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Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier (Gelesen: 15.009 mal)
nickisworld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier
24.11.2004 um 10:44:23
 
Hallo,

wie schon aus der Überschrift zu erkennen hat mein Freund seit eigen Monaten eien Duldung... vorher war es der Aufenthalt der durch ein Abgeschlossenes Asylverfahren umgewandelt wurde...komischer weise hat er nie den Grund für die Ablehnung seines asyles erfahren weil alle Unterlagen verschwunden sind...dh. die sind weder bei den anwälten die er hatte noch bei ihm angekommen. Die ABH seines Ortes gewährt uns keine einsicht um zu erfahren warum....

Der jetzige anwalt versucht nun die unterlagen ausfindig zu machen mal sehen was dabei herauskommt.

nunja.. wir haben uns entschlossen zu heiraten... waren auf dem standesamt haben uns nach den papieren erkundigt die benötigt werden, es wurde auch darauf hingewisen das die ABH darüber in kenntnis gesetzt wird... soweit ist ja auch alles ok...
die ABH gab ihm zeit alles zu besorgen und auch einen Termin.. der tag an dem die duldung halt ausläuft...

Wir haben jetzt auch alle Papiere zusammen.. beglaubigt  und Übersetzt und können diese leider erst im Januar abgeben... 4 Tage vor dem Termin bei der ABH...
die Standesbeamtin hat sich schon soweit alles Kopiert um einige Vorbereitungen zu treffen....

was ich sehr eigenartig fand.. die standesbeamtin frage noch ob wir warten wollen oder ob wir ein anderes standesamt aufsuchen möchten......wir sind dort geblieben...

meine frage nun.. was kann passieren....kann er Inhaftiert werden weil jetzt seine Dokumente da sind??? oder gar abgeschoben... Ich habe echt panik vor diesem Tag....

bis dann
Nicki
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ronny
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Antwort #1 - 24.11.2004 um 10:58:42
 
Zitat:
was ich sehr eigenartig fand.. die standesbeamtin frage noch ob wir warten wollen oder ob wir ein anderes standesamt aufsuchen möchten......wir sind dort geblieben...


Möglicherweise sind die Termine schon vergeben, und erst im Januar Zeiträume frei. Und der Standesbeamte wollte Euch anbieten, mit einer sog. Ermächtigung bei einem anderen Standesamt zu heiraten.

Welche Unterlagen liegen denn schon vor?
Welche Staatsangehörigkeit hat Dein Verlobter?

Ist ein möglichrweise erforderliches Befreiungsverfahren beim OLG schon gelaufen?


Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.11.2004 um 11:40:52
 
Also .. die standesbeamtin hat sich eine kopie gemacht von der geburtsurkunde vom der ledigkeitsbescheinigung vom heimat aufgebot und vom paß....

alle unterlagen wurden schon übersetzt und beglaubigt...
mein Freund kommt aus kamerun...

mit einem hast du recht die beamtin hat jetzt bis januar urlaub deswegen erst der termin im januar...

bisher haben wir noch nichts vom olg gehört .. weil die orginal unterlagen sind ja bei uns...

bis bald
nicki
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ronny
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Antwort #3 - 24.11.2004 um 12:22:04
 
Zitat:
bisher haben wir noch nichts vom olg gehört .. weil die orginal unterlagen sind ja bei uns...


Na ja ich denke das wäre aber doch erste Voraussetzung überhaupt, um über die Termine zu sprechen. Das kann aber schon beantragt sein, dazu werden erst mal keine Originale benötigt.

Nur ohne Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis wird nichts werden. Habt ihr die schon beantragt?
Oben bei den FAQ´s kannst Du dazu was finden.

Ronny
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Antwort #4 - 24.11.2004 um 12:30:52
 
das ist doch diese ledigkeitsbescheinigung.. die haben wir .. weil wir das direkt in kamerun beantragt haben.....

gibt es noch weitere probleme???? auf die ich gefaßt sen sollte??

nicki
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ronny
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Antwort #5 - 24.11.2004 um 12:48:02
 
Zitat:
das ist doch diese ledigkeitsbescheinigung


Hi Nicki,

Nene, Ledigkeitsbescheinigung ist nicht gleich EFZ.
Hier in den FAQ`s kannst Du das nachlesen guck
klickmichan
.

Zitat:
gibt es noch weitere probleme? auf die ich gefaßt sein sollte


Jepp, Kamerun ist ein sog. "Problemstaat". Die Information zu der Überprüfung der Urkunden kannst Du beim Auswärtigen Amt
hier
nachlesen.

Kenne kein OLG, bei Dir könnte das das Kammergericht Berlin sein, das auf die Überprüfungen verzichtet.

VieleGrüße
Ronny
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Muyiwa
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Antwort #6 - 24.11.2004 um 23:22:35
 
Ich möchte mich gerne in die Diskussion "einklinken".

Ist es nicht so, dass sie sehr wohl "Gefahr läuft", dass die Ausländerbehörde ihn abschiebt, sobald sie seinen Pass in den Händen hält? Schließlich verfügt er "nur" über eine Duldung.

Nach meinem  Kenntnisstand ist dies nur dann nicht mehr möglich, wenn die Papiere bereit sind für die Überprüfung vom OLG. Dies würde aber doch voraussetzen, dass z.B. die Geburtsurkunde von der deutschen Botschaft im Heimatland überprüft wurde (was dann in diesem Fall ja wahrscheinlich die Überprüfung mittels eines Vertrauensanwalts bedeutet hätte). Kann natürlich sein, dass diese Überprüfung bereits erfolgt ist. Das konnte ich aus den bisherigen Texten nicht rauslesen.

Ist mein Kenntnisstand hier richtig oder falsch?
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nickisworld
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Antwort #7 - 24.11.2004 um 23:36:23
 
also .... es wurden einige papier von der standesbeamtin kopiert .. die orginale werden erst im januar abgegeben wenn diese frau aus dem urlaub zurück ist.....

die unterlagen wie reisepaß ehefähigkeitszeugnis,ledigkeitsbescheinigung , das gerichtliche urteil warum eine ausstellung der geburtsurkunde erfolgte... und eben alles was man sonst noch so braucht wurde alles übersetzt beglaubigt mit apostille.....

nach der auskunft die uns die standesbeamtin gab werden die unterlagen nach brandenburg geschickt und falls zweifel bestehen halt ins heimatland..... ich hoffe diese reihenfolge ist richtig....
bei dem meisten leuten mit denen wir gesprochen haben hat das ganze nicht länger als 6 wochen gedauert.... auch mit einer duldung .. aber man weiß ja nie.. die ABH sind ja auch sehr unterschiedlich.....

nicole
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Mick
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Antwort #8 - 25.11.2004 um 07:42:22
 
Zitat:
Ist mein Kenntnisstand hier richtig oder falsch?


:haken
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
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ronny
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Antwort #9 - 25.11.2004 um 10:22:57
 
Zitat:
nach der auskunft die uns die standesbeamtin gab werden die unterlagen nach brandenburg geschickt und falls zweifel bestehen halt ins heimatland


Also ist zumindest die Befreiung schon mal angedacht.

Zitat:
Kann natürlich sein, dass diese Überprüfung bereits erfolgt ist. Das konnte ich aus den bisherigen Texten nicht rauslesen.

Zitat:
die orginale werden erst im januar abgegeben


Sieht wohl nicht so aus und und ist bestimmt auch vom Zeitfaktor her nicht zu vernachlässigen.

Ob sich die ABH auf einen  Deal einläßt, erscheint mir zumindest fraglich. Denn die Eheschließung wird ja wohl auf absehbare Zeit noch nicht anstehen.

Ronny
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Antwort #10 - 27.11.2004 um 09:39:57
 
Zitat:
Ob sich die ABH auf einen  Deal einläßt, erscheint mir zumindest fraglich. Denn die Eheschließung wird ja wohl auf absehbare Zeit noch nicht anstehen.


Genau das wäre auch meine Befürchtung, ich wäre da ganz vorsichtig.

Deshalb wäre meine Empfehlung evtl. doch das andere Standesamt zu nehmen, wo Ihr die Unterlagen vielleicht noch im Dezember abgeben könnt.

Ich frage mich auch, ob eine Apostille aus Kamerun so ohne weiteres akzeptiert wird und ob nicht doch diese Überprüfung mittels Vertrauensanwalts notwendig wird. Ich habe allerdings jetzt nicht nachgeschaut, welche Regelungen es da bezüglich Kamerun gibt.
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Antwort #11 - 27.11.2004 um 11:47:46
 
Ich bin mal ganz optimistisch..
schließlich haben wir ja nichts  zu verbergen.. die ABH wurde ja auch schon im August wo wir uns das erste mal erkundigten von der Standesbeamtin informiert ... und selbst jetzt wo die Papiere da sind und das war im November... konnte sie sich an uns erinnern.

Diese Papiere wurden hier in deutschland übersetzt und beglaubigt .. somit ist die Apostille auch hier von deutschland...

was nun im Januar passieren wird wissen wir halt nicht die bearbeitung kann schnell gehen oder sie dauert.......

nicole
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Antwort #12 - 27.11.2004 um 16:05:57
 
Hallo Muyiwa und nickisworld!

Am Beste, ihr vergesst den Begriff "Apostille" im Zusammenhang mit Kamerun ganz schnell. Kamerun ist kein Vertragsstaat des Apostille-Übereinkommens. Welche das sind, kann
hier
nachgelesen werden.
Davon abgesehen: In Deutschland gefertigte Papiere, also auch Übersetzungen, die in Deutschland verwendet werden sollen, bedürfen sowieso keiner Legalisation bzw. Apostille. Die entscheidende Frage ist immer nur, ob die Original-Papiere, auf denen die Übersetzung beruht, echt sind. Falsche Papiere werden auch durch die beste Übersetzung nicht echter.  ;-D
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Antwort #13 - 27.11.2004 um 21:23:44
 
Hallo nickisworld,

Deinen Optimismus in Ehren, aber Du solltest Dir besser einen kompetenten Rechtsanwalt nehmen....
Lies noch mal muyiwas Posting.
Und lies mal auf der Duldung Deines Freundes nach, ob diese nicht vielleicht erlischt sobald ein gültiger Pass vorliegt? Selbst wenn es nicht da steht, kann die Ausländerbehörde die Duldung widerrufen, wenn ein Pass vorliegt, und sie haben ja die Passkopie vom Standesamt.

Nur wenn er schon die bei der Ausländerbehörde beantragte Duldung wegen bevorstehender Eheschliessung hat, sieht die Sache besser aus. So hört sich das aber nicht an, wenn ihr die Originale noch nicht mal dem Standesamt gegeben habt...?

Wie gesagt, da empfiehlt sich ein Anwalt.

grüsse von
eishennig
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Antwort #14 - 27.11.2004 um 21:39:22
 
Sorry,
sehe gerade das Ihr ja einen RA habt!
Dann solltest Du aber schon viel besser informiert sein?! Oder redet Ihr nicht mit ihm über die Eheschließung? Böser Fehler, wenn man seinen RA im Ungewissen lässt. Da spart Ihr definitiv an der falschen Stelle.

Grüsse von
eishennig
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