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Abschiebung (Gelesen: 5.436 mal)
makrem22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung
05.12.2005 um 16:36:57
 
hallo ich bin makremm 22 und ich hebe ein problem ich bin hier gekommen zum studium aber vor 2 monat hat ich ein abschibung  und habe ich die abscibung geszopt und ich will fragen wenn ich das kind von meon freundin im mein name schreiben kann ich in deutscland bleiben??
viellen danke
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« Zuletzt geändert: 05.12.2005 um 16:52:49 von Ralf »  
makrem22  
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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 05.12.2005 um 16:54:14
 
Habe deine Frage hierhin verschoben. Es war nicht sehr sinnvoll, diese an ein bestehendes Thema im Bereich Einbürgerung anzuhängen.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.12.2005 um 17:42:03
 
makrem22 schrieb am 05.12.2005 um 16:36:57:
hallo ich bin makremm 22 und ich hebe ein problem ich bin hier gekommen zum studium aber vor 2 monat hat ich ein abschibung  und habe ich die abscibung geszopt und ich will fragen wenn ich das kind von meon freundin im mein name schreiben kann ich in deutscland bleiben??
viellen danke


Weshalb solltest Du abgeschoben werden ?
Warum wurde die Abschiebung gestoppt ? Ist es wirklich Dein Kind ? Stimmt Deine Freundin der Vaterschaft zu
und hast Du einen Pass ? Welche Staatsangehörigkeit hat Deine Freundin ?
Wenn Du  nicht der leibliche Vater bist, warum willst Du unbedingt im Bundesgebiet bleiben ?
Ohne diese Antworten kann keine vernünftig eAntwort erwartet werden ! Zwinkernd

Bruno
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.12.2005 um 17:43:06
 
Deine Schilderung ist nicht so ganz klar nachvollziehbar.

Hattest du denn nun eine Abschiebungsandrohung erhalten (schriftlicher Bescheid).
Oder was wie wo war das denn genau. Und: hast du das Studium abgebrochen?

Durch das dt. Kind würde ggf eine Anspruch auf eine AE entstehen, wenn du auch
an der Sorgerechtsausübung beteiligt bist.

Sieh ggf.
§ 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG
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makrem22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 06.12.2005 um 16:04:00
 
hallo
ich bin tunesier,ich bin seit 2 jahren in deutschland um zu studieren.Aber leider habe ich am 10.10.05
eine Abschiebung.Die Abschiebung wurde gestopt,und wollte fragen wenn ich ein kind auf meinem namen schreibe ,könnte ich in deutschland bleiben?
vielen dank.
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makrem22  
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.12.2005 um 16:07:53
 
Hallo makrem22,

vielleicht solltest du erst mal die gestellten Fragen beantworten:

Warum solltest du abgeschoben werden?
Warum wurde die Abschiebung gestoppt?

Hast du überhaupt ein Kind?

Bitte beantworte erst mal diese Fragen, damit wir ein bisschen klarer sehen, sonst wäre alles nur  Wahrsagerin

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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makrem22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.12.2005 um 16:23:10
 
mann hat für die DSH nur 2 Jahre zeit, und ich habe es leider nicht geschafft in den 2 Jahren.(DSH: damit mann studieren kann.)
Ich habe die Abschiebung gestoppt,weil meine freundin meinte ok lass uns heiraten deshalb hat die Ausländerbehörde die Abschiebung gestoppt. Jetzt ist mein problem das sie meinte nein ich möchte nicht mehr heiraten. Sie meint das ich ihr Kind auf meinen namen schreiben soll,damit ich in Deutschland bleiben kann.Und ich hab mal eine frage ,würde es Gestzlich gehen?
Ich danke Ihnen!
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makrem22  
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.12.2005 um 16:27:42
 
Zitat:
Jetzt ist mein problem das sie meinte nein ich möchte nicht mehr heiraten. Sie meint das ich ihr Kind auf meinen namen schreiben soll,damit ich in Deutschland bleiben kann


Also versteh ich richtig, dass das Kind nicht dein leibliches Kind ist, sondern nur das Kind deiner Freundin?
Dann solltest du dir mal die Strafvorschriften im § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG
hier
  anschauen.


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makrem22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 06.12.2005 um 16:37:15
 
ich wollte fragen ob es trotzdem geht, das ich in deutschland bleiben kann?
ich habe das mit dem gesetz vorschriften nicht so verstanden, es wäre sehr nett von Ihenen wenn sie mir es genauer erklären würden .ich würde mich sehr auf eine antwort freuen ich danke Ihnen.
MfG
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makrem22  
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makrem22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 06.12.2005 um 16:56:45
 
bitte konnen mir antworten inmein letzte frage bitte
danke
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makrem22  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 06.12.2005 um 17:13:08
 
Bevor du unsere Fragen nicht nachvollziehbar beantwortest, wirst du kaum abschließende
Antworten erhalten.

Insbesondere, ob du der Erzeuger des Kindes bist!

Wenn du hier nicht alles verstehst, dann solltest du jemanden finden, der unsere Fragen
versteht und dann mit deiner Hilfe beantwortet. Ansonsten wird der thread hier wegen recht
fadem Beigeschmack in Kürze geschlossen.
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makrem22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 06.12.2005 um 17:22:36
 
Nein leider bin ich nicht der Erzeuger.
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makrem22  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 06.12.2005 um 17:29:13
 
[warnred=makrem22,0]Du erwartest Beihilfe zu einer Straftat von uns![/warnred]

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« Zuletzt geändert: 06.12.2005 um 17:40:16 von N/V »  
 
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