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Nicht erlöschen des Aufenthaltstitels (Gelesen: 365 mal)
Themen Beschreibung: Länger als 6 Monate im Ausland
lu
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nicht erlöschen des Aufenthaltstitels
13.02.2024 um 22:23:51
 
Hallo liebe Mitglieder von Info4alien!

Ich habe eine Frage bezüglich des Aufenthaltstitels für meinen Bruder. Aufgrund familiärer Probleme wird er gegen seinen Willen im Heimatland festgehalten und wird in ein paar Wochen 18 Jahre alt. Er ist momentan seit mehr als 6 Monaten im Ausland, und davor hat er mit einer Organisation aus Deutschland Hilfe in Anspruch genommen. Diese Organisation hat mit der Ausländerbehörde gesprochen und dafür gesorgt, dass sein Aufenthaltstitel nicht erlischt. Laut der Organisation hat der Sachbearbeiter ihn auch im System eingetragen, dass er mit Gewalt in sein Heimatland, Kosovo, gebracht wurde. Jedoch hat mein Bruder keine Bescheinigung oder ähnliches von der Ausländerbehörde erhalten. Ist das normal, und gibt es dafür eine Frist?

den mir kommt das etwas komisch rüber ohne Bescheinigung bekommen zu haben wird das bei der Grenze nicht kontrolliert?

oder muss man eine Bescheinigung anfordern, oder wird sie automatisch gesendet?

Mein Bruder kann nächsten Monat nach Deutschland kommen.

Die Organisation hat der Ausländerbehörde Bescheid gegeben, bevor die 6 Monate erreicht waren!
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reinhard
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Beiträge: 15.419

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.02.2024 um 11:09:22
 
Wie das bei Eurer Ausländerbehörde üblich ist, wissen wir natürlich nicht.

Es wäre sinnvoll, wenn er eine Bescheinigung bekommt, weil auch in Verkehrsmitteln (Bus oder Flugzeug) kontrolliert werden kann, ob er nach Deutschland reisen darf – die müssen nämlich die Rückreise finanzieren, falls er nicht einreisen darf.

Er selbst, besser noch eine / ein Erziehugnsberechtigter sollte sich an die Ausländerbehörde wenden, um solch eine Bescheinigung zu bekommen. Oder die "Organisation", von der Du schreibst.

Wenn es eingetragen ist als "nicht erloschen", ist es im Ausländerzentralregister eingetragen. Da kann die deutsche Polizei nachgucken, aber nicht der kroatische Grenzschutz oder die Fluggesellschaft in Pristina (vielleicht gibt es dort aber auch einen Kontakt zur deutschen Bundespolizei).
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