Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltstitel uns Pass im nichtEU Ausland verloren (Gelesen: 504 mal)
Seglock8909
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel uns Pass im nichtEU Ausland verloren
14.12.2023 um 21:23:58
 
Hallo zusammen,

ein (Drittstaat) Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis verliert in nichtEU Ausland den Aufenthaltstitel und Reisepass.
Ausstellung eines neuen Reisepasses voort (Türkei) ist nicht möglich, die Botschaft/Konsulat seines Landes sieht Erstellung von Passpapieren im Ausland nicht vor (bzw nur für Residenten die in Türkei dauerhaft leben). Man kann nur eine Bescheinigung bekommen welche berechtigt in das Heimatland zurückzukehren.
Das ist aus mehreren Gründen problematisch:
Die Person spricht nicht die Landessprache des „Heimatlandes“fast nicht - in DE geboren.
Das Heimatland ist nicht gerade in der Nähe und nicht gut angebunden, man hat ua schlicht kein Geld für Reise, unbestimmt langen Aufenthalt usw. In DE wartet Ausbildung, Urlaub ist bald zu ende.
Deutsches Konsulat besteht aber auf einen Pass…
Hatte jemand schon von so einer Situation gehört und hat einen Rat?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel uns Pass im nichtEU Ausland verloren
Antwort #1 - 14.12.2023 um 22:18:59
 
Seglock8909 schrieb am 14.12.2023 um 21:23:58:
Man kann nur eine Bescheinigung bekommen welche berechtigt in das Heimatland zurückzukehren.

Solche Bescheinigungen sind international üblich.
So ist das z.B. auch für Deutsche im Ausland der Regelfall.

Seglock8909 schrieb am 14.12.2023 um 21:23:58:
Hatte jemand schon von so einer Situation gehört und hat einen Rat?

Ja.
Keinen, der nicht schon von den beiden beteiligten AV kam.
Wenn seine Heimat-AV ihm keinen Pass ausstellen kann, dann geht nur die Reise in die Heimat, dort Passerhalt und Visumantrag bei der dort zuständigen deutschen AV.

"Heimat" hier wohl: der Staat, dem er angehört.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seglock8909
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel uns Pass im nichtEU Ausland verloren
Antwort #2 - 15.12.2023 um 00:38:51
 
Wenn es da keine Lösung gibt…
Nicht gut((
Mensch, wenn nix ohne Heimat AV geht, sind ja üble Szenarien denkbar, zB wenn es in einem Staat passiert ohne diplomatische Beziehungen zum Heimatstaat…
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel uns Pass im nichtEU Ausland verloren
Antwort #3 - 15.12.2023 um 05:32:21
 
So ist es.

Für EU-Staaten aber meist kein großes Problem, da diese Staaten sich oft gegenseitig vertreten. Dann wird ein EU-Bürger des Staates X in einem Drittstaat konsularisch von der AV des EU-Staates Y "versorgt".
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema