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Aufenthaltstitel uns Pass im nichtEU Ausland verloren (Gelesen: 800 mal)
Seglock8909
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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14.12.2023 um 21:23:58
 
Hallo zusammen,

ein (Drittstaat) Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis verliert in nichtEU Ausland den Aufenthaltstitel und Reisepass.
Ausstellung eines neuen Reisepasses voort (Türkei) ist nicht möglich, die Botschaft/Konsulat seines Landes sieht Erstellung von Passpapieren im Ausland nicht vor (bzw nur für Residenten die in Türkei dauerhaft leben). Man kann nur eine Bescheinigung bekommen welche berechtigt in das Heimatland zurückzukehren.
Das ist aus mehreren Gründen problematisch:
Die Person spricht nicht die Landessprache des „Heimatlandes“fast nicht - in DE geboren.
Das Heimatland ist nicht gerade in der Nähe und nicht gut angebunden, man hat ua schlicht kein Geld für Reise, unbestimmt langen Aufenthalt usw. In DE wartet Ausbildung, Urlaub ist bald zu ende.
Deutsches Konsulat besteht aber auf einen Pass…
Hatte jemand schon von so einer Situation gehört und hat einen Rat?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.12.2023 um 22:18:59
 
Seglock8909 schrieb am 14.12.2023 um 21:23:58:
Man kann nur eine Bescheinigung bekommen welche berechtigt in das Heimatland zurückzukehren.

Solche Bescheinigungen sind international üblich.
So ist das z.B. auch für Deutsche im Ausland der Regelfall.

Seglock8909 schrieb am 14.12.2023 um 21:23:58:
Hatte jemand schon von so einer Situation gehört und hat einen Rat?

Ja.
Keinen, der nicht schon von den beiden beteiligten AV kam.
Wenn seine Heimat-AV ihm keinen Pass ausstellen kann, dann geht nur die Reise in die Heimat, dort Passerhalt und Visumantrag bei der dort zuständigen deutschen AV.

"Heimat" hier wohl: der Staat, dem er angehört.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Seglock8909
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.12.2023 um 00:38:51
 
Wenn es da keine Lösung gibt…
Nicht gut((
Mensch, wenn nix ohne Heimat AV geht, sind ja üble Szenarien denkbar, zB wenn es in einem Staat passiert ohne diplomatische Beziehungen zum Heimatstaat…
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Antwort #3 - 15.12.2023 um 05:32:21
 
So ist es.

Für EU-Staaten aber meist kein großes Problem, da diese Staaten sich oft gegenseitig vertreten. Dann wird ein EU-Bürger des Staates X in einem Drittstaat konsularisch von der AV des EU-Staates Y "versorgt".
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