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Zwei oder drei Fragen (Gelesen: 924 mal)
Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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22.12.2023 um 09:08:48
 
Hallo:
Wie ist das mit Widerherstellung des Namens? Mein Name im Pass war früher anders, dann hat die afghanische Botschaft in Berlin 2006 einen dritten Namen als Nachname haben wollen, sonst wollten sie den Pass nicht hergeben (Schikane der Nationalität, der ich angehöre).
Der dritte Name ist kein Nachname, sondern der Name einer kleinen Nationalität.
Alle meine Dokumente sind aber mit ursprünglichem Namen, daher muss er wiederhergestellt werden.
Macht das die Ausländerbehörde?
Mir wurde Betrug vorgeworfen, weil meine Unterlagen mit dem ursprünglichem Namen sind. Das ist ein wichtiger Grund. Die unterschiedlichen Namen untergraben die Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit.

Stichwort Botschaft: für Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist der Pass vorzulegen. Wie ist das bei Afghanen? Nach der Machtübernahme der Taliban galt das als unzumutbar, wie das ist jetzt? Weißt Jemand etwas? Das wäre die 2. Frage.
Wahrscheinlich gäbe es noch eine Frage, die würde ich nachreichen.
Danke.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.12.2023 um 10:32:09
 
Wenn Du einen Pass hast, wird der von der Botschaft verlängert. Das ist nicht "unzumutbar". Die Ausländerbehörden der meisten Bundesländer wurden lediglich aufgefordert, Afghaninnen und Afghanen nicht sinnlos zur Botschaft zu schicken, wenn bekannt ist, dass die Botschaft für sie nichts tun kann.

Eine Namensänderung (zurück zum alten Namen) ist schwierig, wenn der neue Name im Pass steht. Das ist außerdem kein Problem von Dir alleine, sondern trifft sehr viele Afghanen. Ihr solltet regional in Vereinen zusammen arbeiten und das Problem gemeinsam mit Politiker:innen diskutieren. Eine Anpassung des Namens ist in Deutschland oft bei der Einbürgerung möglich.
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Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #2 - 22.12.2023 um 10:37:35
 
bei der letzten Verlängerung direkt nach Machtübernahme der Taliban war es noch unzumutbar Pass zu beschaffen, daher wurde für mich einen Reiseausweis ausgestellt, als Passersataz denke ich, der aber nur so lange gültig ist wie der laufende Aufenthaltstitel. Also bei der letzten Verlängerung war ein Pass nicht nötig.
Der alte Pass ist nicht mehr vorhanden.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 22.12.2023 um 10:43:10
 
Genau, es kommt immer darauf an, ob Du einen Pass hast oder nicht. Das Hinschicken zur Botschaft von denjenigen, die keinen haben, sollen die Ausländerbehörde nicht mehr machen.
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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #4 - 22.12.2023 um 10:52:14
 
Ah Ja, OK, sehr gut.
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