Mondlicht schrieb am 03.12.2005 um 09:51:07:Könnte es sein, das sie diese Befristung mit dem Hintergrund des Antrags auf
FZF festgelegt hat?
Würd ich von ausgehen, zumindest ist sicher bei der Entscheidung Eure Eheschl. mit berücksichtigt worden.
Mondlicht schrieb am 03.12.2005 um 09:51:07:Normalerweise wird doch erstmal "für immer" ausgewiesen, oder täusche ich mich da?
§ 11 Abs. 1
AufenthG; Grundsätzlich hast Du recht, ich denke, dass die
ABH hier unter Berücksichtigung der besonderen Situation " zu Euren Gunsten "( ich weiß, klingt hier makaber ) von dieser Regel abgewichen ist.
Mondlicht schrieb am 03.12.2005 um 09:51:07:Sollte er jetzt doch ausgewiesen werden, muß ich dann nochmals einen Antrag auf
FZF stellen?
Ja! Die Befristung bestimmt nur die Zeit, die Dein Mann nicht wieder einreisen darf. Sie bedeutet nicht automatisch, dass er nach Ablauf der Frist wieder ein Aufenthaltsrecht / Einreiserecht hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommt er, auch bei Beantragung keine Einreiseerlaubnis, danach kann er, wenn die entsprechenden Voraussetzungen ( bei Euch die FZ ) weiter vorliegen, wieder die Einreise beantragen.
Mondlicht schrieb am 03.12.2005 um 09:51:07:Könnte die Befristung dann ggf. geringer ausfallen?
Dazu wag ich keine Prognose, aber ich gehe davon aus, dass bei der ersten Entscheidung Eure Eheschl. bereits berücksichtigt wurde. Damit würde sich durch den Antrag der Sachverhalt nicht ändern. Und keine Änderung => keine neue Entscheidung erforderlich.
Mondlicht schrieb am 03.12.2005 um 09:51:07:Ich habe mal (durch einen Tip in diesem Forum) eine "Befristungstabelle" eines anderen Bundeslandes gefunden. Da wird für seine Strafe (4 Jahre, NICHT wegen BTM, 1. Straftat) eine Befristung von 4-5 Jahren "empfohlen".
Jede Tabelle ist lediglich ein Anhaltspunkt. Die Entscheidung über die Dauer der Befristung ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der alle Umstände / ev. Besonderheiten zu berücksichtigen sind. ( Ein Straftäter ohne Familienangehörige in Deutschland soll da halt anders behandelt werden als z. Bsp. jemand mit deutschen Famlilienangehörigen, der womöglich noch in deutschland aufgewachsen ist.