Jorn schrieb am 19.02.2024 um 23:35:32:Also irgendwie bleibt von der theoretischen Möglichkeit einer Einbürgerung nach 3 Jahren nicht viel übrig, oder eben nur für Günstlinge und Begütete. Ich hoffe ja dann mal das dass neue Gesetz etwas Wind in diesen Mief hineinbringt. Muss mich mal einlesen was sich da ändern soll
Frag am besten bei der für euch zuständigen
EBH an, wie die das einschätzen. Ich denke immer noch dass die Chancen nicht all zu schlecht sind. Dass
EBH bei einer Ausbildung die Einbürgerung generell ausschließen, kenne ich so nämlich auch nicht, eher im Gegenteil.
Wie gesagt, bei der Prognoseentscheidung spielt viel mehr rein als eine noch nicht bestandene Abschlussprüfung oder die Befristung eines Anschlussvertrages.
Durch die Ausbildung erreicht man am Ende eine höhere Qualifikation. Wenn der
LU JETZT schon sichergestellt ist, dann kann man deshalb darauf abstellen, dass der
LU später erst recht sichergestellt sein muss. Dazu kommt wie schon angesprochen das Berufsfeld. Und wenn z.B. die Zwischenprüfung mit guter Note bestanden wurde, kann man auch damit argumentieren, dass ein Nichtbestehen der Abschlussprüfung unwahrscheinlich ist.