen. dies teilte ich nach dem anruf sofort per mail der botschaft mit. seitdem kommt gar nichts mehr Schockiert/Erstaunt ich habe das dumme gefühl, die hatten bis zu meiner anfrage unseren antrag noch gar nicht bearbeitet. wie kann das alles angehen? ok, es ist sommer- und urlaubszeit. aber als mein mann den antrag im märz gestellt hatte, war defintiv noch kein sommer in sicht Augenrollen und was soll ich nun machen? langsam gehen mir die ideen aus.
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.07.2006 um 09:10:04
 
Gibt es da nicht eine sogenannte "Regel"? Längstens 75 Tage??? Vielleicht machen die das momentan ja auch wegen der WM... möglichst wenig Unruhe ins Land bringen... (nach dem Motto: zuhaus bei Freunden  Ärgerlich)

Ich drück Euch die Daumen

LG Gerechtigkeit
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Antwort #6 - 04.07.2006 um 09:57:05
 
Hallo,

ich weiß nicht ob es sehr weit wäre. aber habt ihr die Möglichkeit bei der Botschaft einfach mal persönlich vorbei zuschauen? Das hat schon mal Wunder bewirkt (persönliche Erfahrung von Bekannten)

Bedenkt bitte auch dass in der Türkei nicht nur 3 Wochen Sommer sind. In der Türkei ist meistens auch die Urlaubsvertretung nicht geregelt, d.h. wenn der SB. nach 4 Wochen Urlaub zurück kommt, hat er nicht nur 3 Anträge zu bearbeiten, zudem kommt, dass die Anträge in der Sommerzeit so stark ansteigen. Und vergisst bitte nicht Ankara ist die Hauptbotschaft, und fast alle Anträge aus dem Norden, Süden und Westen werden dort bearbeitet.

Das soll keine Entschuldigung sein, aber vielleicht hilft es euch noch ein wenig in Geduld zu üben.

Es wird schon klappen Smiley

liebe grüße Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.07.2006 um 10:33:53
 
vielen lieben dank für eure netten worte. das ist genau das, was ich im moment brauche. auch wenn dies hier kein "kummerkasten-forum" ist. ich habe mir gerade bei einem fachanwalt für ausländer- und asylrecht einen termin für diese woche geben lassen. er sagte mir schon am telefon, das alles über 3 monate wartezeit hinaus ungewöhnlich lange wäre und man nach dieser zeit der botschaft mit einer untätigkeitsklage drohen könne. ich hoffe, ich mache damit keinen fehler....
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Antwort #8 - 04.07.2006 um 10:38:48
 
Hallo Ayse,

soviel ich weiß, gibt es keine echtenFachanwälte für Ausländer- und Asylrecht, wenn dein Anwalt dir das erzählt hat, renn so schnell du kannst Zwinkernd

Ich wünsche dir viel Erfolg,

maki
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Antwort #9 - 04.07.2006 um 11:02:41
 
Hallo nochmal,

du solltest nur darauf achten, dass der Schuss nicht nach hinten losgeht.

3 Monate ist durchaus eine angemessene Zeit, bei uns hat es etwas über 3 Monate gedauert, statt mit einer Klage würde ich es noch mal mit Anrufen und Mails probieren.

Durch die Klage kann sich die Angelegenheit hinauszögern und es dauert dann statt 4 Monate 7 Monate.

Überlege es dir gut, es gibt keine ganauen Regelarbeitszeiten für Visas. Ich kenne Leute bei denen es nur 10 Tage gedauert hat, oder 1 Monat, bei mir hat es wie gesagt 3 Monate gedauert und wenn ich nicht nach 2 Monaten jede Woche angerufen hätte, würde ich mit Sicherheit immer noch warten.

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Ayse
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Antwort #10 - 04.07.2006 um 11:17:45
 
oh mann, das hört sich nicht gut an Griesgrämig und was mir jetzt grade nochmal durch den kopf gegangen ist, ist die äußerung des anwalts: " wenns so lange dauert, kann es "erfahrungsgemäß" nur bedeuten, das die uns eine ablehnung schicken oder eben auf zermürbungstaktik setzen. nun bin ich genauso dumm wie vorher.
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Antwort #11 - 04.07.2006 um 11:23:52
 
ich möchte diesen Anwalt nicht kritisieren, aber solange ihr keine Ablehnung erhalten habt, kann keiner wissen wieso das irgendwo hängt. Du kannst überall dort anrufen wo du eine Auskunft erhalten kannst und nachfragen, aber das es automatisch eine Ablehnung bedeutet stimmt einfach nicht.

Noch mal Ihr seit nicht die einzigen die ein Visum beantragen, mach dich nicht verrückt und frag lieber noch mal bei der Botschaft nach oder lass deinen Mann anrufen.
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Kader
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 04.07.2006 um 12:19:09
 
Ich habe dasselbe Probleme und ENDLICH eben jemand im Konsulat
telefonisch erreicht. Patzige Frage nach Antragsstellung, war der 18.4,
patzige Antwort "dann wären die 3 Monate noch nicht rum und vorher
bekomm ich keine Auskunft und kann auch keine Fragen stellen"
Irgendwie versteh ich die Welt nicht mehr.

Was ich noch nicht verstehe, warum kann Ankara das Visum auch ablehnen. Ich denke es kommt auf deine ABH an. Die haben quasi die Entscheidung ob du ein
Visum bekommst oder nicht ?? Und wenn diese Entscheidung positiv ausfällt, dann bekommt man auch das Visum. Macht mir keine Angst. So langsam bekomm ich bei der ganzen Sache hier Magenkrämpfe.

Gruß Kader
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Antwort #13 - 04.07.2006 um 12:24:29
 
Kader schrieb am 04.07.2006 um 12:19:09:
Was ich noch nicht verstehe, warum kann Ankara das Visum auch ablehnen. Ich denke es kommt auf deine ABH an. Die haben quasi die Entscheidung ob du ein
Visum bekommst oder nicht ?? Und wenn diese Entscheidung positiv ausfällt, dann bekommt man auch das Visum.

Das stimmt so nicht: Die Erteilung des Visums ist zustimmungspflichtig, d. h. die Botschaft darf das Visum nicht erteilen, ohne daß die ABH zugestimmt hat. Aber zumindest theoretisch kann die Botschaft das Visum ablehnen, obwohl die ABH zugestimmt hat. Wird aber praktisch selten vorkommen...

Abu
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Antwort #14 - 04.07.2006 um 12:36:21
 
ist leider tatsächlich alles so. die ALB gibt eine stellungnahme an die botschaft. wenn diese negativ ausfällt, wird die botschaft kaum gegenteilig entscheiden. nur weiß ich in meinem fall leider nicht, ob diese positiv oder negativ war? ich habe über das bundesverwaltungsgericht und auch über die ALB versucht, denen eine information zu "entlocken", resultat gleich null. kein wort haben die mir verraten. man hängt so richtig in der luft. sch***gefühl.
und das die botschaftsangestellten in ankara nicht besonders liebenswürdig sein sollen, habe ich leider auch schon erfahren und von anderen gehört. ich habe selbst viele jahre in verschiedenen behörden im öffentlichen dienst gearbeitet, hätte ich mir so ein verhalten geleistet, wäre ich schnell arbeitslos geworden. freundlichkeit, höflichkeit war überall oberste priorität. gilt aber wohl nicht für alle behörden Griesgrämig
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Antwort #15 - 04.07.2006 um 18:10:35
 
so....
mein mann hat mich gerade angerufen. das visum auf FZF ist abgelehnt worden!!! weinend weinend weinend uns wird sogar deutlich in dem brief der botschaft unterstellt, wir wären diese ehe nur eingegangen, um meinem mann einen daueraufenthalt in deutschland zu ermöglichen. sch*****deswegen warte aich auch schon über 2 jahre auf ihn. weil es eine scheinehe ist! NATÜRLICH. wir sind am boden zerstört. alle unsere träume und wünsche für die zukunft sind mit einem einzigen brief ausgeträumt. ich habe solche angst. wann werden wir zu unserem recht kommen? was passiert nun? einen anwaltstermin habe ich ja schon für diese woche. aber ich bin fix und fertig. ich hatte mir so sehr gewünscht, das nun endlich mal alles gut wird. und nun das....
traurige grüße
eure ayse
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Antwort #16 - 05.07.2006 um 09:53:47
 
Das tut mir leid für euch! Ich dachte, die müssen immer einer Familienzusammenführung zustimmen und können nur wenn jemand straffällig geworden ist oder eine offensichtliche Scheinehe eingegangen ist ablehnen? Ich meine so mit 20 oder 30 Jahren Altersunterschied.  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #17 - 05.07.2006 um 10:00:27
 
Ayse, das tut mir leid, da werdet ihr wohl noch einiges zu kämpfen haben.

Gerechtigkeit, es ist diskriminierend, einfach mal so jede Ehe mit 20 oder 30 Jahren Altersunterschied locker als "offensichtliche Scheinehe" zu deklarieren. Es gibt keine Vorschrift, dass man nur im gleichen Alter heiraten darf.
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Antwort #18 - 05.07.2006 um 10:12:26
 
Hallo,

ich würde dich gerne aufbauen, aber ich weiß auch nicht was einen in dieser Situation aufbauen würde. Ihr solltet sofort remonstrieren, das wird dir dein Anwalt aber auch sagen.

Es ist nicht leicht, ich weiß und für aussenstehende ist es vielleicht auch nicht nachvollziehbar, aber ich drücke euch die Daumen und die Hoffnung stirbt zuletzt. Du musst jetzt stark sein, und nicht aufgeben.

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Antwort #19 - 05.07.2006 um 10:24:27
 
und wieder mal ein herzliches dankeschön an euch alle. ich weiß heute morgen gar nicht, wo mir der kopf steht. ich bin total fassungslos. wir hatten doch alles getan. einreisesperre war aufgehoben, abeschiebekosten vollständig bezahlt. WAS WOLLEN DIE NOCH? kommt jetzt das auf uns zu, was man ZERMÜRBUNGSTAKTIK nennt? die irrsinnige "hoffnung" der behörden, wenn man uns nur genügend steine in den weg legt, geben die irgendwann auf und lassen sich scheiden? welche beamten nehmen sich das recht heraus darüber zu entscheiden, ob unsere ehe aus liebe oder zum schein geschlossen wurde? eine lebenslange garantie für eine glückliche ehe gibts nicht. auch wenn ich mit einem gleichaltrigen deutschen mann verheiratet wäre!! ICH BIN EINE ERWACHSENE DEUTSCHE FRAU, GEISTIG NICHT UNTERBELICHTET UND DURCHAUS SELBST IN DER LAGE ZU ENTSCHEIDEN, WAS GUT UND RICHTIG FÜR MICH IST!!! ICH WILL MEINEN MANN, WEIL WIR UNS VON GANZEM HERZEN LIEBEN!!!
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Ayse
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Antwort #20 - 05.07.2006 um 10:28:50
 
eine frage noch: welchen anwalt nehme ich denn jetzt? klar, einen für ausländer- und asylrecht! der, den ich mir ausgesucht habe, ist selbst ein türke, ende 30. nun wurde mir von einigen "freunden" abgeraten, so einen jungen ausländischen anwalt zu nehmen. besser wäre gegenüber den behörden ein älterer deutscher anwalt. muß  ich das verstehen? tue ich nicht. klärt mich bitte auf. ich möchte nun erst recht keinen fehler mehr machen. entschuldigt, wenn ich euch solche konfusen fragen stelle, aber in meinem kopf ist alles durcheinander geraten Augenrollen
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Antwort #21 - 05.07.2006 um 12:25:40
 
Das Recht auf Heirat wird doch durch die Entscheidung der Botschaft in keinster Weise eingeschränkt.
Es ging, soweit ich das verstanden habe, doch einzig und allein um die Einreise des Mannes nach Deutschland und dem wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht statt gegeben.
Das sind eben zwei Paar Schuhe und so muß man das sehen.
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Antwort #22 - 05.07.2006 um 13:32:38
 
und was nützt es, wenn die behörden großzügig erlauben, das wir heiraten dürfen, unsere ehe aber in getrennten ländern führen müssen? kann sowas nicht vor eheschließung geprüft werden, ob man danach eine reelle chance hat, auch MITEINANDER zu leben? was das alleine für ein aufwand an papieren ist, um überhaupt heiraten zu können -brauche ich hier wohl kaum jemandem zu erklären-!!
für eine eheschließung spielte unser altersunterschied keine rolle, für ein visum ja. warum hat sich da nicht der standesbeamte schon geweigert uns überhaupt zu trauen?
ach tut mir leid, wenn ich nun evtl. ungerecht reagiere, aber ich glaube, ich bin sicher nicht die einzige hier, der allmählich die nerven blank liegen Ärgerlich
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Antwort #23 - 05.07.2006 um 13:37:49
 
Ayse, tief Luft holen - jetzt hilft nur noch Ausdauer. Die Bemerkung von Saxonicus ist nicht nur überflüssig, sondern auch noch falsch.
Bis ca. 1972 ging man davon aus,  dass es der deutschen Frau eines Ausländers zumutbar sei, die Ehe auch im Ausland zu führen. Seither hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass zur Eheschließungsfreiheit gem. Art. 6 GG auch das Recht gehört, die Ehe im Bundesgebiet zu führen.
Leider wird dies mit oft aus der Luft gegriffenen Scheineheverdächten unterlaufen. Es ist mir auch nicht nachvollziehbar, wieso man hier, wo es um ein Grundrecht geht, seitens der Gerichte noch nicht energisch darauf bestanden hat, die Beweislast bei der Behörde zu lasssen, sprich: die Behörde muss die Scheinehe beweisen,  nicht die Antragsteller die "Nicht-Scheinehe". Bei der derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Lage sehe ich da allerdings recht schwarz.

Ayse, was die Wahl des Anwalts angeht, kann ich den Rat deiner Freunde bis zu einem gewissen Punkt verstehen - aber am wichtigsten wäre, festzustellen, welcher Anwalt schon solche Verfahren erfolgreich geführt hat. Dann wäre es mir egal, ob er bei der ABH beliebt ist oder nicht.

Alles Gute!
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Antwort #24 - 05.07.2006 um 17:20:10
 
Möglicherweise ist die "Scheinehe" garnicht der Grund für die Ablehnung ?
Bei der juristischen Vorgeschichte des Einreisekandidatens, kann ich mir ganz andere Gründe vorstellen.
Da ist die Einreiseverweigerung noch relativ glimpflich, in anderen Ländern würde er dafür 20 Jahre sitzen.
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Antwort #25 - 05.07.2006 um 17:37:44
 
Saxonicus schrieb am 05.07.2006 um 12:25:40:
Das Recht auf Heirat wird doch durch die Entscheidung der Botschaft in keinster Weise eingeschränkt.
Es ging, soweit ich das verstanden habe, doch einzig und allein um die Einreise des Mannes nach Deutschland und dem wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht statt gegeben.
Das sind eben zwei Paar Schuhe und so muß man das sehen.


Das muss man ganz und gar nicht so sehen, wenn man nicht eben ein Zyniker ist!

Geltungsgebiet des GG ist nun einmal das Territorium der Bundesrepublik Deutschland, und die Art. 6 und 116 GG schützen nicht die Schließung einer Ehe und deren Partner, sondern viel mehr noch die Wahrnehmung der Ehe als solcher und als elementaren Bestandteil des gesamten Gesellschaftsgefüges!

Siehe auch Beitrag von Reni etwas weiter oben.

Zeppelin
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Antwort #26 - 05.07.2006 um 18:19:18
 
@Saxonicus
ich möchte mal wissen, wie du auf eine juristische vorgeschichte des einreisekandidaten = MEIN MANN, kommst? ok, er ist in deutschland straffällig geworden. aber ich kann mich nicht erinnern dir irgendwelche details darüber gegeben zu haben!! was er getan hat, machen in einer großstadt wie hamburg täglich tausende von ausländern. das macht die "sache" natürlich nicht besser und ich will das auch weiß gott nicht verharmlosen. aber lt. staatsanwaltschaft ist dieses delikt kein grund ein visum abzulehnen.
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Antwort #27 - 05.07.2006 um 18:23:34
 
hallo ayse,

du lass dich nicht von saxonicus ärgern, ich glaube er ist nur im forum, um unsere laune zu verschlechtern, die in deinem fall ja sowieso beschissen ist.

ich drücke dir auf jeden fall die daumen, und ich als türkin, würde selbst zu einem deutschen anwalt gehen.

tut mir echt leid für dich, ich hatte mich ja so für dich gefreut, dass die einreisesperre so kurz war.

viel viel glück und halte mich auf dem laufenden.
liebe grüße
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Antwort #28 - 05.07.2006 um 23:31:00
 
Ayse schrieb am 05.07.2006 um 18:19:18:
@Saxonicus
ich möchte mal wissen, wie du auf eine juristische vorgeschichte des einreisekandidaten = MEIN MANN, kommst? ok, er ist in deutschland straffällig geworden. aber ich kann mich nicht erinnern dir irgendwelche details darüber gegeben zu haben!! was er getan hat, machen in einer großstadt wie hamburg täglich tausende von ausländern. das macht die "sache" natürlich nicht besser und ich will das auch weiß gott nicht verharmlosen. aber lt. staatsanwaltschaft ist dieses delikt kein grund ein visum abzulehnen.

Offenbar hat er's daher
Ayse schrieb am 24.06.2006 um 14:42:30:
hallo,
mein mann ist vor unserer heirat in deutschland straffällig gworden -btm-handel-. er wurde insgesamt zu 2 jahren und 4 monaten haft verurteilt. abgesessen hat er davon 12 1/2 monate, bevor er im mai letzten jahres in die türkei ausgewiesen wurde. inzwischen ist die einreisesperre aufghehoben worden (zum 2.5.06). vor einem 1/4 jahr hat er das visum auf FZF gestellt. leider hat die botschaft bis heute nicht reagiert. kann es wegen seiner vorstrafe möglich sein, das er evtl. überhaupt kein visum bekommt? ich suche auf diesem wege nach antworten, warum sonst die bearbeitung so ungewöhnlich lange dauern kann.

Aber mal ganz am Rande: BTM-Verstöße, sind nun wirklich kein Spaß, und dass viele andere sich da betätigen, rechtfertig gar nichts.
Daher ist es ebenso wenig klug, stets nur Ausschnitte des Sachverhalts aufzuzeigen, bzw. diese nur gestreut zu liefern - ob nun hier im Forum oder gegenüber den Behörden.

Geht es Dir darum, Sympathiepunkte zu sammeln, oder Sachprobleme zu lösen?

Zeppelin
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Antwort #29 - 06.07.2006 um 10:29:11
 
Zeppelin schrieb am 05.07.2006 um 23:31:00:
Offenbar hat er's daher
Aber mal ganz am Rande: BTM-Verstöße, sind nun wirklich kein Spaß, und dass viele andere sich da betätigen, rechtfertig gar nichts.
Daher ist es ebenso wenig klug, stets nur Ausschnitte des Sachverhalts aufzuzeigen, bzw. diese nur gestreut zu liefern - ob nun hier im Forum oder gegenüber den Behörden.

Geht es Dir darum, Sympathiepunkte zu sammeln, oder Sachprobleme zu lösen?

Zeppelin


Auch wenn ich jetzt mit meiner Meinung anecke, ich würde als Ausländerbehörde auch keiner FZF zustimmen. Er hat ja nicht mal seine volle Strafe hier abgesessen sondern wurde abgeschoben. Ich liebe selber einen Ausländer, aber wenn solche Dinge passieren, habe ich überhaupt kein Verständnis und würde auch annehmen, na gut, dann heiratet er ne Deutsche und macht hier weiter seine "Geschäfte". Sorry, aber so sehe ich das.
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Ayse
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Antwort #30 - 06.07.2006 um 10:41:59
 
hallo,
ich möchte die sache mit dem btm-handel auf gar keinen fall schönreden und auch ganz sicher keine SYMPATHIEPUNKTE sammeln!! ich verabscheue alles was mit drogen zu tun hat genau wie alle anderen auch. mein mann hat gedealt, BEVOR wir uns kennengelernt haben!! und er brauchte keine deutsche auf papiere heiraten, damit er später seinen geschäften hier wieder nachgehen kann. er möchte lieber mit meinem sohn und mir in der türkei leben. er hat dort einen festen -anständigen- arbeitsplatz, ein kleines häuschen, seine eltern und geschwister. außerdem hatte er sich schon um einen platz in einer internationalen schule für mein kind bemüht. leider hat uns meine gesundheit einen strich durch die rechnung gemacht. ansonsten hätte ich kein problem damit, dort zu leben. aber das geht nun leider auch nicht....
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Gerechtigkeit
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Antwort #31 - 06.07.2006 um 11:05:44
 
Für mich wird die Sache immer undurchsichtiger. Wann und wo hast Du denn Deinen Mann kennengelernt? Und es wäre auch nicht falsch zu wissen, unter welchen Umständen ihr dann geheiratet habt und nach welcher Zeit und auch wie groß denn der Altersunterschied ist. Ich denke, wenn Du uns die ganze Geschichte erzählst, dann ist es viel einfacher dazu Stellung zu nehmen und Dir evtl. einen Rat zu geben.

LG Gerechtigkeit
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Antwort #32 - 06.07.2006 um 11:19:32
 
Ihr überseht dabei beide, dass trotz dieser Sachlage die Einreisesperre nachträglich befristet wurde - dieser Sachverhalt hat wohl kaum etwas mit der Verweigerung der FZF zu tun, sonst hätte man das ja bei dem bereits bearbeiteten Antrag berücksichtigt.
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Ulf
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Antwort #33 - 06.07.2006 um 11:25:13
 
Ayse schrieb am 04.07.2006 um 12:36:21:
die ALB gibt eine stellungnahme an die botschaft. wenn diese negativ ausfällt, wird die botschaft kaum gegenteilig entscheiden. nur weiß ich in meinem fall leider nicht, ob diese positiv oder negativ war? ich habe über das bundesverwaltungsgericht und auch über die ALB versucht, denen eine information zu "entlocken", resultat gleich null.

ich habe selbst viele jahre in verschiedenen behörden im öffentlichen dienst gearbeitet


Dann erlaube ich mir eine Präzisierung:

Zu Eurem Anliegen hatte wohl eher das Bundesverwaltungsamt Informationen, da mit der Aktenversendung befaßt.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt Auskunft zu früher entschiedenen Revisionsfällen in abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren.

Gruß, ULF
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Antwort #34 - 06.07.2006 um 12:12:54
 
ich habe meinen mann in deutschland kennengelernt und im letzten jahr in der türkei geheiratet. ich hatte einen antrag auf befrisung der einreisesperre gestellt. diese wurde zum 2.5.06 aufgehoben. habe ich nun irgendeine frage noch nicht beantwortet? Zwinkernd
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Gerechtigkeit
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Antwort #35 - 06.07.2006 um 13:18:00
 
Sorry, aber da kann doch was schon wieder nicht stimmen. Du hast ihn in Deutschland nachdem er straffällig geworden ist kennengelernt? Du sagtest doch das er nach seiner Inhaftierung ausgewiesen wurde. Wenn Du selber nicht so richtig weißt was gelaufen ist, wie sollen denn andere darüber urteilen oder entscheiden? Oder Dir helfen?
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Antwort #36 - 06.07.2006 um 16:06:27
 
ich habe hier nicht gelogen oder nur halbwahrheiten von mir gegeben! ich habe gewisse dinge nicht im detail erklärt, weil ich der meinung bin, ich müsste es nicht unbedingt tun. vielleicht hört sich einiges dadurch ein bißchen wirr an -sorry, seit der  ablehnung vorgestern, ist bei mir tatsächlich einiges durcheinander geraten. außerdem habe ich auch gewisse hemmungen, hier allzu deutlich zu werden. schließlich kann in diesem forum JEDER lesen!!
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Sheila_Khan
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Antwort #37 - 07.07.2006 um 09:27:01
 
Aber wenn sich selbst hier Widersprüche finden, wie soll dann die Botschaft/ABH diese nicht sehen?

Es ist ganz einfach so, dass Du gegensätzliche Äusserungen über den Zeitpunkt des Kennenlernens und der Straffälligkeit Deines Mannes gemacht hast, das fällt sogar bei nur oberflächlichem Lesen auf... mich wundert daher die Entscheidung der Botschaft nicht wirklich.

Grüsse,
Sheila
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Antwort #38 - 07.07.2006 um 09:49:16
 
Hi,

Zitat:
Du hast ihn in Deutschland nachdem er straffällig geworden ist kennengelernt? Du sagtest doch das er nach seiner Inhaftierung ausgewiesen wurde.

Der Zeitraum zwischen "straffällig werden" und "inhaftiert werden" kann doch locker Jahre betragen. Da sehe ich jetzt nicht wirklich einen Widerspruch.

Ein Argument für die gemeinsame Ehe in D könnte wohl Deine Gesundheit sein (weswegen Du nicht in der TR leben kannst). Ob man sich damit allerdings durchsetzen kann  unentschlossen Die TR ist sicherlich medizinisch auch nicht so unterentwickelt.

Grüße,
line
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chicken
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Antwort #39 - 14.07.2006 um 14:48:56
 
...wo die Liebe hinfürt:

- verkauf all dein hab und gut
- gehe in die türkei
- versichere dich und dein kind bei einer guten versicherung
- bildung und gesundheit werden hinsichtlich EU-Projekte auf bestleistung getrimmt
- job`s für deutschsprachige gibts auch haufen

--> die seele währe ok und die liebe auch


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Sanifa
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Antwort #40 - 14.07.2006 um 15:05:10
 
@chicken

... ist halt immer leichter gesagt als getan... und ob in einem "fremden" land (andere mentalität und sprache) die seele in ordung ist, ist auch fraglich... Zwinkernd
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chicken
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Antwort #41 - 14.07.2006 um 15:38:34
 
natürlich hast du grundsätzlich recht.
ich würde aber nie etwas behaupten, wenn ich nicht gut bescheid wüsste.
ich lebe beide kulturen, beide sprachen und beide mentalitäten. geb. deutsch/türke

auf beiden seiten gibt es schwierigkeiten. aber das gute auf beiden seiten überwiegt das negative.

aber das ist nur meine meinung. vieleicht ist der kampf mit den bürokraten der leichtere weg.
viel glück

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Antwort #42 - 14.07.2006 um 15:47:06
 
Ayse schrieb am 05.07.2006 um 18:19:18:
ok, er ist in deutschland straffällig geworden


Vielleicht hat er aufgrund neuerer EuGH-Urteile noch eine Chance, es sei denn, man habe Anlaß, bei ihm Wiederholungsgefahr zu sehen. War es seine erste Btm-Verurteilung?

Gruß, ULF
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Antwort #43 - 14.07.2006 um 16:42:35
 
ulf schrieb am 14.07.2006 um 15:47:06:
Vielleicht hat er aufgrund neuerer EuGH-Urteile noch eine Chance, es sei denn, man habe Anlaß, bei ihm Wiederholungsgefahr zu sehen. War es seine erste Btm-Verurteilung?


unentschlossen unentschlossen unentschlossen unentschlossen

Was solln ihm die Urteile noch helfen, wenn bereits die Einreisesprre zum 01.05.2006 befristet wurde ......

worauf willst Du hinaus ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #44 - 14.07.2006 um 16:50:06
 
ronny schrieb am 14.07.2006 um 16:42:35:
Was solln ihm die Urteile noch helfen, wenn bereits die Einreisesprre zum 01.05.2006 befristet wurde ......

worauf willst Du hinaus ?


Er hat aber doch eine Ablehnung durch die Auslandsvertretung bekommen. Vielleicht hat er aufgrund des Assoziierungsratsbeschlusses und der entsprechenden EuGH-Entscheidungen trotz Btm-Verurteilung und Abschiebung einen fortdauernden Anspruch auf AE in D.

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Ayse
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Antwort #45 - 14.07.2006 um 16:53:13
 
hallo. eine frage: ich dachte, es wäre positiv zu bewerten, das die einreisesperre schon aufgehoben ist? oder sehe ich das falsch?
auf jeden fall ist es nun noch unmöglicher als vorher schon, das ich mit meinem sohn in die türkei ziehe. ich bin jetzt richtig krank geworden. selbst hier haben die ärzte probleme mit der behandlung. es wäre bodenloser leichtsinn von mir und ich könnte mein leben aufs spiel setzen. hört sich dramatisch an, ist aber seit heute morgen bittere realität  Griesgrämig
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Antwort #46 - 14.07.2006 um 17:48:07
 
ulf schrieb am 14.07.2006 um 16:50:06:
Er hat aber doch eine Ablehnung durch die Auslandsvertretung bekommen. Vielleicht hat er aufgrund des Assoziierungsratsbeschlusses und der entsprechenden EuGH-Entscheidungen trotz Btm-Verurteilung und Abschiebung einen fortdauernden Anspruch auf AE in D.

Aber die Ablehnung hat doch mit der Btm-Verurteilung und Abschiebung nichts zu tun, sondern erfolgte wg. angeblicher Scheinehe...

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Antwort #47 - 14.07.2006 um 18:06:43
 
ulf schrieb am 14.07.2006 um 16:50:06:
Er hat aber doch eine Ablehnung durch die Auslandsvertretung bekommen. Vielleicht hat er aufgrund des Assoziierungsratsbeschlusses und der entsprechenden EuGH-Entscheidungen trotz Btm-Verurteilung und Abschiebung einen fortdauernden Anspruch auf AE in D.


Wenn Du die schon ansprichst, bitte nenn mir mal die Entscheidung die aufgrund des Sachverhaltes auf ihn anwendbar wäre...

Die Entscheidungen EuGH sind immer einzelfallbezogen dafür wissen wir gar ned genug vom Einzelfall Zwinkernd
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Antwort #48 - 16.07.2006 um 12:16:08
 
ronny schrieb am 14.07.2006 um 18:06:43:
Wenn Du die schon ansprichst, bitte nenn mir mal die Entscheidung die aufgrund des Sachverhaltes auf ihn anwendbar wäre...

Die Entscheidungen EuGH sind immer einzelfallbezogen dafür wissen wir gar ned genug vom Einzelfall Zwinkernd


Nach dem, was hier stand, könnten zwei Entscheidungen einschlägig sein:

1) Strafhaft eines Türken wg. Btm beendet nicht dessen Arbeitnehmerfreizügigkeit, es sei denn, in seiner Person sei die Rückfallprognose begründet (hatte ich in einem Parallelthread gepostet).
2) dito Ausreise nach entsprechender Aufforderung durch deutsche Behörden.

Sollte auch auf den Fall anwendbar sein, wo die Aufforderung nicht nur schriftlich, sondern qua unmittelbarem Zwang ergangen ist.

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Antwort #49 - 16.07.2006 um 12:21:10
 
Abu schrieb am 14.07.2006 um 17:48:07:
Aber die Ablehnung hat doch mit der Btm-Verurteilung und Abschiebung nichts zu tun, sondern erfolgte wg. angeblicher Scheinehe...


Du weißt aber, daß man bei Ausreisepflichtigen/Ausgewiesenen/Abgeschobenen gerne einmal einen Scheinehenverdacht formuliert?

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Antwort #50 - 16.07.2006 um 23:45:29
 
ulf schrieb am 16.07.2006 um 12:21:10:
Du weißt aber, daß man bei Ausreisepflichtigen/Ausgewiesenen/Abgeschobenen gerne einmal einen Scheinehenverdacht formuliert?

Nein. Und selbst wenn es in diesem Fall so wäre: Wie könnten ihm dann die von Dir angesprochenen EuGH-Urteile helfen?

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Antwort #51 - 17.07.2006 um 11:48:16
 
Abu schrieb am 16.07.2006 um 23:45:29:
Nein. Und selbst wenn es in diesem Fall so wäre: Wie könnten ihm dann die von Dir angesprochenen EuGH-Urteile helfen?


Womöglich, wenn er vorher freizügigkeitsberechtigt war, darf er weiterhin/wieder in Deutschland leben und arbeiten, ohne daß er über den Ehegattennachzug gehen müßte.

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Antwort #52 - 17.07.2006 um 14:10:08
 
ulf schrieb am 17.07.2006 um 11:48:16:
Womöglich, wenn er vorher freizügigkeitsberechtigt war, darf er weiterhin/wieder in Deutschland leben und arbeiten, ohne daß er über den Ehegattennachzug gehen müßte.
O.k., theoretisch denkbar. Praktisch scheint es mir hingegen einfacher, den Scheineheverdacht auszuräumen.

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Antwort #53 - 17.07.2006 um 14:15:30
 
Abu schrieb am 17.07.2006 um 14:10:08:
O.k., theoretisch denkbar. Praktisch scheint es mir hingegen einfacher, den Scheineheverdacht auszuräumen.


Aus einem Urteil des EuGH kann kein unmittelbares Einreiserecht geltend gemacht werden, allenfalls ein Gericht kann ggf. so die Sachverhalte vergleichbar sind, eine entsprechende Anordnung treffen Zwinkernd
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Antwort #54 - 17.07.2006 um 15:31:41
 
Das mit unmittelbarem Einreiserecht gab es auch schon (Ehegatten von freizügigkeitsberechtigten EG-Bürgern), aber vorliegend sollte die an Recht und Gesetz gebundene Verwaltung (Auslandsvertretung + ABH) eine rechtmäßige Entscheidung über ein Einreisevisum treffen. Eines Gerichtsurteils bedarf es dann nur, wenn die Auffassungen von Freizügigkeitsbeanspruchendem und Behörde über die rechtmäßige Entscheidung divergieren...

Ich nehme einmal an, daß im Rahmen der FZF womöglich nicht alle freizügigkeitsrechtlichen Aspekte aus eigenem Recht des Ehemanns geprüft wurden, so daß zu überlegen wäre, ob man ein zweites Visaverfahren in die Wege leitet (und was dann mit dem ersten zu geschehen hätte).

Gruß, ULF
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Antwort #55 - 17.07.2006 um 15:37:26
 
Zitat:
Ehegatten von freizügigkeitsberechtigten EG-Bürgern


sind eben keine evtl. assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen Zwinkernd

Glaub mir der ARB 1 / 80 ist eine solche Zumutung was die Lesbarkeit und_ evtl._ oder_ wenn_ dann_ doch_ nicht_ und_ überhaupt- Anwendbarkeit anbelangt, dass da einige froh sein dürften ihn nicht prüfen zu müssen. ....

Für seinen Vorgänger (ARB 2 / 76 dto).....

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #56 - 17.07.2006 um 15:56:19
 
ronny schrieb am 17.07.2006 um 15:37:26:
sind eben keine evtl. assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen Zwinkernd


Außer es handelte sich um türkische Ehegatten von, sagen wir einmal, Maltesern...

Ist aber eine andere Baustelle, wollte nur darauf hingewiesen haben, daß aus EuGH-Urteilen u.U. das Recht auf unmittelbare Einreise resultieren kann.

ronny schrieb am 17.07.2006 um 15:37:26:
Glaub mir der ARB 1 / 80 ist eine solche Zumutung was die Lesbarkeit und_ evtl._ oder_ wenn_ dann_ doch_ nicht_ und_ überhaupt- Anwendbarkeit anbelangt, dass da einige froh sein dürften ihn nicht prüfen zu müssen. ....

Für seinen Vorgänger (ARB 2 / 76 dto).....


Das glaube ich gerne, zu ARB 1/80 könnte man eine eigene Rechtsprechungslinksammlung aufbauen...

Gruß, ULF
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