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Familiennachzug von erwachsene zu erwachsene mit oder ohne Anwalt (Gelesen: 4.482 mal)
Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.11.2023 um 20:44:20
 
Hallo: grüße ale
Ich lebe in deutschland seit vielen jahren, seit 2001.
Ich muss wegen gesundheit sozialleistungen beziehen und habe eine unbefristeten Aufenthalt.
Ich kann aus gesundheitlichen gründ keine Familie haben habe keine familie gebildet.
Hier waren gerücht über mich, dass ich homosexuel bin und diese gerücht ist nach afghanistan von den leuten von wo ich mit ihnen in Schule war nach afghanistan getragen.
Die Taliban waren mehrmals bei meinen geschwistern, sagen (ihr sohn ist schwul, wo ist er?) Mehre mal haben sie meine familie bedroht.
Ich wollte hier rat fragen, wie macht man das? Mit Anwalt familie oder ohne anwalt direkt ausländerbehorde selber fragen und antrag stellen? Damit ich meine familie retten kann
Sie werden sie umbringen schläge für mein bruder gab es taliban haben ihn geschlagen.
Danke
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Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #1 - 30.11.2023 um 21:18:45
 
Ich möchte sagen ich schäme sehr wenn ich sage afghanistan
Sehr viel Leute aus afghaganistan haben hier in deutschland verbrechen gemacht sie haben fragen getötet und vergewaltgt
Das ist kein afghane so was machen wir nicht ich schäme sehr uns ist viel schmerz gemacht und hier diese leute machen frauen tot und greifen sie an
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Michael1918
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Afghanistan
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Antwort #2 - 30.11.2023 um 21:43:16
 
habe vergessen das ist in berlin auslanderbehörde berlin
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #3 - 01.12.2023 um 00:39:13
 
Ich sehe hier keine Möglichkeit das per Visum zu erledigen. Zumal ich die Geschichte insgesamt nicht für glaubwürdig halte.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.12.2023 um 11:21:14
 
Famileinnachzug von Erwachsenen zu Erwachsenen gibt es nicht mit einer Ausnahme, die hier nicht greift.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 01.12.2023 um 19:45:16
 
erne schrieb am 01.12.2023 um 11:21:14:
Famileinnachzug von Erwachsenen zu Erwachsenen gibt es nicht mit einer Ausnahme, die hier nicht greift.

welche regel + gesetze für erwachsen? bitte?
ich kann andere sachen deitais nicht sagen das is vol mit leid und zu sehr peronlich
-------------------------------------------
Mr or MRS. ARAS: sie sind aus iran
tausend und vieleicht 100tausende leute aus iran sagen in deutschland sie sind afghane ich möchte in deutschland asyl
diese iraner betrügen afghanen mit jahrhundert krieg und schmerz
sie betrügen deutsche und deutschland
aber kein problem, ich bin ein lügner
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Michael1918
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Antwort #6 - 01.12.2023 um 19:46:54
 
die iraner sagen in deutschland sie sind afghane und taliban möchten sie töten gib mir sofort asyl deutschland
tausende tausende sind hier und kommen kommen ....
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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 01.12.2023 um 19:52:35
 
ich bitte experten um hilfe, wie familienachzug erwachsen zu erwachsen möglich?
wir sind aus dorf, wo die taliban zuerst gekommen sind 1994
weil ich bin nach deutschland gekommen is meine familie deswegen überal bekant jetzt deswegen suchen taliban mich
für Paschtunen ist nicht möglich nach ausland nur pakistan gehen sie sie sind alle könen nicht schreiben und lesen
ich kann überlegen andere sachen erzählen geheim Sachen
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reinhard
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Antwort #8 - 01.12.2023 um 21:37:32
 
Michael1918 schrieb am 01.12.2023 um 19:46:54:
die iraner sagen in deutschland sie sind afghane und taliban möchten sie töten gib mir sofort asyl deutschland
tausende tausende sind hier und kommen kommen ....


Kannst Du bitte damit aufhören, andere zu beschimpfen?

Stelle Deine Fragen, aber bleibe bitte höflich.
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reinhard
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Antwort #9 - 01.12.2023 um 21:39:46
 
Michael1918 schrieb am 01.12.2023 um 19:52:35:
ich bitte experten um hilfe, wie familienachzug erwachsen zu erwachsen möglich?
wir sind aus dorf, wo die taliban zuerst gekommen sind 1994
weil ich bin nach deutschland gekommen is meine familie deswegen überal bekant jetzt deswegen suchen taliban mich
für Paschtunen ist nicht möglich nach ausland nur pakistan gehen sie sie sind alle könen nicht schreiben und lesen
ich kann überlegen andere sachen erzählen geheim Sachen


Einen Asylantrag stellen kann man nur, wenn man bereits in Deutschland ist.

Ein Visum kann man nur zu einem Zweck beantragen, der im Aufenthaltsgesetz steht, zum Beispiel:
• in Deutschland studieren
• in Deutschland einen Freiwilligendienst machen
• Eine Ausbildung oder Studium nachweisen und in Deutschland arbeiten
• Familienzusammenführung zum Ehemann oder Ehefrau in Deutschland.
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Michael1918
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Antwort #10 - 01.12.2023 um 22:47:29
 
reinhard schrieb am 01.12.2023 um 21:39:46:
Einen Asylantrag stellen kann man nur, wenn man bereits in Deutschland ist.

Ein Visum kann man nur zu einem Zweck beantragen, der im Aufenthaltsgesetz steht, zum Beispiel:
• in Deutschland studieren
• in Deutschland einen Freiwilligendienst machen
• Eine Ausbildung oder Studium nachweisen und in Deutschland arbeiten
• Familienzusammenführung zum Ehemann oder Ehefrau in Deutschland.

danke zu antowrt
das is mein fall nicht

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Michael1918
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 01.12.2023 um 22:48:16
 
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Aras
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Antwort #12 - 02.12.2023 um 09:36:45
 
Und auf der Seite von Berlin steht geschrieben, dass du über ausreichendes Einkommen verfügen müsstest um eine Verpflichtungserklärung unterschreiben zu können. Du bist laut eigenen Aussagen Sozialleistungsepfänger.
Insofern sehe ich ein Problem darin, da du als Sozialleistungssempfänger über kein ausreichendes Einkommen verfügst und darum keine Verpflichtungserklärung für deine Verwandten geben kannst.

Ich habe eine Frage:

Du bist seit ca. 20 Jahren aus Afghanistan ausgewandert. Und jetzt gibt es das Gerücht in Afghanistan dass du Homosexuell seist und das sei der Grund dass die Taliban deine Geschwister bedrängen würde. Da drängt sich mir die Frage auf, warum die Taliban dann zulassen sollten, dass deine Geschwister ausreisen. Wäre es dann nicht viel logischer, dass die Taliban jedwede Ausreise verweigern würden, damit die sie weiter deine Geschwister wegen deiner vermeintlichen Homosexualität bedrängen können? Also selbst das deutsche Visum nichts bringen würde?



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Antwort #13 - 02.12.2023 um 14:37:54
 
reinhard schrieb am 01.12.2023 um 21:37:32:
Kannst Du bitte damit aufhören, andere zu beschimpfen?

Stelle Deine Fragen, aber bleibe bitte höflich.


Es ist in Ordnung, mal in 1000 Jahren eine Wahrheit auszusprechen.
Es ist in der Tat ein Problem, dass ich wohl die Forderungen des Ausländerrechts nicht erfülle, weil das Land Berlin meine Gesundheit und Ausbildung zerstört haben.
Eine andere Frage, die auch im ersten Beitrag geklungen ist:
Würde man den Versuch einer FZF doch außerhalb dieses Forums wagen zu prüfen und Anträge stellen zu wollen, wäre es mit oder ohne Anlwat richtg?
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Michael1918
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Antwort #14 - 02.12.2023 um 14:39:32
 
Ich war dämlich und habe mir für den ersten Beitrag eine Geschichte "ausgedacht", trotz weiteren Details, die man hier nicht nennen kann, die für den Zweck nicht reicht.
Ich hätte eine Konstruktion hier vortragen müssen, die ausreicht.
Dumme Leute gibt es viele, eins davon hier <<<
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