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Neuer Antrag ? (Gelesen: 7.734 mal)
tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neuer Antrag ?
16.11.2005 um 10:57:56
 
Mal angenommen, man würde den Antrag auf FZF zurückziehen, oder der Antrag würde abgelehnt.
Was müßte man dann tun?
Könnte man einen neuen Antrag auf FZF stellen?
Oder noch besser, könnte man die Originalpapiere nehmen und in Deutschland einen Antrag auf FZF stellen ( bei ABH oder andere Behörde) ?

Gruß Tuyet
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 16.11.2005 um 12:17:55
 
Zitat:
Oder noch besser, könnte man die Originalpapiere nehmen und in Deutschland einen Antrag auf FZF stellen


Hi Tuyet,

nette Idee, aber wird nix draus Zwinkernd

guck  

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 16.11.2005 um 12:48:06
 
Zitat:
Könnte man einen neuen Antrag auf FZF stellen?


Hi,
ja, könnte man. Welchen Sinn da eine Antragsrücknahme
machen würde, erschließt sich mir aber nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.11.2005 um 16:14:44
 
Danke ihr beiden.

@ Mick 
Ich hatte darauf spekuliert, die Originalpapiere zurückzubekommen, was ja der Fall wäre, wenn man den Antrag zurücknehmen würde.
Das günstigste erschien mir, mit den Originalen in D einen neuen Antrag zu stellen, was ja nun leider nicht funktioniert.
Oder das man einen neuen Antrag in Hanoi stellt, aber mit beglaubigten Kopien.
Allerdings weis ich auch nicht ob das geht.
Habe von einigengehört das sie den Antrag mit Kopien abgegeben haben ( also ohne die Originale dort zu lassen).
Von uns wollte man allerdings die Originale haben.
Das macht wohl scheinbar jeder anders.......... :nix

Gruß Tuyet
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Alyndra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.11.2005 um 21:50:50
 
Hallo Tuyet und entschuldige, dass ich mich länger nicht gemeldet habe - ich war etwas knapp bei Zeit. Es ist leider so, dass es sich manchmal schwer feststellen läßt, ob der Behördenweg langwierig ist aus Mangel am Personal (wie Ronny dir woanders erzählt hat), oder aus Behördenwillkür, die leider noch vorkommt. Dieser Board ist
spitze
, wie auch diejenigen, die - überwiegend - im Sinne der Betroffenen mitdenken. Aber ob sie wirklich representativ für die Mehrheit sind?
Ich hoffe sehr, dass ihr nicht mit einer negativen, sondern nur mit einer schleppenden Entscheidung zu kämpfen habt. Mit Mitarbeiter die eventuell überfordert, aber nicht un- oder sogar böswillig sind (die soll es auch noch hier und da geben). Denn haben Behörden negative Entscheidungen einmal gefällt, sind sie sehr schwer dazu zu bewegen, diese zu überdenken und revidieren. Einen solchen  „legendären“ Fall, bei dem man (bei aller Liebe für Law and Order) sich nicht des Eindrucks erwähren kann, dass es nun mehr um die „Gesichtwahrung“ der entscheidenden Institution (um nicht zu sagen die Dickköpfigkeit einiger Schlüsselfiguren darin) geht, als um Recht, oder Gesetz , geschweige denn  (Mit)Menschlichkeit haben wir in unserem Ländle. And it's not amusing, sag ich dir!
Deswegen würde ich zunächst alles weiter laufen lassen und nur dafür sorgen, dass man euch und euer Anliegen nicht vergißt. Du gibst dich „entschlossen“, also sage dir „Wenn Gott für uns ist, wer kann dann gegen uns sein?“ und nerve ruhig ein bißchen. Spätestns angesichts einer „Untätigkeitsklage“ (demzuflge nach 3 Monaten) wird sich was regen / tun.

Viel, viel Glück und beste  :snooz:! A. oder S. ... wie auch immer  :-D
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.11.2005 um 11:33:22
 
Hallo !

Ich muß sagen, im Moment läuft es ganz gut, obwohl was heisst schon gut. Na jedenfalls es läuft.
Das mit der Klage hatten wir uns auch schon überlegt, aber 1 Woche vor Ablauf der3 Monate kam ein Schreiben mit dem Termin fürs Interview.
Und nun warten wir erstmal ab. Die ABH stimmt dem Visum zu, wenn wir ein Familienbuch vorlegen.
Wir wissen zwar noch nicht wie wir das nun machen sollen, da wir ja keine Originale haben, die sind ja alle auf der Botschaft in Hanoi. Amtshilfeersuchen will keiner machen und ob man auf den Brief der ABH reagiert und der Ehefrau die Papiere aushändigt, wage ich auch noch zu bezweifeln.
Aber wir werden sehen Schockiert/Erstaunt
Ich werde mich weiterhin 2 mal die Woche bei sämtlichen beteiligten Behörden melden, um zu nerven und zu hören ob es was neues gibt.
Vergessen werden die mich sicher nicht  Augenrollen

Grüße Tuyet
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 17.11.2005 um 11:38:06
 
Zitat:
um zu nerven und zu hören ob es was neues gibt.
Vergessen werden die mich sicher nicht  


Jetzt mal ein Rat im Guten Zwinkernd

Je öfter ich genervt werde, umso genauer fange ich an zu prüfen Zwinkernd

Ich werde dann den Verdacht nicht los, dass mich jemand von einem wichtigen Punkt ablenken will Zwinkernd

Verstehst Du was ich Dir sagen will?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.11.2005 um 12:52:24
 
Ja Ronny, versteh ich, was du sagen willst.
Aber ich hatte das "nerven" mehr so symbolisch gemeint.
Es ist nicht so, das ich dort jeden Tag aufkreuze oder anrufe, sondern nur wenn ich Fragen habe oder gerade wie jetzt, wo Entscheidungen, bzw. Antworten aus Hanoi anstehen.
Und unsere Sachbearbeiterin ist da auch ganz nett, mit der kann man auch mal reden.
Heute früh waren wir auch dort und haben uns das alles nochmal genau erklären lassen, wie das nun weiter gehen soll.
Weist ja, ich muß immer alles ganz genau wissen.. Zwinkernd

Danke  Gruß Tuyet
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kann ich tun ?
Antwort #8 - 25.11.2005 um 11:49:14
 
Es macht mich wahnsinnig hier herum zu sitzen, und nix zu tun ausser zu warten.
Zu warten das die Botschaft mal das Fax gefunden hat und sich mal bequemt zu antworten.
Wenn man auf der Botschaft in Hanoi anruft, bekommt man immer nur zu hören:" Sie müssen noch etwas Geduld haben bitte...."
Wenn man auf der ABH anruft, bekommt man immer nur zu hören: " Wir haben noch nichts von Hanoi gehört...."
Das geht jetzt so seit Anfang August, das im Endeffekt nix passiert, ausser das sich die Behörden gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben.
Es geht ja eigentlich nur noch um die Überprüfung der Heiratsurkunde. Aber die ABH will kein Amtshilfeersuchen machen und unsere Dame vom Standesamt will auch keins machen. Es könnte doch schon alles fertig sein, hätte die ABH gleich von anfang an solch ein Amtshilfeersuchen angestrebt.
Soll ich jetzt hier warten bis sich die Botschaft in was weiss ich wieviel Wochen mal bequemt zu sagen, das sie dem Fax von der ABH nicht entsprechen kann.(d.h., das die Ehefrau die Originalpapiere nicht ausgehändigt bekommt, weil Fall noch nicht abgeschlossen)
Die ABH ist ja darauf aus, das die Ehefrau die Papiere von der Botschaft ausgehändigt bekommt und sie dann nach Deutschland schickt, damit wir sie hier auf dem Standesamt abgeben zum Antrag für ein Familienbuch.
Aber die schicken die Papiere, falls wir sie überhaupt zurückbekommen, sowieso wieder nach Hanoi zum Vertrauensanwalt.
Und wenn wir die Papiere nicht bekommen, haben wir ein Problem, weil das Standesamt sagt, Amtshilfeersuchen machen sie nicht, das wäre Sache der ABH.
Wir drehen uns hier die ganze Zeit im Kreis........ Schockiert/Erstaunt
Gibt es irgeneinen Anspruch darauf, das die so ein Amtshilfeersuchen machen?
Oder kann man sonst irgendwas tun, um das alles zu beschleunigen?

Danke und liebe Grüße Tuyet
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 27.11.2005 um 18:15:48
 
Warum antwortet keiner?
Hat denn keiner eine Idee?
Oder nerv ich............. :dumm ?
Wenn ja, dann :sosmi, aber ich weis echt nicht mehr weiter.

Gruß Tuyet
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Antwort #10 - 27.11.2005 um 19:46:07
 
Zitat:
Wir drehen uns hier die ganze Zeit im Kreis

Den Kreis durchbrechen! Die Modalitäten dazu sind allerdings nicht freundlich und sanft -und man braucht rechtskundiger Unterstützung.

Schau mal hier nach: http://www.rechtslexikon-online.de/Leistungsklage.html und http://www.rechtslexikon-online.de/Untaetigkeitsklage.html

Zitat:
Oder kann man sonst irgendwas tun, um das alles zu beschleunigen?

Ich weiß es nicht mehr genau, weil du mehreren Threads hast - aber hattet ihr bereits das Standesamt I kontaktiert? Wenn nicht, dann schau hier nach: http://www.berlin.de/standesamt1/index.html. Diese Leute sind kompetent und hilfsbereit.

Einen guten Abend noch! Gruß, S. Smiley
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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tuyet
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Antwort #11 - 28.11.2005 um 16:17:41
 
Danke Sondra für deine Antworten.
Hatte auch die vorher schon gelesen, danke.
Hoffe ja, das die Dame von der Visaabteilung der Botschaft am 5.12. aus dem Urlaub wieder da ist, und uns dann endlich mal konkret Auskunft geben kann. Die war bis jetzt immer sehr freundlich und auch auskunftsbereit.
Wenn es dann immer noch keine konkreten Aussagen gibt, werde ich mich wohl daran machen, andere Schritte einzuleiten.
Leider................ Traurig

Danke nochmal und liebe Grüße Tuyet
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.11.2005 um 16:46:16
 
Also danke nochmal Sondra, die Seiten sind sehr hilfreich.
So wie ich das verstanden habe, wäre die Untätigkeitsklage das Richtige in unserem Fall.
Ehrlich gesagt, hab ich da immer noch ein schlechtes Gewissen dabei.
Vielleicht bin ich ja doch zu ungeduldig....
Aber die verarschen uns ja seit Anfang an............ :frust
Ich weis auch nicht wie ichs richtig mache. Questioning

Zu dieser Untätigkeitsklage hätte ich mal noch paar Fragen:

1. braucht man ja sicher einen Anwalt dazu - auf welches Fachgebiet sollte der spezialisiert sein?
2. kann man da irgendwelche finanziellen Beihilfen beantragen, um die Klage zu finanzieren?
3. wie läuft das ganze ab
4. und wegen wen klage ich - Botschaft oder ABH oder beide?
5. und wielang dauert sowas?

Danke Tuyet
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ronny
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Antwort #13 - 28.11.2005 um 18:18:16
 
Hi tuyet,

du hast leider keine Klagebefugnis weil Du kein Antragsteller bist.

Zur Untätigkeitsklage mal allgemein:

Wäre erst zulässig, wenn die Behörde über  einen entscheidungsreifen Antrag innerhalb von drei Monaten ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat; solange noch Ermittlungen laufen, einschl. der Urkundenprüfung, wird noch keine Entscheidungsreife vorliegen, eine Klage also leicht schiefgehen.

Beklagte wäre die BRD vertreten durch die Botschaft Zwinkernd

Wie bereits einmal gesagt, Hektik bringt gar nix ausser Unwillen..

Zur Klageverfahrensdauer schätze ich dass sie sich mit dem Visumverfahren decken wird Zwinkernd

@ Sondra:

Was soll das Standesamt I in Berlin damit zu tun haben ? ? ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #14 - 28.11.2005 um 18:29:51
 
@ Ronny
Erstmal danke für die Antwort.
Ich will die Klage auch nicht selber machen , sondern der Ehemann. Aber ich muß ihm helfen, da er durch eine Behinderung nicht alles selber machen kann. Deshalb hänge ich mich da auch so oft mit rein, falls es jemand wundert.

Also du meinst es bringt jetzt nix zu klagen?
Aber was soll ich deiner Meinung nach dann tun?
Warten, das weiter nix passiert?
Mich weiter ver...... lassen?

Danke Tuyet
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