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Reiseausweis für Ausländer (Gelesen: 3.057 mal)
Wuschel
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.12.2005 um 22:24:57
 
Hallo erst mal !!
Es ist schon super das es so etwas wie euch gibt !
Folgendes Problem steht bei uns im Raum : Mein Ehegatte (9 Jahre verh. 2 Kinder) hat seit August 2005 sein Einbürgerungszusicherung .die eigentliche Einbürgerung ist noch nicht erfolgt.
Jetzt hat er einen Reisepass für Ausländer bekommen. Da er beruflich wöchentlich ins Ausland (England , Belgien , Niederlande , Frankreich , Luxemburg)  muss möchte ich wissen ob er ein extra Visum benötigt. Unter der Rubrik Einreiseverbot für Ausland ist kein Vermerk nur ein langer Strich .
:schw_peter:nix :bahnh
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.12.2005 um 22:42:29
 
Ich hab das mal hierhin verschoben, da das nichts mit deutschem Recht zu tun
hat, sondern sich nach den Einreisebestimmungen der betroffenen Länder richtet.
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 25.12.2005 um 23:16:22
 
Wuschel schrieb am 25.12.2005 um 22:24:57:
Jetzt hat er einen Reisepass für Ausländer bekommen.

Warum? Wurde der Heimatpass bereits im Rahmen des Entlassungsverfahrens abgegeben? Ist die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit bereits erfolgt?
Wenn letzteres der Fall ist, wird die Einbürgerung wohl nicht mehr lange dauern.
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Wuschel
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.12.2005 um 15:15:31
 
Danke für deine schnelle Antwort. Der Reisepass wurde als Ersatzausweis ausgestellt , mit schriftlicher Bestätigung des Arbeitgebers, das mein Mann wöchentlich nach England einreisen muss ( LKW- Fahrer ).
Da er Angst hat ein falsches Wort zu sagen , hat er vergessen zu fragen ob dieses Dokument jetzt auch für GB gültig ist, da das kein Schengenstaat ist. Diese Frau behandelt wirklich jeden wie das letzte Stück Sch...... Sorry für diese Ausdrucksweise , man muss es als Deutscher wirklich mal erlebt haben wie Ausländer in unseren Verwaltungen behandelt werden. das skurrile ist das dieser Mensch selbst ein Kind türkischer Herkunft ist.
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Leuchte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 27.12.2005 um 08:03:53
 
Da bei der Gültigkeit offenbar keine Länder ausgeschlossen wurden, gilt der Reiseausweis für Ausländer auch für Großbritannien. Da er aber (wohl) türkischer Staatsangehöriger und damit kein EU-Bürger, wird er für GB ein Visum benötigen, dürfte aber vorher auch schon so gewesen sein, da ein deutscher Aufenthaltstitel fürs Ausland NUR für die Schengenstaaten (besuchsweise) gilt.

Gruß
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 27.12.2005 um 16:22:04
 
Einige Länder haben sei  9/11 spezielle Einreisevorschriften für Personen, die nicht im Besitz eines Nationalpasses sondern eines Paßersatzdokumentes sind. Ich meine relativ sicher mich zu erinnern, daß GB dazu gehört. Sicherheitshalber unbedingt bei den Botschaften der entsprechenden Länder nachfragen bzw. auf deren Internetseite nachschauen.
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