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Rückkehrbereitschaft (Gelesen: 2.334 mal)
Bianca
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i4a ist super!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehrbereitschaft
02.05.2005 um 15:49:12
 
Hallo liebe Leute,
meine Eltern möchten gerne im Sommer einen Senegalesen nach Deutschland einladen.
So weit ist klar, dass Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben und eine Krankenversicherung für ihn abschließen müssen. Außerdem eine Einladung schreiben.

Sie haben vor Jahren schon mal eine Frau aus Kamerun eingeladen. Wissen aber nicht mehr genau, was sie sonst noch alles brauchten. ???

Vor allem ungeklärt: Rückkehrbereitschaft. Wo wird diese angegeben? Und wie kann man diese glaubhaft machen? So weit ich weiß, ist der Einzuladende selbständig, hat also keinen festen Arbeitsvertrag. Hat jedoch Frau und Kinder im Senegal.

Außerdem: wird das Einladungsschreiben direkt and die betreffende Person gesendet oder an die Deutsche Botschaft in Dakar?

Wie lange dauert dann eine Entscheidung über diesen Antrag?

Danke im Voraus für eine Antwort Smiley
Bianca
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LeFay1963
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Beiträge: 19
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.05.2005 um 20:18:48
 
Hi,
Deine Eltern müssen bei der Ausländerbehörde die VE abgeben (gegen Gebühr) und eine Krankenversicherung  - ca. 20 Euro - abschließen.
Außerdem müssen sie vorlegen: Gehaltsnachweis/Mietvertrag, oder Größe Wohnraum.
Den Schriftverkehr dann nach Senegal und der Einzuladende wird dann damit in die Botschaft marschieren, um das Visum zu bekommen.
M.E. ist absolut wichtig, dass er schlüssig nachweist, dass er auch wieder zurückkommen wird. Im Übrigen kannst Du gerne meinen Thread unterhalb Deinem lesen (Kirgisistan), da dreht es sich auch um die Rückkehrbereitschaft.

Ich hoffe das hilft Dir ein bischen weiter.

Günther, aka LeFay1963 Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd
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Bianca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.05.2005 um 13:52:22
 
Vielen Dank für die Infos

Bianca
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Bianca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.05.2005 um 14:02:12
 
mir ist jetzt allerdings immer noch nicht ganz klar, wie man die Rückkehrbereitschaft glaubhaft macht.  :nix Und was führt eigentlich dazu, dass eine Botschaft das Besuchsvisum ablehnt.
Ich denke, bei Partnerschaften oder Freundschaften zwischen Mann und Frau wird gerne ein Riegel vorgeschoben, wei verhindert werden soll, dass der Eingeladene hierbleibt. Was meiner Meinung nach auch unfair ist. Genauso auch, dass eine Einladung so kompliziert gemacht wird und auch scheinbar oft abgelehnt wird. Hier erlebt man auch wieder, wie "gerecht" die Welt aufgeteilt ist. Ich denke, ich kann von Glück sagen, dass ich Deutsche bin und nicht jedesmal, wenn ich irgendwo hinreisen möchte, um eine Einladung betteln muss... Ärgerlich

bin dankbar für weitere Tipps
Bianca Smiley
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.05.2005 um 16:57:45
 
Hallo Bianca,

hier eine Antwort meinerseits zu diesem Thema aus einem anderen Forum . Vielleicht hilft es Dir weiter.

Viele Grüße

Reyhan


Zitat:
Ansonsten solltest Du mal überlegen , was Deine Schwägerin alles anbieten könnte um dem Rückkehrwillen deutlich zu machen. Schule, Studium, Job, Haus, Wohnung, Eltern zu versorgen. Lass Deiner Kreativität einfach freien Lauf.

Kleiner Tipp am Rande : falls Deine Schwägerin arbeitet, beantragt keinesfalls ein Visum für 3 Monate sondern nur für " normale" Urlaubszeiten. Welcher Arbeitgeber gibt schon 90 Tage Urlaub. Smiley)) Falls sie jedoch einen Arbeitgeber hat, der das zulässt, sollte sie sich das schriftlich von diesem bescheinigen lassen
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..immer mit der Ruhe !
 
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Bianca
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i4a ist super!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.05.2005 um 17:06:01
 
Vielen Dank, Reyhan  :paletti
werd ich meinen Eltern mitteilen. Mal sehen, wie's dann letztendlich klappt.

Bianca
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