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Einbürgerungsantrag Stillstand - Empfehlung? (Gelesen: 2.130 mal)
InfoFuerMich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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24.10.2023 um 17:52:42
 
Hallo,

habe vor gut fünf Monaten meinen Antrag gestellt und eine Woche später eine Eingangsbestätigung bekommen mit dem Hinweis, das man auf mich zukommen wird, wenn es losgeht. Es wird mit einer "mehrmonatigen" Verspätung gerechnet bevor mein Antrag überhaupt angefasst wird. Denn es wird erst bearbeitet, wenn die Bezahlung erfolgt, aber die Zahlungsaufforderung lässt auf sich warten.

Greift hier die dreimonatige Untätigkeitsfrist, oder nicht, da noch nicht offiziell begonnen wurde? Ist es eventuell ratsam da indirekt drauf aufmerksam zu machen indem ich einfach eine neue Gehaltsbescheinigung sende, weils schon so lange her ist?
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Aras
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Antwort #1 - 24.10.2023 um 18:53:34
 
Wurden Gründe für die Verspätung angegeben? Wenn ja, welche.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #2 - 24.10.2023 um 19:06:34
 
InfoFuerMich schrieb am 24.10.2023 um 17:52:42:
Hallo,

habe vor gut fünf Monaten meinen Antrag gestellt und eine Woche später eine Eingangsbestätigung bekommen mit dem Hinweis, das man auf mich zukommen wird, wenn es losgeht. Es wird mit einer "mehrmonatigen" Verspätung gerechnet bevor mein Antrag überhaupt angefasst wird. Denn es wird erst bearbeitet, wenn die Bezahlung erfolgt, aber die Zahlungsaufforderung lässt auf sich warten.

Greift hier die dreimonatige Untätigkeitsfrist, oder nicht, da noch nicht offiziell begonnen wurde? Ist es eventuell ratsam da indirekt drauf aufmerksam zu machen indem ich einfach eine neue Gehaltsbescheinigung sende, weils schon so lange her ist?


Aktuell dauert es bei den meisten Einbürgerungsbehörden ungefähr ein Jahr bis es richtig los geht.

Die Untätigkeitsklage könntest du theoretisch einreichen. Wenn du die vorher darauf aufmerksam machen willst, wäre es aber eher ratsam das direkt zu machen und nicht indirekt. Indirekt wird das nichts bringen, wirst nicht der einzige sein der ab und an aktuelle Unterlagen schickt.
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InfoFuerMich
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Antwort #3 - 24.10.2023 um 22:04:03
 
Aras schrieb am 24.10.2023 um 18:53:34:
Wurden Gründe für die Verspätung angegeben? Wenn ja, welche.


Überlastung. Der Klassiker halt.

Puncherfaust schrieb am 24.10.2023 um 19:06:34:
Wenn du die vorher darauf aufmerksam machen willst, wäre es aber eher ratsam das direkt zu machen und nicht indirekt.


Okay, werde dann die kommende Gehaltsbescheinigung raussenden mit einem Schreiben, wo ich Frage was los ist.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 24.10.2023 um 23:58:49
 
Also mit direkt meine ich wirklich direkt. Also nicht "habe nichts gehört, kann ich den Sachstand wissen?" - die Anfrage werden die täglich mehrfach bekommen.

Wenn du wirklich in Erwägung ziehst Untätigkeitsklage einzureichen, dann sag denen genau das.
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SimonB
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Antwort #5 - 25.10.2023 um 10:02:59
 
InfoFuerMich schrieb am 24.10.2023 um 22:04:03:
werde dann die kommende Gehaltsbescheinigung raussenden mit einem Schreiben, wo ich Frage was los ist.

Das bringt nichts. Du weißt doch, was los ist. Mit viel Glück bekommst du eine Eingangsbestätigung und nochmals den Hinweis, dass man auf dich zukommen wird, wenn Bedarf besteht.
Entweder du geduldest dich (Überlastung ist bundesweit) oder du gehst rechtliche Schritte.
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Antwort #6 - 25.10.2023 um 23:35:31
 
Ganz sinnlos find ich das jetzt nicht. Verdiene seit kurzem ca. 300€ mehr Netto und das müsste man ja kommunizieren.
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SimonB
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Antwort #7 - 26.10.2023 um 09:57:09
 
InfoFuerMich schrieb am 25.10.2023 um 23:35:31:
Ganz sinnlos find ich das jetzt nicht

Dass  du jetzt deine aktuellen Gehaltsnachweise vorlegst, beschleunigt mW nicht die Bearbeitung deines Antrages.

InfoFuerMich schrieb am 25.10.2023 um 23:35:31:
Verdiene seit kurzem ca. 300€ mehr Netto und das müsste man ja kommunizieren.

Wenn du meinst, kommuniziere das. Was aber soll das bewirken?
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Antwort #8 - 26.10.2023 um 10:43:56
 
Also ganz pragmatisch betrachtet: Wenn du denen jetzt Einkommensunterlagen zusendest, ist das zwar lobenswert wegen der Mitteilung einer wichtigen Änderung. Effektiv werden die deine Unterlagen aber nur abheften müssen und werden dich dann wenn die Bearbeitung startet erneut auffordern dann aktuelle Einkommensunterlagen einzureichen. Es ist also für dich ein Aufwand der nichts bringt und für die Behörde auch. Wenn man zynisch ist könnte man sagen, dass wenn das jeder macht, die zusätzliche Arbeit durchs Abheften der Unterlagen zu weiteren Verzögerungen führt.

Meine Meinung: Wenn du wirklich willst, dass das Einfluss auf deinen Antrag hat - also schnellerer Bearbeitung - dann musst du schon konkret die Büchse von Pandora öffnen und auf den § 75 VwGO verweisen. Alles andere hat er homöopathische Wirkung.

Wenn dir das doch nicht so wichtig ist, dass der Antrag jetzt SOFORT entschieden wird, dann lass es am besten einfach laufen.
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Antwort #9 - 26.10.2023 um 18:29:50
 
Puncherfaust schrieb am 26.10.2023 um 10:43:56:
Wenn man zynisch ist könnte man sagen, dass wenn das jeder macht, die zusätzliche Arbeit durchs Abheften der Unterlagen zu weiteren Verzögerungen führt.


Man könnte auch zynisch sein und sagen das die Digitalisierung der Verwaltung solche Sachstandsfragen vermeiden/reduzieren kann. In meinem Heimatland gibt es zu allem online einen Status. Wann ist die Anfrage eingegangen, ob sie in Bearbeitung ist, oder in einer Warteschlange die dann langsam runterzählt, weil andere Anträge nach und nach abgearbeitet werden.

Kann die Menschen verstehen die irgendwann anfangen nachzufragen bei dieser Intransparenz.
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Puncherfaust
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #10 - 26.10.2023 um 19:41:10
 
Hast du ja auch nicht unrecht, Digitalisierung ist nicht gerade das Steckenpferd der deutschen Verwaltung (wenn es auch allmählich besser wird)

Aber was sein sollte und was ist sind nun mal zwei paar Schuhe, da ändert auch der Verweis ans Heimatland nichts dran. Real sorgt das halt zu Verzögerung, seien sie auch erstmal minimal.
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Antwort #11 - 09.11.2023 um 16:15:00
 
Wie kann ich mit einer Untätigkeitsklage drohen? Möchte erstmal sehen ob eine Androhung ausreicht bevor ich Klage erhebe. Die Frist ist längst abgelaufen und als Beweis habe ich die Post der Behörde, wo sie selbst sagt das die meinen Antrag erst bearbeiten, wenn ich nochmal Post bekomme mit einer Aufforderung zur Zahlung der Gebühren.

Gibt es irgendwo gute Vorlagen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 09.11.2023 um 16:33:24
 
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom 01.05.2023, mit welchem ich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragte. Seither ist bereits erhebliche Zeit verstrichen, ohne dass mein Antrag in Bearbeitung genommen wurde. Sie bestätigten den Eingang meines Antrages auf Einbürgerung am 12.05.2023 und verwiesen auf eine mehrmonatige Verzögerung, welche ich nicht zu verschulden habe.

Ich fordere Sie hiermit auf, unverzüglich den o. g. Antrag in Bearbeitung zu nehmen. Sollte eine Zahlungsaufforderung bis zum 30.11.2023 nicht vorliegen, mit welchem Sie den Beginn der Bearbeitung verbinden, bleibt mir lediglich die Option eine Untätigsklage zu erheben.

Freundliche Grüße,
(Unterschrift)


Ist das so in Ordnung?
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« Zuletzt geändert: 09.11.2023 um 16:47:36 von InfoFuerMich »  
 
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Antwort #13 - 09.11.2023 um 17:25:52
 
Zitat:
Guten Tag,

ich habe am 01.05.2023 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt. Seither ist einiges an Zeit vergangen, ohne dass Sie über meinen Antrag entschieden haben. In Ihrer Eingangsbestätigung vom 12.05.2023 verweisen Sie auf eine mehrmonatige Verzögerung aufgrund [bitte einfügen]. Dies stellt jedoch keinen zureichenden Grund dar um nicht über den Antrag zu entscheiden.

Ich bitte daher um Entscheidung über meinen Antrag bis zum 08.11.2023. Ich verweise diesbezüglich auf § 75 VwGO.

Freundliche Grüße


so zum Beispiel. Frist als Beispiel, kannst auch Monatsende nehmen. Oder sonst was. Finde einen Monat glatt aber immer ganz gut, sollte nämlich schon realistisch sein. Und eine feste Fristsetzung ist immer besser finde ich.

Mit dem Verweis auf 75 VwGO, ohne zu sagen, dass du die Klage auf jeden Fall einreichen wirst, bewahrst du dir bisschen Gesicht wenn du dir in einem Monat denkst, dass du diese lieber doch nicht einreichen willst  Laut lachend Was damit gemeint ist verstehen die schon
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