Zitat:Ja, beim deutschen Standesamt.
Hallo Heiko,
dann wäre ja eigentlich nichts mehr zu veranlassen, außer der Paßänderung.
Ich habe im vietn. Namensrecht nachgeschaut.
Immer wieder erstaunlich, dass man an der Tradition der Ehenamensführung die frühere Kolonialmacht (hier Frankreich) wiedererkennt.
Im vietn. Namensrecht behält jeder Ehegatte seinen durch Geburt erworbenen Familiennamen, allerdings kann -wie in Frankreich- die Ehefrau im gesellschaftlichen Leben den Namen des Mannes führen.
Das ist aber dann keine urkundlich belegte sondern von der Gesellschaft geübte Namensführung.
Ob daraus durch die vietn. Botschaft ein Anlaß für die Eintragung des -nach dt. Recht wirksam erworbenen- Ehenamens in den Paß Deiner Frau gesehen wird, solltet ihr mit der Botschaft klären.
Anderenfalls sollte die
ABH auch eine Möglichkeit haben, einen Vermerk zur Namensführung im Paß einzutragen.
Früher wurde eingetragen:" Führt nach deutschem Recht den Ehenamen XYZ". Bin mir aber ned ganz sicher ob das heute noch geht.
Zitat:beiden vom
ABH nicht ganz einig waren
Gibt halt häufig mehrere Wege um ans Ziel zu kommen, aber in einer Behörde sollte schon mit einer Stime gesprochen werden.
Alles Gute
Ronny