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Unterstützung als "aussergewöhnliche Belastung"? (Gelesen: 2.980 mal)
hammba
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterstützung als "aussergewöhnliche Belastung"?
11.11.2005 um 10:40:24
 
Hallo, vielleicht hat jemand Erfahrung oder Kenntnis in folgender Frage:
Ich unterstütze meinen Partner (Ausländer im Ausland lebend) regelmäßig finanziell.
Wir sinhd nicht verheiratet, ich bin ihm gegenüber also nicht unterhaltspflichtig.
Ist es möglich, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen als außergewöhnliche Belastung? Ich habe da bisher unterschiedliche Dinge gehört und wäre froh,
wenn jemand weiß, was zu beachten ist.
Dankeschön! Hammba
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roncubanito
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Beiträge: 32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.11.2005 um 12:38:29
 
Sagen wir mal so - wenn du einen "guten" Finanzbeamten hast, dann könnte es klappen.

Aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es sehr kritisch geprüft wird - wenn überhaupt.

Wichtig sind auf jeden Fall Unterlagen, die beweisen können, dass Geld geflossen ist.
Solltet ihr verlobt sein, steigen die Chancen ebenfalls wieder an.

Tipp: Einfach in die Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung aufnehmen, Unterlagen dazu - und hoffen, dass es anerkannt wird.

Lies mal hier nach:
http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0212.htm
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hammba
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Beiträge: 49

20253, Hamburg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: dt
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Antwort #2 - 13.11.2005 um 18:04:34
 
hallo roncubanito,
dankeschön für deine antwort. ich werds einfach mal versuchen. es scheint ja an der interpretation des begriffs "aus sittlichen gründen zwangsläufig" zu hängen, ob solche unterstützung steuerlich berücksichtigt wird oder nicht. mal schauen.....
p.s. hat es denn bei dir geklappt? (du schreibst, du wüsstest das aus eigener erfahrung)
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angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.11.2005 um 18:59:53
 
Hallo zusammen,

in diesem Zusammenhang hab ich mal gehört, dass man - wenn man Unterstützung der Familie im Ausland von der Steuer absetzen will - auch beweisen können muss, dass die Familie im Ausland Unterstützung überhaupt nötig hat. Dies ginge wohl (nur?) über eine "Bedürftigkeitsbescheinigung" (den genauen Namen weiß ich nicht, ist vermutlich auch in jedem Land anders?), die bei den örtlichen Behörden im Ausland beantragt werden muss un.

Weiß jemand, ob so ein Papier legalisiert werden muss?? Hat jemand mit sowas Erfahrung? Lohnt sich das überhaupt wenn man mal die Gebühren für die Erstellung dieses Papiers + Übersetzung mit der Steuerersparnis vergleicht? Muss man so eine Bedürftigkeitsbescheinigung bei jeder Steuererklärung aufs Neue in aktueller Form vorlegen?? Dann tendiert der Nutzen wohl gen Null...?

Liebe Grüße
:blum
Angie

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