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ausl. Wehrdienst nicht antreten -> Rechtsfolgen (Gelesen: 8.263 mal)
Berlioz
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16.03.2006 um 15:13:19
 
Hallo!

Folgendes Problem: Ein EU-Bürger hält sich in Deutschland auf und müsste demnächst zum Wehrdienst seines Heimatlandes eingezogen werden. Er will weder Wehr- noch Zivildienst leisten also dann einfach nicht erscheinen. In diesem Land ist das strafbar und man kommt deswegen 197 Tage ins Gefängnis, aber normalerweise kommt es nicht ins offene Strafregister. Sein zweiter Wohnsitz ist in Deutschland.
Die Fragen: Ist es in Deutschland auch strafbar einfach nicht zum Wehrdienst zu erscheinen (also, als Deutscher nicht zum deutschen Wehrdienst zu erscheinen bzw. als Ausländer in der Armee des Heimatlandes) und würde/müsste Deutschland ausliefern? Gibt es Fallbeispiele? Welche Gesetze gibt es zu diesem Thema?
Würde sich die Situation ändern wenn er seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hätte und keinen in seinem Heimatland?

Danke im Voraus!

Änderung:
fons: hab den betreffmal angepasst
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« Zuletzt geändert: 16.03.2006 um 16:32:00 von N/V »  
 
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Antwort #1 - 16.03.2006 um 15:34:50
 
Zunächst mal sieht das Melderecht in D. keinen Zweitwohnsitz in D. bei Hauptwohnsitz im Ausland vor. Wenn man nur einen Wohnsitz hat, ist dies automatisch Hauptwohnsitz.
In D. gibt es eine Wehrpflicht. Wenn man einfach nicht erscheinen müßte wenn man keinen Bock auf Wehrdienst hat, würde wahrscheinlich keiner mehr hingehen, oder? hä?. Wer seiner Einberufung nicht Folge leistet, wird vom zuständigen Feldjägerkommando zwangsweise vorgeführt und unterliegt der Militärgerichtsbarkeit.
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Antwort #2 - 16.03.2006 um 15:43:12
 
Er ist bei der Ortsverwaltung angemeldet, also wirklich in Deutschland gemeldet. Und dort hat sich niemand beschwert, dass der erste Wohnsitz in einem anderen Land ist. Und wenn das wirklich so problematisch wäre, hätten die doch bestimmt was sagen müssen, oder?

Aber das zuständige 'Feldjägerkommando' ist ein einem ganz anderen Land.. Ich glaube kaum das die einfach so nach D. kommen dürfen und ihre Leute hier verhaften..
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Berlioz
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Antwort #3 - 16.03.2006 um 15:58:32
 
Und es ist nicht keinen Bock drauf haben. Der Wehrdienst sieht in anderen Ländern anders aus als in D. und er ist sich sehr wohl bewusst dass er sich damit viel Ärger einhandeln wird, tut es aber aus ideologischen Gründen.
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Antwort #4 - 16.03.2006 um 15:58:37
 
1. denke ich die Überschrift ist irreführend ... es geht nicht um eine Abschiebung sondern um eine Auslieferung im strafrechtlichen Sinne

2. Deutsche, die nicht zum Wehrdienst antreten, obwohl sie es müssten ... §§ 15 ff WStG

3. Auslandsstraftaten eines Ausländers können unter bestimmten Voraussetzungen nach deutschem Strafrecht verfolgt werden ... §§ 5 - 7 StGB

4. Ob der Heimatstaat ein Auslieferungsersuchen wegen Fahnenflucht stellt bzw. ob diesem durch die deutschen Behörden entsprochen wird ... im Moment keine Ahnung ... aber persönlich halte ich es für eher unwahrscheinlich
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Antwort #5 - 16.03.2006 um 16:03:33
 
Du solltest aber auch bedenken:

irgendwann wirste sicher mal in deine "Heimat" wollen/müssen.
Hast ja sicher noch Verwandte da. Ich denke da z.B. an Hoch-
zeiten, Beerdigungen (wa sman sich natürlich nie wünscht) etc.

Spätestens dann kannste ein Problem bekommen.


Änderung:
P.S: habs mal hierher verschoben, da das eigentlich nix mit dt.
Ausländerrecht zu tun hat.
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Antwort #6 - 16.03.2006 um 16:13:06
 
Berlioz schrieb am 16.03.2006 um 15:58:32:
Der Wehrdienst sieht in anderen Ländern anders aus als in D. ...


Sicherlich, aber laut Ausgangsposting handelt es sich um einen EU-Staat, dann kann es ja nicht soooo viel schlimmer sein als hier, oder?

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Berlioz
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Antwort #7 - 16.03.2006 um 16:15:06
 
Danke für die Antworten.
Das mit der Überschrift tut mir Leid, war etwas verwirrt (reden in Englisch, schreiben in Deutsch..) Kann man das nachträglich ändern?
Dass er dann zumindest zeitweise (5 Jahre) nicht in sein Heimatland könnte ist ihm bewusst.
Er glaubt auch, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass er ausgeliefert werden würde. Aber er würde schon gerne wissen, was alles passieren könnte bzw. möglich wäre.

Änderung:
fons: habs hier und im 1. Posting angepasst
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« Zuletzt geändert: 16.03.2006 um 16:32:59 von N/V »  
 
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Antwort #8 - 16.03.2006 um 16:33:18
 
Ralf schrieb am 16.03.2006 um 16:13:06:
Sicherlich, aber laut Ausgangsposting handelt es sich um einen EU-Staat, dann kann es ja nicht soooo viel schlimmer sein als hier, oder?



Ok, also er meint dazu:

Als aller erstes lehnt der den Wehrdienst ab weil er einen unmenschlichen Charakter hat und dort befreit der Zivildienst nicht automatisch vom Wehrdienst.
Auch lehnt er es ab ins Gefängnis zu gehen nur weil er seine Grundrechte als Mensch fordert.

Zweitens mal von den ideologischen Gründen abgesehen ist er jetzt nach einem Umzug nach D. hier mehr oder weniger heimisch und kann sich mit der Idee, nur in sein Heimtatland zurückzukehren um dort dem Heer zu dienen (jetzt als Wehrdienst, möglicherweise später in Kriegs- oder Krisenzeiten), absolut nicht anfreunden.

Und außerdem, auch wenn es dem ersten Punkt widerspricht, ist es nicht möglich den Zivildienst in einer Instiution seines Heimatlandes im Ausland abzuleisten (Konsulat, Botschaft..).

Zusammendfassend sind also fast alles bewusste Gründe, keine körperlichen. Er verweigert nicht aus Angst vor Folter oder vor dem Verhungern oder was auch immer in Syrien, Weißrussland oder Nordkorea aus poltischen Gründen passieren könnte.
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Antwort #9 - 16.03.2006 um 17:09:21
 
Hi,

ich habe mir bis jetzt noch keinen Kopf darueber gemacht, aber ein solches Problem kann mich irgendwann vielleicht auch betreffen.

Hilft es vielleicht, wenn man sich einfach in seinem Heimatland abmeldet? Ich meine, bevor jemand ueberhaupt zur Wehrdienst soll, soll er von den Behoerden einen schriftlichen Bescheid persoenlich erhalten. Und wenn sie seine Adresse in der Heimat nicht kennen bzw. wenn es solche Adresse in der Heimat ueberhaupt nicht gibt?

Oder ist es fuer die Behoerde eines EU-Landes relativ einfach EU-intern rauszufinden, in welchem anderen Land man angemeldet ist?
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Antwort #10 - 16.03.2006 um 17:15:13
 
Zumindest in Deutschland gibt es kein zentrales Melderegister.

Die Frage ist doch: Ist man überhaupt wehrpflichtig, wenn man sich dauerhaft außerhalb seines Heimatstaates aufhält? Was also sieht das Wehrgesetz des betreffenden Landes diesbezüglich denn vor?
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Antwort #11 - 16.03.2006 um 17:31:35
 
Ralf schrieb am 16.03.2006 um 17:15:13:
Zumindest in Deutschland gibt es kein zentrales Melderegister.

Die Frage ist doch: Ist man überhaupt wehrpflichtig, wenn man sich dauerhaft außerhalb seines Heimatstaates aufhält? Was also sieht das Wehrgesetz des betreffenden Landes diesbezüglich denn vor?



Als, in seinem Fall ja, es gibt nur Ausnahmen, wenn:

Doppelte Staatsbürgerschaft vorliegt (liegt nicht vor) UND hat schon in einem anderen Land gedieht / absolut keine Beziehung zum Heimatland.
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Antwort #12 - 17.03.2006 um 10:49:09
 
Berlioz schrieb am 16.03.2006 um 15:58:32:
Und es ist nicht keinen Bock drauf haben. Der Wehrdienst sieht in anderen Ländern anders aus als in D. und er ist sich sehr wohl bewusst dass er sich damit viel Ärger einhandeln wird, tut es aber aus ideologischen Gründen.


Sollte ja auch kein Vorwurf sein.  Zwinkernd
Tatsache ist allerdings, daß kein Land es so ohne weiteres hinnimmt, wenn man sich einer bestehenden Wehrpflicht entzieht. Selbst wenn im Ausland keine Verhaftung durch die Militärbehörden erfolgen würde ( worauf ich aber auch nicht wetten würde ) sind durch einen Wegzug ins Ausland die Probleme nicht gelöst. Über kurz oder lang ist man immer mal wieder gezwungen, Kontakt zu den Heimatbehörden aufzunehmen, und sei es auch nur, um den Paß oder Perso verlängern zu lassen oder um eine Urkunde zu besorgen. Spätestens dann haben sie ihn am Schlafittchen, und DANN möchte ich nicht in seiner Haut stecken.
Um es gleich vorweg zu nehmen: die Nichterfüllung der Wehrpflicht in einem EU Land ist kein Grund für die Ausstellung von Paßersatzpapieren durch die deutschen Behörden Zwinkernd
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Antwort #13 - 17.03.2006 um 13:48:51
 
Hi Berlioz,

also dies mal zur Beruhigung: Ich hab es noch nie erlebt, dass ein Italiener, Grieche oder anderer EU-Bürger in Deutschland Probleme bekam, weil er den Wehrdienst in seinem Heimatland nicht angetreten hat. Ich glaub, das ist den dortigen Behörden dann doch zu umständlich und der Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Ergebnis.
Aber: Was ich kenne ist, dass die Probleme in dem Moment auftraten, wenn eine Einreise ins Heimatland oder ein Konsulattermin wegen neuem Pass notwendig waren.

Um welches Land handelt es sich? - Z.B. gibt es bei den in D' lebenden Italienern meines Wissens auch ziemlich unkomplizierte Regelungen, den Wehrdienst zurückzustellen. Sowas würde ja zumindest den Druck aus der Sache nehmen...

Gruß,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 14.07.2006 um 10:54:19
 
Hallo,

auch wenn das Thema schon fast 4 Monate alt ist - wuerde es mich interessieren, wie ggf. die Folgen ausschauen koennten, wenn man unerlaubterweise seinen Wehrdienst/Zivildienst in Deutschland nicht antritt und man sich dauerhaft in einem Nicht-EU Land aufhaelt bzw. auch in der Zukunft aufhalten wird, so z.B. in den USA oder der Schweiz (die Laender, in die die meisten Menschen aus Deutschland auswandern)

Sind die USA und die Schweiz dazu verpflichtet den totalen Kriegsdienstverweigerer auszuliefern oder hat man ausser den o.g. Problem (Passverlaengerung etc.) nichts weiter zu befuerchten ?

Danke,
Rookie
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