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Ist die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen? (Gelesen: 604 mal)
Sorgenmensch
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist die deutsche Staatsangehörigkeit verloren gegangen?
28.01.2024 um 16:21:09
 
Wie schön, dass es euch gibt! Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir weiterhelfen würdet. Mann aus ehemaligen Jugoslawien, aktueller    Kosovo, ließ sich 2002 in Deutschland einbürgern. Jugoslawische Staatsbürgerschaft wurde abgelegt. Dezember 2008 wurde er in Kosovo registriert. Laut seiner Aussage, haben seine Eltern/Geschwister seinen Namen als Sohn/Bruder in der Gemeinde abgegeben. Daraufhin wurden eine Geburtsurkunde und ein Certificate of Citizenship auf seinem Namen ausgestellt. Dabei war er nichtmal bei dem Termin anwesend.  Das war ihm lange nicht bewusst und nicht bekannt! Hat er diese Staatsangehörigkeit aufgrund der Registrierung bekommen? Ist seine deutsche verloren gegangen? Verzweiflung pur und schlaflose Nächte Traurig Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 28.01.2024 um 18:42:53
 
Schwierig, würde aber sagen, dass er die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren hat.

Nach § 25 StAG geht die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nur dann verloren, wenn der Erwerb auf Antrag durch ihn oder den gesetzlichen Vertreters erfolgt. Das heißt, wenn er 2008 bereits volljährig gewesen ist, hat er sie nicht verloren, weil er den Erwerb der kosovarischen Staatsangehörigkeit ja nicht beantragt hat. Wenn man die Registrierung denn überhaupt als Erwerb betrachten kann.

Im Zweifelsfall könnte er sich zudem noch auf § 3 Abs. 2 StAG berufen und sagen, dass er selbst im Verlustfall 2008 seit nun mehr mindestens 12 Jahren missverständlich als Deutscher von deutschen Stellen behandelt worden ist und dieses Missverständnis nicht zu vertreten hat (er dachte ja selber er sei noch Deutscher).

Ich glaube halt eher, dass er eigentlich kein Kosovare ist. Aber da ist mein Wissen zu oberflächlich. Würde aber denken, dass sich die Entlassung aus der jugoslawischen Staatsangehörigkeit auf den Kosovo erstreckt, der sich ja als Nachfolgestaat sieht. Ich meine auch nicht dass der Kosovo eine Regelung wie den § 3 Abs. 2 des deutschen StAG hat.

Kann natürlich auch sein, dass dem Kosovo die vorherige jugoslawische Entlassung komplett egal ist und er für sie immer Kosovare gewesen ist. Aber dann wäre der Verlustgrund des § 25 StAG erst recht nicht erfüllt, denn an dieser Sichtweise des Kosovo würde er überhaupt nichts können.
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« Zuletzt geändert: 28.01.2024 um 18:57:02 von Puncherfaust »  
 
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Sorgenmensch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 28.01.2024 um 19:09:17
 
Danke für die Antwort! Auf der Geburtsurkunde steht kosovar. Eine Personalnummer wurde nicht eingetragen. Liegt es vielleicht daran, dass seine Eltern dort leben? Schon immer dort gelebt haben? Er selbst ist vor dem Krieg als Minderjähriger nach Deutschland geflüchtet. Fragen über Fragen. Ob die Registrierung als Antrag bewertet werden kann, weiß ich nicht.
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Puncherfaust
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i4a rocks!


Beiträge: 382

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 28.01.2024 um 19:54:38
 
Wie gesagt, wenn er 2008 schon Volljährig war, ist er Deutscher geblieben, da der Antrag bzw. die Registrierung ja nicht durch ihn oder seinen gesetzlichen Vertreter vorgenommen worden ist. Gesetzliche Vertreter waren die Eltern dann ja nicht mehr. Also selbst wenn man die Registrierung als solchen Antrag werten würde.



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Sorgenmensch
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 28.01.2024 um 20:00:11
 
Dankeschön für die schnelle Antwort! Sehr beruhigend  Smiley
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