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entscheidung der botschaft? (Gelesen: 14.208 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 04.07.2006 um 18:10:35
 
so....
mein mann hat mich gerade angerufen. das visum auf FZF ist abgelehnt worden!!! weinend weinend weinend uns wird sogar deutlich in dem brief der botschaft unterstellt, wir wären diese ehe nur eingegangen, um meinem mann einen daueraufenthalt in deutschland zu ermöglichen. sch*****deswegen warte aich auch schon über 2 jahre auf ihn. weil es eine scheinehe ist! NATÜRLICH. wir sind am boden zerstört. alle unsere träume und wünsche für die zukunft sind mit einem einzigen brief ausgeträumt. ich habe solche angst. wann werden wir zu unserem recht kommen? was passiert nun? einen anwaltstermin habe ich ja schon für diese woche. aber ich bin fix und fertig. ich hatte mir so sehr gewünscht, das nun endlich mal alles gut wird. und nun das....
traurige grüße
eure ayse
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 05.07.2006 um 09:53:47
 
Das tut mir leid für euch! Ich dachte, die müssen immer einer Familienzusammenführung zustimmen und können nur wenn jemand straffällig geworden ist oder eine offensichtliche Scheinehe eingegangen ist ablehnen? Ich meine so mit 20 oder 30 Jahren Altersunterschied.  Schockiert/Erstaunt
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #17 - 05.07.2006 um 10:00:27
 
Ayse, das tut mir leid, da werdet ihr wohl noch einiges zu kämpfen haben.

Gerechtigkeit, es ist diskriminierend, einfach mal so jede Ehe mit 20 oder 30 Jahren Altersunterschied locker als "offensichtliche Scheinehe" zu deklarieren. Es gibt keine Vorschrift, dass man nur im gleichen Alter heiraten darf.
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guel
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Antwort #18 - 05.07.2006 um 10:12:26
 
Hallo,

ich würde dich gerne aufbauen, aber ich weiß auch nicht was einen in dieser Situation aufbauen würde. Ihr solltet sofort remonstrieren, das wird dir dein Anwalt aber auch sagen.

Es ist nicht leicht, ich weiß und für aussenstehende ist es vielleicht auch nicht nachvollziehbar, aber ich drücke euch die Daumen und die Hoffnung stirbt zuletzt. Du musst jetzt stark sein, und nicht aufgeben.

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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 05.07.2006 um 10:24:27
 
und wieder mal ein herzliches dankeschön an euch alle. ich weiß heute morgen gar nicht, wo mir der kopf steht. ich bin total fassungslos. wir hatten doch alles getan. einreisesperre war aufgehoben, abeschiebekosten vollständig bezahlt. WAS WOLLEN DIE NOCH? kommt jetzt das auf uns zu, was man ZERMÜRBUNGSTAKTIK nennt? die irrsinnige "hoffnung" der behörden, wenn man uns nur genügend steine in den weg legt, geben die irgendwann auf und lassen sich scheiden? welche beamten nehmen sich das recht heraus darüber zu entscheiden, ob unsere ehe aus liebe oder zum schein geschlossen wurde? eine lebenslange garantie für eine glückliche ehe gibts nicht. auch wenn ich mit einem gleichaltrigen deutschen mann verheiratet wäre!! ICH BIN EINE ERWACHSENE DEUTSCHE FRAU, GEISTIG NICHT UNTERBELICHTET UND DURCHAUS SELBST IN DER LAGE ZU ENTSCHEIDEN, WAS GUT UND RICHTIG FÜR MICH IST!!! ICH WILL MEINEN MANN, WEIL WIR UNS VON GANZEM HERZEN LIEBEN!!!
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #20 - 05.07.2006 um 10:28:50
 
eine frage noch: welchen anwalt nehme ich denn jetzt? klar, einen für ausländer- und asylrecht! der, den ich mir ausgesucht habe, ist selbst ein türke, ende 30. nun wurde mir von einigen "freunden" abgeraten, so einen jungen ausländischen anwalt zu nehmen. besser wäre gegenüber den behörden ein älterer deutscher anwalt. muß  ich das verstehen? tue ich nicht. klärt mich bitte auf. ich möchte nun erst recht keinen fehler mehr machen. entschuldigt, wenn ich euch solche konfusen fragen stelle, aber in meinem kopf ist alles durcheinander geraten Augenrollen
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Saxonicus
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Antwort #21 - 05.07.2006 um 12:25:40
 
Das Recht auf Heirat wird doch durch die Entscheidung der Botschaft in keinster Weise eingeschränkt.
Es ging, soweit ich das verstanden habe, doch einzig und allein um die Einreise des Mannes nach Deutschland und dem wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht statt gegeben.
Das sind eben zwei Paar Schuhe und so muß man das sehen.
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #22 - 05.07.2006 um 13:32:38
 
und was nützt es, wenn die behörden großzügig erlauben, das wir heiraten dürfen, unsere ehe aber in getrennten ländern führen müssen? kann sowas nicht vor eheschließung geprüft werden, ob man danach eine reelle chance hat, auch MITEINANDER zu leben? was das alleine für ein aufwand an papieren ist, um überhaupt heiraten zu können -brauche ich hier wohl kaum jemandem zu erklären-!!
für eine eheschließung spielte unser altersunterschied keine rolle, für ein visum ja. warum hat sich da nicht der standesbeamte schon geweigert uns überhaupt zu trauen?
ach tut mir leid, wenn ich nun evtl. ungerecht reagiere, aber ich glaube, ich bin sicher nicht die einzige hier, der allmählich die nerven blank liegen Ärgerlich
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Reni
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Antwort #23 - 05.07.2006 um 13:37:49
 
Ayse, tief Luft holen - jetzt hilft nur noch Ausdauer. Die Bemerkung von Saxonicus ist nicht nur überflüssig, sondern auch noch falsch.
Bis ca. 1972 ging man davon aus,  dass es der deutschen Frau eines Ausländers zumutbar sei, die Ehe auch im Ausland zu führen. Seither hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass zur Eheschließungsfreiheit gem. Art. 6 GG auch das Recht gehört, die Ehe im Bundesgebiet zu führen.
Leider wird dies mit oft aus der Luft gegriffenen Scheineheverdächten unterlaufen. Es ist mir auch nicht nachvollziehbar, wieso man hier, wo es um ein Grundrecht geht, seitens der Gerichte noch nicht energisch darauf bestanden hat, die Beweislast bei der Behörde zu lasssen, sprich: die Behörde muss die Scheinehe beweisen,  nicht die Antragsteller die "Nicht-Scheinehe". Bei der derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Lage sehe ich da allerdings recht schwarz.

Ayse, was die Wahl des Anwalts angeht, kann ich den Rat deiner Freunde bis zu einem gewissen Punkt verstehen - aber am wichtigsten wäre, festzustellen, welcher Anwalt schon solche Verfahren erfolgreich geführt hat. Dann wäre es mir egal, ob er bei der ABH beliebt ist oder nicht.

Alles Gute!
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Saxonicus
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Antwort #24 - 05.07.2006 um 17:20:10
 
Möglicherweise ist die "Scheinehe" garnicht der Grund für die Ablehnung ?
Bei der juristischen Vorgeschichte des Einreisekandidatens, kann ich mir ganz andere Gründe vorstellen.
Da ist die Einreiseverweigerung noch relativ glimpflich, in anderen Ländern würde er dafür 20 Jahre sitzen.
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Zeppelin
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Antwort #25 - 05.07.2006 um 17:37:44
 
Saxonicus schrieb am 05.07.2006 um 12:25:40:
Das Recht auf Heirat wird doch durch die Entscheidung der Botschaft in keinster Weise eingeschränkt.
Es ging, soweit ich das verstanden habe, doch einzig und allein um die Einreise des Mannes nach Deutschland und dem wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht statt gegeben.
Das sind eben zwei Paar Schuhe und so muß man das sehen.


Das muss man ganz und gar nicht so sehen, wenn man nicht eben ein Zyniker ist!

Geltungsgebiet des GG ist nun einmal das Territorium der Bundesrepublik Deutschland, und die Art. 6 und 116 GG schützen nicht die Schließung einer Ehe und deren Partner, sondern viel mehr noch die Wahrnehmung der Ehe als solcher und als elementaren Bestandteil des gesamten Gesellschaftsgefüges!

Siehe auch Beitrag von Reni etwas weiter oben.

Zeppelin
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Ayse
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Antwort #26 - 05.07.2006 um 18:19:18
 
@Saxonicus
ich möchte mal wissen, wie du auf eine juristische vorgeschichte des einreisekandidaten = MEIN MANN, kommst? ok, er ist in deutschland straffällig geworden. aber ich kann mich nicht erinnern dir irgendwelche details darüber gegeben zu haben!! was er getan hat, machen in einer großstadt wie hamburg täglich tausende von ausländern. das macht die "sache" natürlich nicht besser und ich will das auch weiß gott nicht verharmlosen. aber lt. staatsanwaltschaft ist dieses delikt kein grund ein visum abzulehnen.
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havay6882
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Antwort #27 - 05.07.2006 um 18:23:34
 
hallo ayse,

du lass dich nicht von saxonicus ärgern, ich glaube er ist nur im forum, um unsere laune zu verschlechtern, die in deinem fall ja sowieso beschissen ist.

ich drücke dir auf jeden fall die daumen, und ich als türkin, würde selbst zu einem deutschen anwalt gehen.

tut mir echt leid für dich, ich hatte mich ja so für dich gefreut, dass die einreisesperre so kurz war.

viel viel glück und halte mich auf dem laufenden.
liebe grüße
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Zeppelin
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Antwort #28 - 05.07.2006 um 23:31:00
 
Ayse schrieb am 05.07.2006 um 18:19:18:
@Saxonicus
ich möchte mal wissen, wie du auf eine juristische vorgeschichte des einreisekandidaten = MEIN MANN, kommst? ok, er ist in deutschland straffällig geworden. aber ich kann mich nicht erinnern dir irgendwelche details darüber gegeben zu haben!! was er getan hat, machen in einer großstadt wie hamburg täglich tausende von ausländern. das macht die "sache" natürlich nicht besser und ich will das auch weiß gott nicht verharmlosen. aber lt. staatsanwaltschaft ist dieses delikt kein grund ein visum abzulehnen.

Offenbar hat er's daher
Ayse schrieb am 24.06.2006 um 14:42:30:
hallo,
mein mann ist vor unserer heirat in deutschland straffällig gworden -btm-handel-. er wurde insgesamt zu 2 jahren und 4 monaten haft verurteilt. abgesessen hat er davon 12 1/2 monate, bevor er im mai letzten jahres in die türkei ausgewiesen wurde. inzwischen ist die einreisesperre aufghehoben worden (zum 2.5.06). vor einem 1/4 jahr hat er das visum auf FZF gestellt. leider hat die botschaft bis heute nicht reagiert. kann es wegen seiner vorstrafe möglich sein, das er evtl. überhaupt kein visum bekommt? ich suche auf diesem wege nach antworten, warum sonst die bearbeitung so ungewöhnlich lange dauern kann.

Aber mal ganz am Rande: BTM-Verstöße, sind nun wirklich kein Spaß, und dass viele andere sich da betätigen, rechtfertig gar nichts.
Daher ist es ebenso wenig klug, stets nur Ausschnitte des Sachverhalts aufzuzeigen, bzw. diese nur gestreut zu liefern - ob nun hier im Forum oder gegenüber den Behörden.

Geht es Dir darum, Sympathiepunkte zu sammeln, oder Sachprobleme zu lösen?

Zeppelin
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Gerechtigkeit
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Antwort #29 - 06.07.2006 um 10:29:11
 
Zeppelin schrieb am 05.07.2006 um 23:31:00:
Offenbar hat er's daher
Aber mal ganz am Rande: BTM-Verstöße, sind nun wirklich kein Spaß, und dass viele andere sich da betätigen, rechtfertig gar nichts.
Daher ist es ebenso wenig klug, stets nur Ausschnitte des Sachverhalts aufzuzeigen, bzw. diese nur gestreut zu liefern - ob nun hier im Forum oder gegenüber den Behörden.

Geht es Dir darum, Sympathiepunkte zu sammeln, oder Sachprobleme zu lösen?

Zeppelin


Auch wenn ich jetzt mit meiner Meinung anecke, ich würde als Ausländerbehörde auch keiner FZF zustimmen. Er hat ja nicht mal seine volle Strafe hier abgesessen sondern wurde abgeschoben. Ich liebe selber einen Ausländer, aber wenn solche Dinge passieren, habe ich überhaupt kein Verständnis und würde auch annehmen, na gut, dann heiratet er ne Deutsche und macht hier weiter seine "Geschäfte". Sorry, aber so sehe ich das.
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