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Bitte um Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einbürgerungsantrags (Gelesen: 1.829 mal)
Aras
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Antwort #15 - 19.02.2024 um 23:46:10
 
Mich überzeugen ehrlich gesagt die Argumente von SimonB, deerhunter und lottchen nicht.

Puncherfaust eher neutrale Aussage finde ich korrekt.

Zumal wir hier im Forum Personen hatten, die berichteten dass eine Unterdeckung aufgrund einer Ausbildung nicht schädlich gewesen war, und wie ich naiv fragte auch als "nicht zu vertreten müssen" ausgelegt wurde.

Bspw. Krefeld:

https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/einbuergerrungsverfahren/

Zitat:
Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten. Hiervon ausgenommen sind Sie, wenn Sie sich in einer anerkannten schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden.


Also so eindeutig wie das hier dargestellt wird, ist es mMn nicht.

Keine Ahnung wieso ein Berater in Brandenburg die Antragstellung auf eine Zeit nach der Ausbildung empfiehlt. Da sollte man imho eher nachhaken und schauen ob es nicht einfach nur aus Unwissenheit so empfohlen wurde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #16 - 20.02.2024 um 07:56:26
 
Jorn schrieb am 19.02.2024 um 23:35:32:
Also irgendwie bleibt von der theoretischen Möglichkeit einer Einbürgerung nach 3 Jahren nicht viel übrig, oder eben nur für Günstlinge und Begütete. Ich hoffe ja dann mal das dass neue Gesetz etwas Wind in diesen Mief hineinbringt. Muss mich mal einlesen was sich da ändern soll


Frag am besten bei der für euch zuständigen EBH an, wie die das einschätzen. Ich denke immer noch dass die Chancen nicht all zu schlecht sind. Dass EBH bei einer Ausbildung die Einbürgerung generell ausschließen, kenne ich so nämlich auch nicht, eher im Gegenteil.

Wie gesagt, bei der Prognoseentscheidung spielt viel mehr rein als eine noch nicht bestandene Abschlussprüfung oder die Befristung eines Anschlussvertrages.

Durch die Ausbildung erreicht man am Ende eine höhere Qualifikation. Wenn der LU JETZT schon sichergestellt ist, dann kann man deshalb darauf abstellen, dass der LU später erst recht sichergestellt sein muss. Dazu kommt wie schon angesprochen das Berufsfeld. Und wenn z.B. die Zwischenprüfung mit guter Note bestanden wurde, kann man auch damit argumentieren, dass ein Nichtbestehen der Abschlussprüfung unwahrscheinlich ist.

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SimonB
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Antwort #17 - 20.02.2024 um 09:49:11
 
Jorn schrieb am 19.02.2024 um 23:35:32:
Aber am Ende muss der Mann vermögend genug sein um es zu richten.

Nein, das ist keine Voraussetzung für die Einbürgerung von Ehepartnern.

Jorn schrieb am 19.02.2024 um 23:35:32:
Da hat Sie die theoretische Möglichkeit nach 3 Jahren eingebürgert zu werden, macht ihr bestmöglichstes hier und erreicht alles was Sie anpackt.

Zu dieser 1 theoretischen Möglichkeit gehören in der Praxis eben noch andere Voraussetzungen. Du hattest selbst am Anfang geschrieben, dass es evtl. nur am Finanziellen hängt.
Dass die Prognose der EBH auch die eben erst begonnene Ausbildung zu berücksichtigen hat, dürfte verständlich sein. Da ihr bereits nachgefragt hattet, weiß die EBH das.

Jorn schrieb am 19.02.2024 um 23:35:32:
Ich hoffe ja dann mal das dass neue Gesetz etwas Wind in diesen Mief hineinbringt. Muss mich mal einlesen was sich da ändern soll

Ja, lies nach, was sich dort tatsächlich verändert.

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