Ayse, tief Luft holen - jetzt hilft nur noch Ausdauer. Die Bemerkung von Saxonicus ist nicht nur überflüssig, sondern auch noch falsch.
Bis ca. 1972 ging man davon aus, dass es der deutschen Frau eines Ausländers zumutbar sei, die Ehe auch im Ausland zu führen. Seither hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass zur Eheschließungsfreiheit gem. Art. 6
GG auch das Recht gehört, die Ehe im Bundesgebiet zu führen.
Leider wird dies mit oft aus der Luft gegriffenen Scheineheverdächten unterlaufen. Es ist mir auch nicht nachvollziehbar, wieso man hier, wo es um ein Grundrecht geht, seitens der Gerichte noch nicht energisch darauf bestanden hat, die Beweislast bei der Behörde zu lasssen, sprich: die Behörde muss die Scheinehe beweisen, nicht die Antragsteller die "Nicht-Scheinehe". Bei der derzeitigen politischen und gesellschaftlichen Lage sehe ich da allerdings recht schwarz.
Ayse, was die Wahl des Anwalts angeht, kann ich den Rat deiner Freunde bis zu einem gewissen Punkt verstehen - aber am wichtigsten wäre, festzustellen, welcher Anwalt schon solche Verfahren erfolgreich geführt hat. Dann wäre es mir egal, ob er bei der
ABH beliebt ist oder nicht.
Alles Gute!