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Namensänderung nach Einbürgerung? (Gelesen: 434 mal)
Smilet
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.04.2024 um 15:35:35
 
Hallo,

es ist ja möglich den Vornamen komplett zu ändern (was ich nicht vorhabe) und den Nachnamen "einzudeutschen". Jetzt ist es so das ich einen ziemlich seltenen Nachnamen habe für den es kein deutsches Gegenstück gibt.

Ist in solch einem Fall auch ein neuer Nachname möglich? Ich würde quasi die Bedeutung meines Namens bzw. die wortwörtliche Übersetzung ins deutsche übernehmen, denn dann würde ein bekannter deutscher Nachname herauskommen. Wenn das nicht geht dann die diaktrischen Zeichen eindeutschen.

Danke und Grüße
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Aras
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Antwort #1 - 01.04.2024 um 17:17:03
 
Du meinst z.B. aus Sakharow wird Zuckermann?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 01.04.2024 um 17:17:07
 
Bin kein Fachmann, aber gem. § 3 Abs. 1 NamÄndG darf ein Familienname nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Einschränkungen WIE der Nachnahme geändert werden darf, habe ich im Gesetz nicht gelesen. Es wird also eher eine Frage sein, ob der Nachname überhaupt geändert wird. Wie genau der neue Nachname ist ist dann eher zweitrangig, deine komplette Eindeutschung des Namens i.s.d. Bedeutung sollte also möglich sein.
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Smilet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.04.2024 um 17:22:46
 
Aras schrieb am 01.04.2024 um 17:17:03:
Du meinst z.B. aus Sakharow wird Zuckermann?


Ja genau
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Smilet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.04.2024 um 17:48:07
 
Puncherfaust schrieb am 01.04.2024 um 17:17:07:
Es wird also eher eine Frage sein, ob der Nachname überhaupt geändert wird. Wie genau der neue Nachname ist ist dann eher zweitrangig, deine komplette Eindeutschung des Namens i.s.d. Bedeutung sollte also möglich sein.


Meinen Namen kann ich auf jeden Fall im Rahmen der Angleichungserklärung an das deutsche Namensrecht anpassen. Würde aber, wenn möglich, nicht nur Buchstaben ersetzen sondern den Namen gleich komplett deutsch haben.

Im Serviceportal der Stadt steht u. a. folgende Option:

"
Sie können:
[...]
eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder ihres Familiennamens annehmen.

falls es keine deutschsprachige Form des Vornamens gibt, statt dieses Vornamens einen neuen für deutsche Staatsangehörige gebräuchlichen Vornamen annehmen.
"

Ist halt die Frage, was damit gemeint ist und ein neuer Name wird hier nur auf den Vornamen erstreckt.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #5 - 01.04.2024 um 18:42:22
 
Laut HP Frankfurts sollte das gehen

Zitat:
Sofern es für den fremdländischen Familienname eine deutsche Übersetzung gibt, die als Familiennamen in Betracht kommen, kann die deutsche Übersetzung angenommen werden sofern sie nicht diskriminierend ist, z. B. Kowalski in Schmidt, Schmitt, Schmid oder Schmied.


https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/sta...

Ein komplett neuer Name dürfte nicht möglich sein, da der Ausnahmebestand des Art. 47 EGBGB sich nur auf Vornamen bezieht. Dann wären wir wieder beim NamÄndG. Das wäre ja keine Angleichung mehr.
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Aras
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Antwort #6 - 01.04.2024 um 19:09:16
 
Ich musste da jetzt ganz genau hinschauen und recherchieren.

Das was auf der HP von Frankfurt geschrieben steht bezieht sich auf Artikel 47 EGBGB und 94 BVFG.

Ist aber Smilet weder Vertrieber oder Spätaussiedler, dann geht das übersetzen wohl nicht.

OLG München, Beschluss vom 13. 5. 2009 - 31 Wx 7/09 erklärt das ganz gut.

Also Sakharow zu Zuckermann ist wohl nur für Vertriebene oder Spätaussiedler möglich.

Womöglich ergibt was neues aus https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RegE/RegE_Namensrecht.pd...

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Smilet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 01.04.2024 um 22:05:04
 
Danke für deine Mühe. Dann ist das wohl so werde dann lediglich meinen Namen dem deutschen Namensrecht anpassen. Also die ausländischen Buchstaben in deutsche umwandeln.

Vg
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