Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerungs Frage (Gelesen: 713 mal)
Markus1123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovar
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungs Frage
21.07.2023 um 01:09:27
 
Hallo alle Zusammen Smiley

Ich bin der Markus lebe und arbeite seit 6.5 jahren in Deutschland,
( Bayern)
Habe erfolgreich die Deutsche Prüfung Niveau B2 bestanden.

Besitze zurzeit einen befristeten Aufenthalt bis 24.01.2024

Kommenden Monat habe ich die Prüfung für die Einbürgerung.
(Einbürgerungs Test)

Meine frage lautet; Darf ich auch ohne Einbürgerung Prüfung schon den antrag für Einbürgerung erstellen oder soll ich abwarten bis ich die ergebnise von Bamf bekomme ? ( obwohl die zurzeit sehr lange dauern).

Laut paar internet seiten nach 6 jahren Aufenthalt und Niveau B2 fällt diese aus.
Falls jemand was weiß, darf gerne kommentieren.

Ich freue mich auf feedbacks.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.210

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungs Frage
Antwort #1 - 21.07.2023 um 13:01:07
 
Kommt darauf an, was für einen Aufenthaltstitel Du hast.

Sechs Jahre bei AE nach § 25, Absatz 1 oder § 25, Absatz 2 1. Alternative.

Bei anderen Aufenthaltstiteln 7 Jahre, bei anderen gar nicht.

Ansonsten: Üblich ist, einen Beratungstermin mit der Begründung zu beantragen "Ich erfülle alle Vorausetzungen". Der Antrag mit den Unterlagen wird dann nach dem Termin oder während des Termins gestellt, wenn die Behörde das genauso sieht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Markus1123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovar
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungs Frage
Antwort #2 - 21.07.2023 um 22:46:05
 
Sehr geehrter Herr Reinhard,
vielen dank für Ihre antwort.

Ich bin damals am 2017 nach Deutschland gekommen.

Auf mein Reisepass ( aufgeklebt ), so wie auf mein letzes Aufenthaltstitel stand;

Gem. § 18 ABS. 3 Aufenthg I.V.M.  § 26 ABS 2

Da ich zurzeit eine Fiktionbescheinuguns besitze kann ich schlecht sagen ob sich was beim § was geändert hat.

Auf eine nachricht würde ich mich freuen.
Lg Markus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.866

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Krefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungs Frage
Antwort #3 - 21.07.2023 um 23:19:53
 
War etwas verwundert, wegen § 26 Abs. 2 AufenthG, weil das wäre was bezüglich Flüchtlingen. Ist aber wohl § 26 Abs. 2 BeschV gemeint.

Hast du eine Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU beantragt?

Ansonsten vom Paragraphen her sollte es OK sein. Kannst ja § 10  StaG nachschlagen, da wird der § 18 AufenthG nicht ausgeschlossen.

Du kannst den Antrag stellen, aber die werden wohl nicht bearbeiten bis der Vollständig ist.

Nach der Sommerpause des Bundestages könnte das Staatsangehörigkeitsgesetz reformiert werden. Ich würde jetzt den Antrag stellen. Es kann sein, dass nach der Reform irgendeine Bedingung hinzukommt, die du nicht erfüllst. Dann kannst du ggf. noch auf die jetzige Rechtslage vielleicht verweisen, und doch eingebürgert werden.

Aber das ist deine Entscheidung.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Markus1123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kosovar
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungs Frage
Antwort #4 - 21.07.2023 um 23:46:59
 
Hallo Aras,
vielen dank für deine Antwort.

Nein habe ich noch nicht !
Habe erst letze Woche den Fomular bekommen wo ich meine Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt EU beantragen kann.

Werde ich die kommende tage machen, und soeben versuchen mein Einbürgerungs antrag zu erstellen.
Mfg Markus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema