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Frau aus Drittland hat Aufenthaltstitel aus Arbeitsvertrag - ihre minderjährigen Kinder? (Gelesen: 782 mal)
Earl Grey
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i4a rocks!


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25.08.2023 um 12:40:03
 
Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Eine Frau aus einem Drittland hält sich in Deutschland auf. Ihr Aufenthaltstitel ist aufgrund einer Arbeitsstelle, die sie hier hat.

Frage:
Welche Möglichkeiten haben ihre minderjährigen Kinder, einen Aufenthaltstitel zu bekommen, damit sie mit ihrer Mutter in Deutschland leben könnten?

Danke.

Gruss
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 25.08.2023 um 13:00:12
 
Visum Familienzusammenführung bei der Botschaft beantragen, dann § 32 AufenthG wenn sie mit dem Visum eingereist sind
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 25.08.2023 um 13:34:31
 
Wie alt sind die Kinder, aus welchem Land kommen sie, verdient die Frau genug um die Kinder voll zu finanzieren, welche AE hat sie und wie lange?
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Earl Grey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.08.2023 um 16:29:34
 
deerhunter schrieb am 25.08.2023 um 13:34:31:
Wie alt sind die Kinder,

unter 11 Jahre alt

deerhunter schrieb am 25.08.2023 um 13:34:31:
aus welchem Land kommen sie,

Drittland, Europa

deerhunter schrieb am 25.08.2023 um 13:34:31:
verdient die Frau genug um die Kinder voll zu finanzieren,

Ja!

deerhunter schrieb am 25.08.2023 um 13:34:31:
welche AE hat sie und wie lange?

weiss ich nicht so genau, ich vermute §18 a AufenthG,
seit ca. 9 Monaten, Befristung: weiss ich nicht
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deerhunter
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Antwort #4 - 25.08.2023 um 16:36:01
 
Die Antworten sehen alle ganz gut aus, da sollte es mit einem FZV keine Probleme geben

Earl Grey schrieb am 25.08.2023 um 16:29:34:
weiss ich nicht so genau, ich vermute §18 a AufenthG,
Befristung: weiss ich nicht 

Das solltest du klären

Zitat:
(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss

1.
    der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e berechtigt im Bundesgebiet aufhalten und
2.
    ausreichender Wohnraum zur Verfügung stehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__29.html

Aber ich sehe jetzt keinen Hinderungsgrund,ein FZV für die Kinder zu beantragen...
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erne
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Antwort #5 - 28.08.2023 um 12:33:20
 
deerhunter schrieb am 25.08.2023 um 16:36:01:
keinen Hinderungsgrund,ein FZV für die Kinder

ggf. die Zustimmung des Vaters, wenn er Sorgebrechtigt ist und dem Umzug nicht zustimmt.
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