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Unterschiedliche Daten in Urkunden (Gelesen: 1.662 mal)
traute
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05.12.2023 um 09:04:31
 
Hallo,
Eine Mutter aus Eritrea hat erst jetzt ihre eritreische ID Card nach 7 Jahren in DE von den Eltern erhalten. Ihre Geburtsdaten weisen einen großen Unterscheid (12J.) zu ihrer standesamtlichen Heiratsurkunde auf. Diese gab sie 2016 bei der ABH wegen Familienzusammenführung ihres Ehamannes ab. Die ABH verlangt nun eine Erklärung zu den unterschiedlichen Daten. Die Heiratsurkunde wurde vom Standesbeamten gekauft. Wenn sie alles aufklärt, hat sie dann mit einem Strafverfahren zu rechnen? Wirkt sich das auf ihre Aufenthaltserlaubnis aus? Einen Nationalen Paß besitzt sie nicht. Der Ehemann befindet sich nach wie vor in Äthiopien.
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Aras
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Antwort #1 - 05.12.2023 um 10:49:59
 
Ganz ehrlich: dein Satz, der sagt dass sie die Urkunde gekauft hat, klingt problematisch. Entweder wurde der Beamte bestochen um eine falsche Urkunde zu erteilen oder er wurde bestochen um eine richtige Urkunde zeitnah zu erteilen.
Ersteres ist ein Problem, weil dann ja eine echte aber im wesentlich wichtigen Punkt(die Ehe an sich) inhaltlich falsche Urkunde in den deutschen Rechtsverkehr eingebracht wurde. Beim zweiten Fall wäre die Bestechung egal, und es wäre eine Urkunde die vom Standesbeamten so oder so falsch erteilt wäre.

Du solltest ggf. nicht so detailreich posten, da man ggf. Auf die Person schließen könnte.

Jetzt stellt sich die Frage: Welches Geburtsdatum ist richtig. Die in der Eheurkunde oder die in der ID Card. Nehmen wir das deutsche Recht zu Grunde, dann wäre die Eheurkunde als Personenstandsurkunde gewichtiger als unser Bundespersonalausweis.

Aber für den Behördler ist es natürlich problematisch, dass er eine Personenstandsurkunde und eine Id card vor sich liegen hat, und die sich im Geburtsdatum unterscheiden. Welches soll er glauben, die Urkunde die eine Personenstandsurkunde ist oder die Urkunde mit einem Foto drauf.

Sagen wir die Eheurkunde sei eine Totalfälschung (nicht von der Behörde erteilt), dann wäre es Urkundenfälschung und  ggf. wegen der Einbringung um den Ehemann herzuholen auch ein Verstoß gegen das AufenthG (Schleußen oder sowas).

Ist die Eheurkunde inhaltlich falsch aber echt, dann kann man ja sagen, dass man das mit dem Geburtsdatum nicht erkann hat. Vielleict ist ja nen Zahlendreher drin? Oder Analphabetismus? Oder es die Amtssprache ist nicht die Muttersprache. Ich hab auch schon mehrfach inhaltlich falsche Urkunden vom deutsche  Standesamt bekommen, sogar ne Geburtsurkunde mit falschem Geburtsdatum. Passiert.

Ist das Datum in der ID Card falsch, dann ist das eben in der ID Card falsch. Was soll man machen? Neue ID card bestellen 7 jahre warten.

Ich würde empfehlen ggf. einen Strafrechtsanwalt zu konsultieren falls die Eheurkunde inhaltlich gefälscht ist und die Frau niemals geheiratet hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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Antwort #2 - 05.12.2023 um 10:51:15
 
Bei 12 jahren Unterschied zwichen echtem Geburtstag und vorgelegten Papieren, kann es sich ja nicht um einen Irrtum handeln. Man wird also von Absicht ausgehen...ein Verfahren wird also möglich sein! Eventuell Urkundenfälschung und Betrug dürften im Raum stehen
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Antwort #3 - 05.12.2023 um 11:23:09
 
Aras schrieb am 05.12.2023 um 10:49:59:
Jetzt stellt sich die Frage: Welches Geburtsdatum ist richtig. Die in der Eheurkunde oder die in der ID Card


ID Card ist richtig.

Aras schrieb am 05.12.2023 um 10:49:59:
Sagen wir die Eheurkunde sei eine Totalfälschung (nicht von der Behörde erteilt), dann wäre es Urkundenfälschung undggf. wegen der Einbringung um den Ehemann herzuholen auch ein Verstoß gegen das AufenthG (Schleußen oder sowas).


In der Eheurkunde ist nur das Geb. Datum der Frau nicht richtig. Geheiratet haben die beiden, nach kirchlichem Recht.

deerhunter schrieb am 05.12.2023 um 10:51:15:
Bei 12 jahren Unterschied zwichen echtem Geburtstag und vorgelegten Papieren, kann es sich ja nicht um einen Irrtum handeln. Man wird also von Absicht ausgehen...ein Verfahren wird also möglich sein! Eventuell Urkundenfälschung und Betrug dürften im Raum stehen 


Das vermute ich auch.


Wenn sie zur Botschaft geht und einen Nationalpaß holt, könnte der Aufenthaltsstatus sich bei einer Strafverfolgung ändern? Was wäre der worst case?
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Aras
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Antwort #4 - 05.12.2023 um 11:49:10
 
Meinte natürlich "Einbringung in den Rechtsverkehr".

Ich weiß nicht ob man mit Absicht sprechen kann. Fahrlässig wäre es schon, die Urkunde ungelesen vorzulegen. Aber das falsche Geburtsdatum in deutsche Urkunden fortschreiben zu lassen, da würde ich ja schon von Absicht sprechen. Merkwürdig ist es schon. Ist halt nicht das üblich falsche Geburtsdatum zum 1.1. aber auf der anderen Seite ist der eriträisch äthiopische Kalender 7 Jahre voraus... Oder zurück...keine Ahnung...

In Deutschland würden wir einfach zum Standesamt gehen, die inhaltlich falsche Urkunde vorlegen und sagen man möchte eine inhaltlich richtige Urkunde (kostenfrei). Dann legt man die korrekte Urkunde der Behörde vor und keinen kümmert es weiter. Naja...

Würde hier echt die Konsultation eines Anwalts empfehlen, um das strafrechtlich abzuwickeln. Definitiv kein einfacher Fall wo man allein aus der Expertise des Forums Ratschläge geben kann.
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Antwort #5 - 05.12.2023 um 12:12:48
 
Aras schrieb am 05.12.2023 um 11:49:10:
Würde hier echt die Konsultation eines Anwalts empfehlen, um das strafrechtlich abzuwickeln. Definitiv kein einfacher Fall wo man allein aus der Expertise des Forums Ratschläge geben kann. 


Ich habe sie heute zum Anwalt geschickt.
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