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HILFE; Scheinehe  -  Gericht versagt Ehe (Gelesen: 14.102 mal)
motte05
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04.01.2006 um 23:11:00
 
HalliHallo,

:fluch

nun haben wir doch keine Hoffnung mehr, das unsere Freunde heiraten können (dürfen)! Wie bereits im Oktober mit Jana besprochen, wurde die Ehe vom Standesbeamten angezweifelt und nun sollte vom Gericht geklärt ob es sich um eine Scheinehe handelt oder nicht und dann sollte ggf. der Richter die Gründe ausräumen, damit doch eine Eheschließung statt finden kann.

Nun bekamm der RA von meiner Freundin bescheid, das der Antrag abgelend sei. Was bedeutet, das meine Freundin ihren Verlobten nicht heiraten darf.

Ich verstehe nun garnichts mehr. OK, die Standesbeamtin hatte den Verdacht und die beiden haben auch Mist gebaut, weil Sie angst hatten es gibt Ärger weil er ohne Aufenthaltserlaubnis hier ist. Und die Standesbeamtin kann Ihre Meinung nicht Rückgängig machen.

Aber wenn das Gericht den Sachverhalt prüfen soll, sollten dann nicht alle beteiligten gehört werden?!?! Freunde, Bekannte, Vermieter, Nachbarn, und sollten dann nicht auch beide Beteiligten noch mal gehört werden. Wer kann mir sagen, wie das bei Gericht von statten geht?!?!  unentschlossen

Ich bin echt ratlos und meine Freundin heult sich die Augen aus dem Kopf und ist total verzweifelt. Was kann ich denn nun noch für meine Freundin tun? Wie kann ich Ihr denn noch Mut machen, das Sie noch Ihren Mann heiraten kann und endlich eine Familie für sich und ihre Tochter hat. Und wie kann ich Ihr Hoffnung geben, wenn es keine Hoffnung mehr gibt.

Es ist wirklich schrecklich, und wir fühlen uns so alleine. Keiner ist zuständig, keiner will helfen, und der RA weiß auch nicht so recht was da vorgeht. Die wollen alle nur Geld, aber keiner kann einem Helfen. Die von der ABH waren die einzigen die etwas entgegenkommend und freundlich waren und versucht haben etwas zu bewegen. Aber sonst hat keiner auch nur versucht zu helfen.

Ich weiß es ist nicht richtig, das der Verlobte meiner Freundin "illegal" in D ist, aber ist es nicht viel Schlimmer wenn ein Fahrrad geklaut wird, ein ein Haus eingebrochen wird oder sogar jemand körperlich zu Schaden kommt.
Ich weiß das ist kein guter Vergleich aber er hat niemanden geschadet oder verletzt, er war nur hier, bei seiner Verlobten, hat dort gewohnt und gegessen. Er hat keinem geschadet oder bedroht. Naja, aber er ist trotzdem illegal.

NUN möchte ich alle die die wirklich VIEL Ahnung haben, bitten uns zu sagen, was können wir nun tun, gibt es irgendwelche Möglichkeiten?!? Die beiden Lieben sich wirklich und gehören zusammen. Es muß doch einen Weg geben den beiden zu HELFEN!!!


BITTE  BITTE

:zitter


Lass mich nicht im kalten stehen, ich warte auf Antworten!!!!


DANKE

:gnews

Es wäre schön wenn ich meiner Freundin auch so eine schöne Zeitung geben könnte!!!

Bis dahin....
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Sondra
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Antwort #1 - 04.01.2006 um 23:16:31
 
Motte, ich habe es vielleicht nicht mitbekommen, aber hast du schon mal die Geschichte hier im Forum etwas ausführlicher dargelegt? Mit den wenigen konkreten Informationen aus diesem Posting kann man dir keine brauchbare Antwort geben.

Gruß  Smiley Sondra
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motte05
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Antwort #2 - 04.01.2006 um 23:26:32
 
Hi,
Guck mal unter meinem Profil, habe noch nicht so viele Beiträge geschrieben, oder du mußt blättern. Das war das gleiche Thema: Scheinehe vom 25.10.2005 um 16:38:28 ! Danke Smiley
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Sondra
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Antwort #3 - 05.01.2006 um 00:05:27
 
Möttchen, ich habs gefunden, komme trotzdem nicht ganz mit! Es ist in D
nicht möglich
eine Eheschliessung zu verbieten! Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt wirklich möglich ist, sich als Standesamt zu weigern, eine Ehe zu schliessen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist allerdings möglich festzustellen, dass der Ehegatte die Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt, oder dass er trotz Eheschliessung keinen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel erwirbt, weil irgendetwas nicht koscher ist. Das sind 2 Paar Stiefel! Die beiden können sicherlich jederzeit in Kosovo heiraten und leben!

Außerdem - ich denke er sollte schon in November D verlassen bzw. die 2 waren bei der ABH. Wieso ist er immer noch "illegal" hier?

Und auch für hier sind noch nicht alle Messen gesungen - es gibt noch so viele Instanzen! Aber sicher auch bessere Anwälte. Wenn der jetzige ratlos ist - wechseln! Aber erst mal Erkundigungen holen: wer kann sowas? Weil damit hast du - meine ich auch - Recht
Zitat:
Aber wenn das Gericht den Sachverhalt prüfen soll, sollten dann nicht alle beteiligten gehört werden?!?! Freunde, Bekannte, Vermieter, Nachbarn, und sollten dann nicht auch beide Beteiligten noch mal gehört werden.
vor allem wenn es um die Frage geht "Scheinehe" oder nicht.

Gruß  Smiley Sondra

PS Bitte nicht  Smiley - bei dem Sachverhalt bin ich auch etwas ratlos: wieso musste der Mann so lange illegal hier leben?

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ronny
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Antwort #4 - 05.01.2006 um 07:30:52
 
Zitat:
Möttchen, ich habs gefunden, komme trotzdem nicht ganz mit! Es ist in D nicht möglich eine Eheschliessung zu verbieten! Ich weiß gar nicht, ob es überhaupt wirklich möglich ist, sich als Standesamt zu weigern, eine Ehe zu schliessen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.



Zement !!


Schau mal in den § 1310 Abs. 1 BGB und lies ihn zu Ende bevor du so was von dir gibst.

Der Standesbeamte muß sogar  seine Mitwirkung verweigern, wenn der Scheineheverdacht offenkundig ist. Ob das so ist weiß ich nicht, und ich hab auch keine Zeit uralte Posts auszugraben um das nochmal zu lesen.


Deswegen nochmal der

[hint]Wenn ihr ältere Posts habt, die den Sachverhalt darstellen, dann hängt die neuen Fragen einfach da dran. Es macht wirklich keinen Spass für die Antworten erst noch die Suchfunktion zu bemühen, um sich den Sachverhalt wieder zu vergegenwärtigen. Danke Zwinkernd[/hint]

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 05.01.2006 um 07:52:49 von ronny »  

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Sondra
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Antwort #5 - 05.01.2006 um 09:14:20
 
@Ronny - Oh Schockiert/Erstaunt danke! An das BGB habe ich gestern abend nicht gedacht (und wenn, hätte ich vermutlich nicht gewußt, welche § relevant sind). Und wie verhält sich das mit der Anhörung der "Beschuldigten" im Gerichtsverfahren?

@Motte - damit du weißt, worum es geht - hier die Kurzform:
Zitat:
§ 1310 Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen Der Standesbeamte darf seine Mitwirkung an der Eheschließung nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen der Eheschließung vorliegen; er muss seine Mitwirkung verweigern, wenn offenkundig ist, dass die Ehe nach § 1314 Abs. 2 aufhebbar wäre.
§ 1314 Aufhebungsgründe (1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn  ... 5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.
§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft (1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
 

'Tschuldigung  Traurig und Gruß
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ronny
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Antwort #6 - 05.01.2006 um 09:30:03
 
Zitat:
Und wie verhält sich das mit der Anhörung der "Beschuldigten" im Gerichtsverfahren?


Hi Sondra,

Dazu müßte man mal wissen, was das für ein Verfahren sein soll  hä?

Es sind ja etliche verschiedene denkbar:

1. Befreiung von der Beibringung des EFZ und entsprechende Ablehnung durch die Verwaltungsabteilung des Gerichts
(eigentlich kein Gerichtsverfahren, sondern ein Verwaltungsverfahren mit eigenem Rechtsweg)

2. Vorlageverfahren nach § 45 PStG
(Zweifelsfall durch den Standesbeamten beim Personenstandsgericht vorgelegt)

3. Anweisungsverfahren nach dem § 45 PStG
(bereits erfolgte Ablehnung der Eheschließung durch den Standesbeamten und Antrag der Betroffenen ihn anzuweisen)

4. die ganze Palette des Verwaltungsgerichtsweges wegen Ausländerrecht.


Da sind zig Verfahren denkbar und entsprechend unterschiedlich sind latürnich auch die Rechtsmittel, Prozessordnungen und Gerichtsordnungen.... unentschlossen

Ohne meinen Alltours (entsprechende nähere Angaben durch motte) sage ich da nix   Lippen versiegelt , weil wenn ich das raten könnte wäre ich bereits Lottomillionär grin

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 05.01.2006 um 09:44:25 von ronny »  

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Antwort #7 - 05.01.2006 um 22:04:54
 
Also, ersteinmal lieben Dank für die vielen Antworten. Da ich mich hier nicht so gut auskenne, habe ich einfach nochmal darauf losgeschrieben und nicht einen Verweis oder Anhang an das alte Posting gemacht. (Sorry für die Sucherei, tut mir echt leid!!!)

So, nun zum Thema zurück. Es ist so, das der Verlobte schon lange lange Zeit ohne gültige Papiere hier in D mit seiner Verloten lebt. Da er keinen Pass hatte, konnten Sie nicht die Ehe beantragen und auch kein Ehefähigkeitszeugnis für Sie, damit sie ihn in seiner Heimat heiraten kann. Somit hat er versucht einen Pass zu besorgen und auch zum Glück einen bekommen. Dann sind beide zu einem RA gegangen und der sagte, sie sollen die Eheschließung beantragen und mit der Bescheinigung vom Standesamt könne er dann eine Duldung bekommen. Nach der Eheschließung müsse er aber in sein Heimatland zurück um von dort mit einem Visum zum Zweck der Familienzusammenführung wieder einzureisen (was an sich schon unlogisch ist, aber egal).

Gesagt, getan. Eheschließung beantragt und Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ebenfalls. Die Befreiung ist gekommen und von dieser Seite aus stand nichts im Weg. Die Standesbeamtin hatte allerdings, da sie gesehen hatte, das das nicht die erste Ehe der Frau war, anscheind den Verdacht, das es eine Scheinehe sein könne. Sie wollte dann noch unnötige Papiere vom Ehemann.

Dann kam es zu einer Anhörung beider Parteien beim Standesamt. Beide Aussagen waren sogut wie identisch. Bis auf kleinigkeiten. Aber wer kenn den anderen denn schon 100% ?!!? Es ging um die Frage der Kinder. Ob noch welche gewünscht wären. Beide antworteten zwar mit ja, allerdings sie sagte später und er sagte nur ja, wir wollen Kinder.

Nunja, das hat der Standesbeamtin den Rest gegeben und es wurde auf Grund des Verdachts der Scheinehe die Eheschließung versagt. Das kann dann nur noch vom Gericht wiederrufen werden. Der Antrag wurde dort auch gestellt, aber wie wir jetzt vom RA erfahrenhaben, abgelehnt. Der RA wollte jetzt nachfragen warum und dann entsprechend zur nächsten Instanz gehen.

Der Verlobte sollte im November ausreisen, hatte aber genau vor dieser Aussage vom Gericht Angst. Beide wissen nun nicht wie es weitergehen soll.

Abgesehen davon können sie nicht im Kosovo heiraten, da die Standesbeamtin Ihr kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen will. Auch wegen der Scheinehe. Leben könnten Sie nicht im Kosovo, da Sie eine Tochter hat die hier in die 6 Klasse geht und sie auch hier arbeitet und Ihre Familie hier lebt (Sie ist Deutsche) Ihr Vater ist Krank und ich denke es ist wohl verständlich, das ich nicht mit Kind und Kegel in ein Land ziehe, wo keine Infrasturcktur etc. vorhanden ist und dessen Sprache ich nicht wirklich spreche.

So, nun aber weiter. Was könne die beiden machen?!?! Gibt es noch Aussicht auf Besserung der Situation?!?! Gibt es Möglichkeiten, die wir vielleicht noch wahrnehmen können?!?!

Ich bin für jede Hilfe DANKBAR!!!!!!
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ronny
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Antwort #8 - 05.01.2006 um 22:54:39
 
Zitat:
Der Antrag wurde dort auch gestellt, aber wie wir jetzt vom RA erfahrenhaben, abgelehnt.


Dann dürfte es sich um diese  Alternative handeln,  

Zitat:
3. Anweisungsverfahren nach dem § 45 PStG


Gegen die Entscheidung des Personenstandsrichters (den Standesbeamten nicht anzuweisen die Ehe zu schließen) steht den Beteiligten das Rechtsmittel der einfachen Bescherde zum Landgericht zu. Dort wird dann inhaltlich nochmal geprüft, ob der Standesbeamte anzuweisen ist.

Gegen die Entscheidung des LG steht allen Beteiligten das Rechtsmittel der einfachen weiteren Beschwerde zum OLG zu.

Dort wird dann nur noch geprüft, ob dem  Landgericht Rechtsfehler unterlaufen sind. Inhaltlich wird da nichts mehr geprüft.

Beteiligt am Verfahren nach § 45 PStG sind die Antragsteller, die Aufsichtsbehörde und ggf die Standesbeamtin, wenn sie nach dem Recht des Bundeslandes passivlegitimiert ist, d. h. eigene Anträge stellen kann.

Das AG mußte in seinem Verfahren die aus seiner Sicht notwendigen Beweise erhoben haben denn es hat grundsätzlich dem gestellten Antrag zu folgen und umfassend aufzuklären.

Ich kann mir btw. deshalb nicht vorstellen, dass die Entscheidung wegen "Kleinigkeiten" ablehnend ausgefallen ist. Bereits die Standesbeamtin muß schon eine ziemliche Portion Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Eheschließungsabsichten geäußert haben, ansonsten wäre da keine Ablehnung bei rausgekommen.

Kein Standesbeamter begibt sich bei der formellen Ablehnung einer Eheschließung auf dünnes Eis, das weiß ich aus Erfahrung, sie tun sich damit eher schwer. Wenn also die Mitwirkung an der Eheschließung verweigert wurde, müssen schon gravierendere Anhaltspunkte vorgelegen haben, um die "Offenkundigkeit" der Scheineheabsicht begründen zu können. Dann ist auch die Ablehnung der Ausstellung eines EFZ nur folgerichtig, weil das Ehehindernis nach § 1310 Abs. 1 BGB besteht.

Einziger Rat, das oben skizzierte Rechtsmittelverfahren beim LG/ OLG beschreiten Zwinkernd Dazu wäre anwaltliche Hilfe dringend zu empfehlen, ab OLG ist es eh Pflicht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 05.01.2006 um 23:12:21
 
Hallo Ronny,

Danke für die Antwort!!! Das habe ich mir schon fast gedacht. Naja, ich kann nicht genau sagen was beim Standesamt vorgefallen war, aber ich denke es waren einige Faktoren. Nunja, zum einen war der Verlobte damals mit Duldung hier und nie wirklich abgemeldet, denn er ist einfach allein ausgereist, mit dem Auto und ich weiß nicht wie wieder zurück gekommen. Dann kommt dazu das meine Freundin bereits einmal mit einem Kosovo Albaner verheiratet war, und wie ich das wohl nun verstehe, haben Sie wohl anfangs so getan als wäre er nicht hier und ach was weiß ich, ich denke die haben selber Fehler gemacht, und ich will nur versuchen zu helfen. Die von der ABH (einschließlich Leiter ABH) waren sehr nett und hilfsbereit aber die konnten auch nichts machen. Wir haben sogar mit Politikern versucht was zu ändern. Aber es gibt keine Möglichkeit.

Ich bin ziemlich traurig und möchte meiner Freundin so gerne helfen. Es muß doch die Möglichkeit geben, das Gericht davon zu überzeugen, das die beiden wirklich eine EHE schließen wollen. Sie leben lange Zeit zusammen, sind allerdings immer viel zuhause, da er Angst hatte erwischt zu werden.

Ach, ich hatte ganz vergessen zu sagen, vom Standesamt aus wurde das Ordnungsamt dort hin geschickt. Die meinten dann es wäre alles viel zu ordentlich und sauber. Es sähe dort aus, als wenn ein paar Dinge dahin gestellt worden wären. Also 1. kann ich wohl nicht anhand von 2 oder 10 Jeans Hosen beurteilen ob jemand dort wohnt. Wobei die Dreckige Wäsche ja auch noch da war und alles durcheinander lag. Wie soll oder MUSS eine Wohnung aussehen, damit man merkt das hier eine Eheähnliche Gemeinschaft herscht?!?! Ich verstehe das alles nicht, aber ich muß. Meine Freundin braucht mich jetzt.

Ach Mensch, dass das immer alles so kompliziert ist.

Na, dann werden wir uns wohl einen neuen RA suchen müssen, und hoffen das beim nächsten Gericht etwas mehr rauskommt. Der Stellvertretende Leiter vom gesamten Standesamt (der Stadt ...) sagte, es würden noch anhörungen stattfinden, wenn das vors Gericht geht. Deswegen wollte ich wissen warum diese Anhörungen nicht statt gefunden haben?!?!

Wenn Dir (oder jemand anderem) noch was einfällt, was mir (uns) helfen könnte, dann bitte

SCHREIBT SCHREIBT SCHREIBT

 computersmilie


Also, bis dann....

[hint]@ Motte: weils bei der 1. PM nicht angekommen ist. Ein Grundsatz meiner Arbeit hier ist, dass Fragen offen beantwortet werden, weil dann alle was von haben könnten. Keiner will sich dem Vorwurf unzuläsiger Rechtsberatung aussetzen, deswegen Fragen zum Sachverhalt hier stellen Zwinkernd[/hint]
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« Zuletzt geändert: 06.01.2006 um 15:54:11 von ronny »  
 
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Antwort #10 - 06.01.2006 um 23:35:45
 
Halli Hallo,

Versuche nun seid Stunden im Internet hilfreiche Infos zu sammeln.



Wer kann mir denn den §45 Abs. 2  aus dem PStG erklären


PersStdG § 45
(1) Lehnt der Standesbeamte die Vornahme einer Amtshandlung ab, so kann er auf Antrag
der Beteiligten oder der Aufsichtsbehörde durch das Amtsgericht dazu angehalten
werden.
(2) Der Standesbeamte kann in Zweifelsfällen auch von sich aus die Entscheidung des
Amtsgerichts darüber herbeiführen, ob eine Amtshandlung vorzunehmen ist. Für das
weitere Verfahren gilt dies als Ablehnung der Amtshandlung.

:nocheck

Wie ist das zu Verstehen?!?!

Ist die Ablehnung eine Erlaubnis oder ein Verbot zu Heiraten?!?!

Ich werde hier nicht ganz Schlau, wer kann mir helfen?!?!?

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Blaise
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Antwort #11 - 07.01.2006 um 09:54:05
 
Hallo,

"Amtshandlung" = in Deinem Fall die Eheschließung.

Der Standesbeamte hat die Vornahme der Eheschließung abgelehnt. Deshalb hat der Anwalt beim Amtsgericht beantragt, dass der Standesbeamte angewiesen wird, die Ehe zu schließen. Aber das Amtsgericht hat dies wohl auch abgelehnt.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #12 - 07.01.2006 um 10:01:03
 
Hi Motte,

das ist ganz einfach Zwinkernd

Im Fall Deiner Freundin scheint es so gewesen zu sein , als hätte der Standesbeamte die Mitwirkung bei der Eheschließung versagt. Dann kommt, was wohl auch geschehen ist, ein Antrag Deiner Freundin in Frage, "den Standesbeamten zur Vornahme der Eheschließung anzuweisen ". Das ist ein Antrag nach § 45 Abs. 1 PStG.

Der Absatz 2 käme in Frage, wenn der Standesbeamte Zweifel hätte ob eine Eheschließung möglich ist. Das wäre allerdings im Scheinehefall unlogisch, weil er bei Zweifeln die Ehe schließen müßte, und nur bei Offenkundigkeit überhaupt einen Ablehnungsgrund hätte.

Der letzte Satz im § 45 Abs. 2 hat nur verfahrenstechnische Bedeutung.

Eine Zweifelsvorlage wird im Verfahren wie eine Ablehnung behandelt.

Deine Freundin muß jetzt in das einfache Beschwerdeverfahren einsteigen beim Landgericht.

Grüße
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Antwort #13 - 07.01.2006 um 23:10:21
 
Also, erst einmal DANKE an alle die mir Antworten!!!

Es ist wirklich klasse, denn man fühlt sich auch nicht mehr so alleine und bekommt auch noch Hilfe!!!

Nun zum Thema zurück. Meine Freundin hat die Klage eingereicht, allerdings hat das Standesamt das wohl ebenfalls gemacht. Warum weiß ich nicht. Jetzt ist die Klage wohl nicht durchgekommen und sie muss den Beschwerdeweg (Einspruch?!?) gehen. Es ist jetzt aber meine Frage, wird hier noch etwas geprüft, wie Bsp. Zeugen etc. oder wie läuft das von Statten. Kann man den garnichts unternehmen?!?! Es kann doch nicht sein, das zwei die sich lieben, nicht heiraten dürfen oder können.

Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie die Aussichten in solchen Rechtfällen sind.

Lieben DANK Motte05
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Antwort #14 - 07.01.2006 um 23:45:25
 
Verbieten kann man ihr das Heiraten natürlich nicht, nur aus irgendwelchen Gründen, die Eheschließung in Deutschland. Warum heiratet sie denn nicht im Kosovo, sicherlich geht das dort unkomplizierter - oder ?
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