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Führerschein (Gelesen: 2.279 mal)
Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.01.2006 um 13:14:03
 
Hallo ihr Lieben,

erstmal wünsche ich allen noch ein gesundes Neues Jahr! Nun meine Frage, mein Mann, albanischer Staatsbürger, hat einen Führerschein, der auch für Europa gültig ist, der läuft jetzt Mitte Januar auf. Wie lange darf er noch mit seinem nationalen Führerschein hier fahren. Und wie ist die Vorgehnsweise bei der Beantragubg eines deutschen? Muss er da nochmal Fahrstunden nehmen, oder einfach nur die Prüfung ablegen?

Vielen Dank für Eure Antworten!


Liebe Grüße



[mem]Habs mal hierher verschoben, paßt besser. Hier gabs auch schonmal nen Link von chij zum ADAC in diesem Thread[/mem]
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« Zuletzt geändert: 04.01.2006 um 13:48:08 von ronny »  
 
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brickbat
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Antwort #1 - 04.01.2006 um 15:21:17
 
6 Monate, kann beim Straßenverkehrsamt umgeschrieben werden.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 04.01.2006 um 15:22:05
 
Ich meinte 6 Monate nach Einreise, nicht 6 Monate nach Ablauf Zwinkernd
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Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.01.2006 um 15:45:50
 
Hallo,

danke für die Antworten. Also soweit ich das nun verstanden habe, muss mein mann eine praktische und theoretische Prüfung ablegen?
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nixwissen
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Antwort #4 - 04.01.2006 um 17:57:24
 
Hi,

Für die meisten Länder gilt es so wie Du vermutest. Genauer gesagt er macht normal einen Führerschein wie ein Anfänger, muß aber werder die Theoriestunden noch die praktischen Pflichtstunden machen. Ein paar normale Fahrstunden wird er aber machen müssen.

Jetzt hab ich's gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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