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Visumsfreier Nachzug meiner (bald) Frau in die Schweiz (Gelesen: 662 mal)
Almper
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.12.2023 um 14:38:33
 
Hallo zusammen,

etwas komplexere Situation bei uns, vielleicht kann aber trotzdem jemand helfen Smiley

Ich bin aktuell noch in Deutschland gemeldet und möchte in den nächsten Wochen meine peruanische Verlobte Heiraten. Anfang Februar würde ich dann in die Schweiz (Zürich) ziehen und dort eine Aufenthaltsgenehmigung B beantragen. Ziel wäre es dann natürlich, dass meine Ehefrau möglichst bald nachkommen kann. Der offizielle Weg über Familiennachzug und Visumsbeantragung kann wohl viele Monate dauern. Jetzt wäre die Frage, ob sie auch Visumsfrei in die Schweiz einreisen könnte und wir uns um die Formalitäten gleich dort Vorort kümmern?

Die Fakten nochmal kurz als Stichworte:
-Bin deutscher und ziehe im Februar in die Schweiz (+Aufenthaltsgenehmigung B)
-Heirate im Januar Peruanerin
-Sie kann Visumsfrei in die Schweiz einreisen und würde gerne bleiben

Fragen:
-Wäre eine Visumsfreie-Einreise und der ganze Prozess um den Familiennachzug vor Ort möglich?
-Würde es unsere Situation in irgendeiner Form vereinfachen, wenn wir statt in Peru in der Schweiz oder beispielsweise in Dänemark heiraten?


Mir ist natürlich klar, dass das hier ein Deutsches Board ist. Aber zwischen der EU und der Schweiz gibt es ja das Freizügigkeitsgesetz. Die Regeln sollten dann doch eigentlich recht ähnlich sein? Der ganze oben beschriebene Prozess, wäre doch zumindest in Deutschland so machbar, oder?
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reinhard
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Antwort #1 - 20.12.2023 um 15:59:37
 
In Deutschland wäre es ohne Visum nicht möglich. Sie müsste ein Visum zum Heiraten beantragen, und Du musst eine Bestätigung des Standesamtes haben, dass alle Papiere eingereicht sind.

Wie das in der Schweiz ist, weiß ich nicht.

Ein viertes Land (außer Deutschland, Peru, Schweiz dann noch Dänemark) mit zu involvieren, macht es nicht einfacher.
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Petersburger
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Antwort #2 - 20.12.2023 um 16:53:22
 
reinhard schrieb am 20.12.2023 um 15:59:37:
In Deutschland wäre es ohne Visum nicht möglich.

Für einen Schweizerbürger mit Drittstaater-Ehefrau?

Ich bin zwar nicht firm in den Einzelheiten der Freizügigkeitsregelungen D-CH, aber eine kategorische Antwort scheint mir auf den ersten Blick unangebracht.
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Antwort #3 - 20.12.2023 um 17:40:53
 
Nach dem Freizügigkeitsabkommen EU - Schweiz müsste es möglich sein.

https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/eu/fza/personenfreizuegigkeit/factsheets/f...

Für die Hochzeit würde ich mich an das Schweizer Standesamt wenden, welche Dokumente genau gefordert werden.
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reinhard
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Antwort #4 - 20.12.2023 um 18:24:09
 
Petersburger schrieb am 20.12.2023 um 16:53:22:
Für einen Schweizerbürger mit Drittstaater-Ehefrau?


Nein, in Deutschland ist er ja Deutscher, seine Verlobte Peruanerin.

Nach einem Umzug nach Österreich oder Niederlande ginge es visumfrei. Bei der Schweiz weit ich nicht genau, was sie anwenden und was nicht.
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Petersburger
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Antwort #5 - 21.12.2023 um 10:21:55
 
reinhard schrieb am 20.12.2023 um 18:24:09:
Nein, in Deutschland ist er ja Deutscher, seine Verlobte Peruanerin.

Er will aber als Deutscher in die Schweiz!
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reinhard
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Antwort #6 - 21.12.2023 um 10:27:59
 
Petersburger schrieb am 21.12.2023 um 10:21:55:
Er will aber als Deutscher in die Schweiz!



Genau. Und ich weiß eben nur, wie es in Österreich oder Niederlande wäre. Ich schätze mal, in der Schweiz ist es genauso oder so ähnlich, habe aber geschrieben, dass ich das nicht genau weiß.
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Aras
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Antwort #7 - 02.01.2024 um 13:10:18
 
Faustregel für Schweiz und EU ist, dass die Schweiz das EU-Recht von ca. 2000 übernommen hat. Die Richtlinie 2004/38/EG ist ja nur eine Zusammenfassung von mehreren vorhergehenden EU Verordnungen gewesen, die schon vor 2000 existierten.

Es gilt:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2002/243/de

Insbesondere Artikel 3 des Abkommens.

Angewendet auf diesen Fall: Reisepass + Heiratsurkunde reichen aus um die Rechte geltend zu machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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