bugmenot schrieb am 23.03.2024 um 16:30:57:1. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann handelt es sich um ein Arbeitsvisum ?
Ein normales D-Visum. Aber die Botschaft weiß das, man muss nur den Antrag stellen.
Zitat:2. Nachzug von Frau und Kinder ist quasi schon frühesten nach 6 Monaten möglich und mit die ganzen anderen Bedingungen (Einkommen, Wohnraum ...)? Also unabhängig von Arbeitsvertrag Verhältnis (unbefristet/befristet), hauptsache ich arbeite über 6 Monate bzw ich passe die standard 6 Monate Probezeit, dann kann ich Antrag auf Familiennachzug stellen ? Ich dachte, das muss schon unbefristet Arbeitsvertrag sein, damit das sicher gestellt ist.
Nein, der Vertrag muss nicht unbefristet sein, aber noch ein bisschen länger laufen.
Nein, Du kannst keinen Antrag auf Nachzug stellen. Den Antrag müssen Frau und Kinder stellen. Du wirst hinterher von der Ausländerbehörde gefragt, ob Du Wohnung und Einkommen hast.
Zitat: 3. Nachdem die Familienmitglieder in Deutschland ankommt, kann ich erst von Steuerklasse 1 auf 3 machen ? Solange ich noch allein in Deutschland lebe und arbeite, wird es mit Steuerklasse 1 gerechnet ? Meinen Sie das mit "Einkommen ausgerechnet"?
Ja, genau. Aber vorher rechnet die Ausländerbehörde aus dem Bruttoeinkommen schon aus, was das später mit der neuen Steuerklasse ergibt.
Zitat:Also wie Sie meinen: Faustformel allgemein gehalten für die Sicherung von Lebensunterhalt: Mein Netto Einkommen soll 10-20% höher sein als Bürgergeld Regelsätze von 4 Familienmitglieder ? Die Große Frage ist: Soll das anrechenbares Einkommen nur von mir aus bezogen sein, weil ich derjenige, der einen Familiennachzug wünscht, oder wird das von alle Personen der Bedarfsgemeinschaft berücksichtig (spricht. von mir, meine Frau und die Kinder, von meine Frau nur Schätzwerte, weil Sie noch nicht in Deutschland ist)
Es wird nur das Einkommen gerechnet, das es gibt. Frau und Kinder haben ja beim Visumantrag noch kein Einkommen in Deutschland.
Es könnte gerechnet werden, wenn die Frau bereits einen Arbeitsvertrag hat.
Zitat:4. 15qm * 6 Personen (inkl. mein Bruder und seine Frau) = 90qm. Wohnfläche => Es soll also passend stimmt ? Oder gemeint ist 15qm Zimmer Pro person / Schlaffläche?
Es wird die gesamte Wohnfläche genommen und durch die Zahl der Personen geteilt, allerdings ohne Deinen Bruder. Du solltest einen eigenen Untermietvertrag für die Zimmer haben, die dann Deine Familie bewohnen darf – wenn das 50 bis 60 qm sind, reicht das.
Zitat:Zuletzt: Wenn ich erst in Deutschland ankomme und arbeite, kann ich schon Kindergeld für die Kinder beantragen, die noch in Slowakei leben oder müssen die erst alle in Deutschland sein damit es möglich ist ?
Vielen Dank
Das kannst Du schon beantragen.