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Über einreise deutschland (Gelesen: 1.796 mal)
tolga_1977
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.09.2023 um 17:38:36
 
hallo  guten abend

meine  Frage ist ich bin vor 15 Jahren aus der haft 3 jahren verbüsung direkt abgeschoben worden.  vor 5 Jahren ist mein Einreise Sperre gelöscht darf also wieder nach Deutschland natürlich mit Visum.  Jetzt habe ich vom Kroatien eine  C Visum erhalten .darf ich mit dies nach Deutschland zur besuch ?  danke schön
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.09.2023 um 18:23:10
 
Es gibt drei verschiedene Fragen.

1) Gibt es noch eine Sperre? Nein, dann kannst Du nach Deutschland (zu Besuch) kommen.

2) Gibt es noch eine Reststrafe? Das hängt von der Höhe der Strafe ab, sie verjährt nach 10, 15 oder 20 Jahren.

3) Gibt es noch Schulden von der Abschiebung? Das müsstest Du wissen. Hast Du alle offenen Schulden bezahlt?
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tolga_1977
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkei
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Antwort #2 - 17.09.2023 um 18:38:27
 
hallo reinhard danke dir

1 sperre habe ich keine mehr -sonst würde  dasauch kroatien botschaft auffalen und  mir kein visum geben  ist ja  ein schengen land  und würde in  SIS  alles sehen
2  rest strafe  habe ich  noch  1.5 jahre  wurde Verjähr denke  ich  15 jahre her

3   ich möchte  nur  zur  besuch kommen und  nicht mich da aufhalten... wie  bekommt der auslanderamt das   mit??
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
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Antwort #3 - 18.09.2023 um 18:24:36
 
Eine Verjährungszeit von 15 Jahren kennt der § 79 StGB nicht.
Entscheidend ist das Strafmaß.
Wie hoch war die Verurteilung?
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Aras
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Antwort #4 - 18.09.2023 um 18:41:36
 
3 Jahre abgesessen - 1,5 Jahre Reststrafe = 4,5 Jahre Gesamtstrafe
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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türkei_1970
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkei
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Antwort #5 - 18.09.2023 um 20:00:34
 
hallo

jahr 2010  wurde ,ich abgeschoben nach deutschland hatte  bis 2018 einreisesperre die  wurde aufgehoben habe auskunft von der zentralregister bekommen.

hatte haftstrafe von 5 jahren  nach  halbstrafe wurde ich  2010
abgeschoben

habe vom kroatien ein  d visum bekommen für arbeit . fliege
am freitag hin werde 1 jahr aufehthaltserlaubnis bekommen.




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Vinzent2m
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Antwort #6 - 19.09.2023 um 18:02:06
 
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__79.html

Also nach Absatz 3 Nr. 3 in diesem Fall Verjährung ab Datum der Abschiebung von 10 Jahren
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türkei_1970
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 19.09.2023 um 22:17:35
 
danke dir

also kann  von kroatien nach deutscland  für besuch  ohne angst zu haben


danke
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