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Erneute Heirat (Gelesen: 592 mal)
ahsihabibi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.11.2023 um 12:01:24
 
Hallöchen an Euch,

da ich noch verheiratet bin (Scheidung schon eingereicht) wende ich mich an Euch und nicht ans Standesamt direkt mit der Hoffnung,dass ich etwas erfahre.
Mein neuer Partner kommt aus Tunesien,lebt und arbeitet in Spanien mit normaler AE.
Können wir hier in DE heiraten,oder liebe in Spanien?Mir wäre DE lieber…und falls möglich geht das so einfach oder brauchen wir Unterlagen (also Geburtsurkunde,Ledigkeitsbescheinigung, Familenstammbuch übersetzt und legalisiert davon gehe ich aus).

Danke für Antworten,VG
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 20.11.2023 um 13:10:13
 
Hallo,

erstmal muss deine Scheidung durch sein. Dann könnt ihr entsprechend, wenn mit dem Standesamt alles geklärt ist, in Deutschland heiraten.
Dazu werden deine GU + Scheidungsurteil gebraucht und von ihm (legalisiert + Pbersetzt) GU + Ledigkeitsnachweis + weitere Papiere die das Standesamt möchte...dann wird es eine befreiung vom EFZ durch das OLG geben und ihr könnt heiraten.
Dazu wird er möglicherweise ein Visum zur Hochzeit brauchen (je nach seinem Titel in Spanien) und den Deutschtest A1
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ahsihabibi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.11.2023 um 14:19:48
 
Hallo,

Vielen Dank schonmal.

Ja ich wollte mich nur schon einmal erkundigen, um ggf. schon etwas vorbereiten zu können.

Zumindest könnte er sich jetzt schon mal um den A1 Kurs kümmern, der Hinweis war gut.

VG
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Temsche73
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Antwort #3 - 21.11.2023 um 07:50:06
 
Wenn ihr in TN heiratet,sind die LU nicht relevant,selbst mit Bürgergeld dürfte er kommen. Bitte beachte das in TN erst 3 Monate verstrichen sein müssen nach deiner Scheidung,vor erneuter Heirat.Bei Heirat in TN braucht es auch keine befreiung durchs OLG,da reicht die Ledigkeitsbescheinigung aus TN.Allerdings sind momentane Wartezeiten in TN für das Visum ca. 12 Monate,am besten jetzt schon registrieren,egal für welches Visum (Ehegattennachzug oder Heiratsvisum)
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lottchen
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Antwort #4 - 21.11.2023 um 09:57:15
 
Es dürfte kein Vorteil sein in Tunesien zu heiraten. Wenn er eine Aufenthaltserlaubnis für Spanien hat dürfte er sich die 90 Tage innerhalb von 180Tagen auch in Deutschland aufhalten (nur nicht arbeiten) und in dieser Zeit kann man locker heiraten, wenn man alles halbwegs vorbereitet hat. Dann geht er zurück nach Spanien und beantragt dort das Visum zur FZF.
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