Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit (Gelesen: 6.867 mal)
hgf241
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Warum einfach, wenn's
auch kompliziert geht?


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
04.12.2004 um 17:18:01
 
Hallo,

meine vietnamesische Frau und ich haben es jetzt nach fast 2 Jahren Kampf mit der deutschen Botschaft geschafft, zu heiraten.  :happy: Dabei hat meine Frau jetzt meinen Namen angenommen.

Die Frau vom ABH hat jetzt erklärt, dass der Pass nun ungültig sei. Bei einem anderen deutsch-vietnamesischen Paar ist rausgekommen, dass die bis heute den Pass nicht zu ändern brauchten.

Unter http://www.bmi.bund.de/nn_122778/Internet/Content/Themen/Auslaender__Fluechtling...

steht für Vietnam:

"Das Namensrecht ist nicht gesetzlich geregelt.

Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau kann aber auch - beschränkt auf die Ehezeit - den Familiennamen des Mannes annehmen."

Bedeutet das nun, dass wir den Pass nicht ändern müssen? Wie bringen wir das der ABH bei?

Gruß
Heiko
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #1 - 04.12.2004 um 20:04:29
 
hallo heiko,

wie wäre es denn mit einer anfrage bei der Botschaft des Staates deiner FRau.Denn der Inhalt und die Ausstellung des Passes ist alleine Sache des ausstellenden Landes.Ich habe schon Pässe gesehen die hatten hinten einen Eintrag: Name ab ...aufgrund Eheschliesung: XXXXXXXXX.und vorne bei der Datenseite nur einen Hinweis siehe seite xxxx
gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Spezialist
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #2 - 04.12.2004 um 20:14:09
 
Zitat:
hallo heiko,

wie wäre es denn mit einer anfrage bei der Botschaft des Staates deiner FRau.Denn der Inhalt und die Ausstellung des Passes ist alleine Sache des ausstellenden Landes.Ich habe schon Pässe gesehen die hatten hinten einen Eintrag: Name ab ...aufgrund Eheschliesung: XXXXXXXXX.und vorne bei der Datenseite nur einen Hinweis siehe seite xxxx
gruss peku

Sehe ich genau so. Die ABH wird -so lange im Pass nix geändert ist- die Personalangaben aus dem Pass weiterhin führen. Es sollte also im Interesse des Passinhabers sein, den "aktuellen/richtigen" Familiennamen dort drinne stehen zu haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #3 - 05.12.2004 um 14:29:54
 
Zitat:
Die Ehegatten führen keinen gemeinsamen Familiennamen kraft Gesetzes. Jeder Ehegatte behält seinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen.

Die Ehefrau kann aber auch - beschränkt auf die Ehezeit - den Familiennamen des Mannes annehmen."

Hallo,

ohne das jetzt schon im vietnamesischen Recht nachgelesen zu haben, kann ich zu der "Wirksamkeit" des Namenserwerbs dort noch nichts sagen werde das aber Montag noch posten.

Nach deutschem Recht habt ihr unabhängig davon jedoch die Möglichkeit, nach Art. 10 EGBGB eine Option zum deutschen Recht zu erklären. Danach könnt ihr sofort oder später die namensrechtlichen Möglichkeiten des § 1355 BGB (link zu einer Infoseite ist
hier
)wählen.

Danach ist es aber erforderlich, ihren Paß zu ändern.
Wenn das zu aufwändig ist,könnt ihr Euch ja mit der Wahl des Ehenamens Zeit lassen, bis eine Neuausstellung des Passes (wegen Zeitablauf)erforderlich wird.

Montag also mehr zum vietnamesischen Recht.

Viele Grüße
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
hgf241
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Warum einfach, wenn's
auch kompliziert geht?


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #4 - 05.12.2004 um 16:38:58
 
Danke für die Hinweise.

Den gemeinsamen Namen haben wir "leider" schon erklärt. Ich werde meiner Frau sagen, dass sie die Botschaft anruft.

Was mich weiterhin beschäftigt hat, war die Tatsache, dass sich die beiden vom ABH nicht ganz einig waren. Als ich nach der Einreise dort war, sagte die Frau: "Das mit der Anmeldung machen wir nach der Hochzeit.",  der Kollege fragte jetzt, warum wir das nicht schon damals gemacht haben. Er hatte keine Probleme mit dem Pass, sie besteht auf einer Änderung. Er: Wie sollen wir sie benachrichtigen? -  Sie: Woher wollen Sie denn wissen, wann die Unterlagen fertig sind?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #5 - 05.12.2004 um 19:02:27
 
Zitat:
Den gemeinsamen Namen haben wir "leider" schon erklärt.


Beim Standesamt in Deutschland?

Wenn nicht könnte das Ganze u.U. noch nicht wirksam sein.

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
hgf241
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Warum einfach, wenn's
auch kompliziert geht?


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #6 - 05.12.2004 um 20:08:51
 
Zitat:
Beim Standesamt in Deutschland?


Ja, beim deutschen Standesamt.

Heiko
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #7 - 06.12.2004 um 07:12:49
 
Zitat:
Ja, beim deutschen Standesamt.


Hallo Heiko,

dann wäre ja eigentlich nichts mehr zu veranlassen, außer der Paßänderung.

Ich habe im vietn. Namensrecht nachgeschaut.
Immer wieder erstaunlich, dass man an der Tradition der Ehenamensführung die frühere Kolonialmacht (hier Frankreich) wiedererkennt.

Im vietn. Namensrecht behält jeder Ehegatte seinen durch Geburt erworbenen Familiennamen, allerdings kann -wie in Frankreich- die  Ehefrau im gesellschaftlichen Leben den Namen des Mannes führen.
Das ist aber dann keine urkundlich belegte sondern von der Gesellschaft geübte Namensführung.

Ob daraus durch die vietn. Botschaft ein Anlaß für die Eintragung des -nach dt. Recht wirksam erworbenen- Ehenamens in den Paß Deiner Frau gesehen wird, solltet ihr mit der Botschaft klären.

Anderenfalls sollte die ABH auch eine Möglichkeit haben, einen Vermerk zur Namensführung im Paß einzutragen.
Früher wurde eingetragen:" Führt nach deutschem Recht den Ehenamen XYZ". Bin mir aber ned ganz sicher ob das heute noch geht.

Zitat:
beiden vom ABH nicht ganz einig waren


Gibt halt häufig mehrere Wege um ans Ziel zu kommen, aber in einer Behörde sollte schon mit einer Stime gesprochen werden.

Alles Gute

Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.947

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #8 - 06.12.2004 um 09:48:04
 
Zitat:
Anderenfalls sollte die ABH auch eine Möglichkeit haben, einen Vermerk zur Namensführung im Paß einzutragen.
Früher wurde eingetragen:" Führt nach deutschem Recht den Ehenamen XYZ". Bin mir aber ned ganz sicher ob das heute noch geht.


Das geht noch, ist für die Fälle vorgesehen, in denen das ausländische Rechte eine Namensänderung nicht vorsieht/kennt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #9 - 06.12.2004 um 14:28:01
 
Zitat:
Ob daraus durch die vietn. Botschaft ein Anlaß für die Eintragung des -nach dt. Recht wirksam erworbenen- Ehenamens in den Paß Deiner Frau gesehen wird, solltet ihr mit der Botschaft klären.


Wird von der Botschaft gemacht, meines Wissens aber nur, wenn der Pass verlängert oder neu ausgestellt wird. Allerdings hat die Botschaft sehr hohe Gebühren dafür, wenn der VN mit einem deutschen verheiratet ist.

Zitat:
Anderenfalls sollte die ABH auch eine Möglichkeit haben, einen Vermerk zur Namensführung im Paß einzutragen.
Früher wurde eingetragen:" Führt nach deutschem Recht den Ehenamen XYZ". Bin mir aber ned ganz sicher ob das heute noch geht.


Den Spruch hat meine Frau auch im Pass, da der Pass erst kurz vor der Hochzeit neu ausgestellt wurde.

mfg
Thomas Böttcher
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
hgf241
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Warum einfach, wenn's
auch kompliziert geht?


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Passänderung nach Namensänderung bei Hochzeit
Antwort #10 - 06.12.2004 um 21:59:04
 
Zitat:
Wird von der Botschaft gemacht, meines Wissens aber nur, wenn der Pass verlängert oder neu ausgestellt wird. Allerdings hat die Botschaft sehr hohe Gebühren dafür, wenn der VN mit einem deutschen verheiratet ist.


Laut Botschaft ist eine Passänderung notwendig. ..für 50 €

Jetzt wundert mich noch, dass die Botschaft für die Namensänderung ein "Änderungsgesuch" der ABH benötigt.

Naja mal sehen.

Gruß
Heiko

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema