Hallo an alle. Nach langer Zeit mal wieder eine Frage von mir
Zur Situation/Vorgeschichte:.
Meine Frau, Ukrainerin, 58 Jahre alt, seit 2009 mit mir (Deutscher) verheiratet, wohnhaft in Nds. mit
NE möchte gerne endlich die deutsche Staatbürgerschaft bekommen.
Sie hat ein Zertifikat "Deutsch-Test für Zuwanderer" von 2010 mit dem Ergebnis:
Hören/Lesen: A2, Schreiben: A2,
Sprechen: B1, Gesamtergebnis:A2
Seitdem hat sie mehrere Weiterbildungs-Kurse gemacht und sogar ihren Führerschein Klasse B 2019 bestanden.
Trotzdem spricht sie immer noch kein gutes Deutsch nach 15 Jahren hier. Sie versteht viel, kann aber nicht so gut sprechen. Lesen ist auch nicht so gut.
Lernen kann sie auch nicht oder kaum, weil sie sehr oft (5-15 x im Monat) Kopfschmerzen hat, deren Ursache trotz jahrelanger Arztbesuche ungeklärt ist. Also wird der Nachweis einer Krankheit schwer. Sie könnte aber ggf. eine Bestätigung der Ärztin darüber bekommen.
Darüberhinaus hat sie leider absolut kein Sprachlerntalent
Würde das alles zusammen betrachtet als "Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse" genügen?
Wenn das nicht der Fall ist, gibt es eine Härtefall-Regelung auf die man bestehen könnte?
zum Beispiel:
Sie könnte theoretisch bis zum 60. Lj warten("Voraussetzung altersbedingt nicht erfüllbar"), aber bis dahin wird sie absehbar ihre Kenntnisse nicht wesenentlich verbessern. Es wäre also mMn eine unangemessene Härte ihr aufzuerlegen, noch die 2 Jahre zu warten.
Kann sie evtl. auch nach dem §8
StAG eine Einbürgerung beantragen oder fällt sie da nicht drunter, weil sie deutsch-verheiratet ist? Ein öffentliches Interresse könnte sein, dass ihre Kernfamilie hier nur aus Deutschen Staatsbürgern besteht (Meine Familie )? Wenn ich richtig verstanden habe braucht sie dann keine B1-Kenntnisse !?
Ach ja und sie hat kein eigenes Einkommen.
Viele Fragen, also vielen Dank schon mal für Eure Antworten!