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Besuchvisum: Verpflichtungserklärung Kinder (Gelesen: 435 mal)
seci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.03.2024 um 18:20:01
 
Hallo Zusammen,

die 2 Kinder ein Freund aus Afrika wollen meine Familie in Sommer besuchen.

Die benötigen ein Visum und daher eine   Verpflichtungserklärung von mir.

ich habe eine gute Relation mit der Familie und ich will die nicht was unterstellen.

Aber was wäre dann wenn,  die Kinder in Deutschland oder in der EU bleiben und Asylbeantragen ?
können überhaupt Kinder Asylbeantragen ?
und werden die abgeschoben ?

Welchen Kosten können auf mich da zukommen ?


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Aras
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Antwort #1 - 16.03.2024 um 19:30:06
 
Alle Kosten die der Staat tragen müsste. Also wenn die ein Handyvertrag abschließen würdest du nicht dafür aufkommen. Aber sie wären nicht krankenversichert. Wenn also bei einem der eingeladenen Krebs diagnostiziert wird, dann würde das Sozialamt einspringen und alle Kosten in realer Höhe tragen und dir dann die Kosten aufdrücken. Oder wenn diese Asyl beantragen und dann in einer Flüchtlingsunterkunft versorgt werden und Asylbewerberleistungen erhalten, dann zahlst du dem Staat das auch wieder zurück. Abschiebekosten genauso.

Ich würde keine Verpflichtungserklärung abgeben. Ich würde eine formlose Einladung geben und darin erklären für Kost und Logi aufzukommen.

Ich würde niemals für einen Besuch von nicht-Familienangehörigen eine Verpflichtungserklärung abgeben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.03.2024 um 20:02:20
 
Kinder können kein Asyl beantragen. Das muss ein Erziehugnsberechtiger unterschreiben, in diesem Fall Vater oder Mutter.

Irgendwelche Kosten aus der EU fallen nicht unter Deine Verpflichtungserklärung. Deine Verpflichtung endet mit der Ausreise, auch wenn das keine Rückreise ins Herkunftsland ist.

Aber bei Kindern ist das "Risiko" sicherlich viel übersichtlicher als bei Erwachsenen. In der Regel passiert nichts.
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Alana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.03.2024 um 17:13:05
 
reinhard schrieb am 16.03.2024 um 20:02:20:
Kinder können kein Asyl beantragen. Das muss ein Erziehugnsberechtiger unterschreiben, in diesem Fall Vater oder Mutter.

Irgendwelche Kosten aus der EU fallen nicht unter Deine Verpflichtungserklärung. Deine Verpflichtung endet mit der Ausreise, auch wenn das keine Rückreise ins Herkunftsland ist.

Aber bei Kindern ist das "Risiko" sicherlich viel übersichtlicher als bei Erwachsenen. In der Regel passiert nichts.


So ganz klar ist beim Ausgangspost nicht, ob die Kinder des Freundes wirklich minderjährig sind bzw. sogar rechtlich Kinder sind (das heißt: unter 14 Jahre).

Wenn die Kinder eines Freundes zu Besuch kommen, können es durchaus auch die erwachsenen Kinder eines Freundes sein.
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