Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Rücknahme des Einbürgerungsantrags (Gelesen: 464 mal)
noorallah
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rücknahme des Einbürgerungsantrags
20.10.2023 um 23:31:13
 
Hallo ich hoffe euch geht es allen gut, ich habe eine Frage und hoffe auf eine Antwort.
Ich habe Anfang des Jahres einen Familien Einbürgerungsantrag angestellt für mich meine Frau und unsere zwei Kinder, wir haben auch vor ein paar Monaten die Gebühren bezahlt, Jetzt habe ich einen Brief bekommen mit der Zusammenfassung dass es beabsichtigt ist meinen Antrag abzulehnen (Grund dafür ist ein Strafverfahren)

Die Sachbearbeiterin schrieb noch Zitat: In Anbetracht der beabsichtigten Ablehnung des Einbürgerungsantrags, raten wir Ihnen zur Rücknahme. Ein entsprechendes Rücknahmeformular habe ich im Anhang beigefügt. Wir würden dann nur den Antrag Ihrer Frau und Ihrer Kinder weiter bearbeiten. Nach Beendigung des Verfahrens wird ihnen anteilig die Gebühren ihres Antrags rückerstattet

Für die Rücknahme habe ich ein Formular zum Unterschreiben bekommen.
Meine Frage wäre, wenn ich die Formulare unterschrieben werde, wäre es möglich dass, meine Frau und die Kinder die Staatsangehörigkeit bekommen können?? besonders dass, meine Frau zurzeit der Antragstellung bis jetzt Hausfrauen ist, ich bin berufstätig und wir bekommen keine staatliche Unterstützung aber ich muss meinen Antrag zurück nehmen, somit ist sie die Haupt Antragstellerin aber sie arbeitet nicht oder wie sieht das aus??   hä? Augenrollen

Vielen Dank im voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rücknahme des Einbürgerungsantrags
Antwort #1 - 21.10.2023 um 00:38:11
 
Wir sind hier in einem Rechtsforum. Wir müssen hier auf die Wörter achten:
Ein Strafverfahren ist kein Ablehnungsgrund. Eine Verurteilung aber schon. Bist du rechtskräftig verurteilt oder läuft das Verfahren noch? Wie hoch ist die Verurteilung?

Euer Einkommen wird nicht getrennt betrachtet. Also da würde ich mir keine Sorgen machen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema