Hallo Liebe Community
Mein Fall ist sehr eigen und ich Versuche mich kurz zu halten.
Ich, deutscher Staatsbürger, möchte eine gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Iranischen Staatsbürger schließen.
Mein Freund ist aufgrund seiner Sexualität aus dem Iran geflohen und hat 2018 in Griechenland seinen Aufenthaltsstatus bekommen.
Aufgrund der Griechischen Flüchtlingssituation und der Wirtschaftslage entschied er sich 2019 nach Deutschland zu reisen und erneut Asyl zu beantragen.
Der Deutsche Asylprozess wurde schnell beendet, da er bereits nach der Dublin Verordnung einen Schutzstatus in Griechenland hatte. Wie bei fast allen anerkannten Flüchtlingen, war Griechenland nicht an der Überstellung interessiert und mein Freund blieb mit Duldungsverfahren hier in Deutschland. In deisem Zeitraum haben wir uns damals Kennengelernt.
Im Laufe des Duldungsverfahren wurde seine Identität anerkannt. Auf seiner Aufenthaltsgestattung von 2021 fehlte, das Kreuz bei "Die Angaben zur Person beruhen auf eigenen Angaben [...]. Ein Identifikationsnachweis durch Originaldokument wurde nicht erbracht"
Das
BAMF bestätige seine Identität auf Grundlage der Originalen Griechischen Aufenthaltsgenehmigung und des Griechischen Reisepasses.
Mittlerweile hat mein Freund seinen Asylantrag in Deutschland zurückgezogen und seine abgeben Griechischen Dokumente zurückerhalten.
Der Asylantrag in DTL hat sich nicht negetiv auf den Griechischen Schutzstatus ausgewirkt und die abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung hat Griechenland bis 2024 verlängert. Der damalige ausgestellte Reispass ist noch bis Oktober gültig.
Mit diesem ist mein Freund nach der 90 Tage je 180 Tage Regelung jetzt in legal Deutschland (seit dem 22. Juni).
Wir haben uns nun beim Örtlichen Standesamt vorgestellt und werden aufgefordert seinen Identität erneut zu bestätigen.
Die Standesbeamtin fordert von uns eine Iranische Geburtsurkunde, die sogenannte Shenasnameh.
Mein Freund hat seine originale Shenasnameh 2018 in Griechenland abgegeben. Diese wurde auf Echtheit geprüft und seine Identität wurde daraufhin bestätigt. (meiner Meinung nach auf europäischer Ebene)
Nun ist 2023 und dieses Dokument ist nach Aussage der Griechischen Behörde nichtmehr auffindbar. (Wir vermuten daß es bei den Bränden der Dienstgebäude auf Moira verbrannt ist). Griechenland stellt kein "Verlust" schreiben aus und verweißt darauf, das seine Identität bereits 2018 geklärt wurde.
Mein Freund gilt im Iran als Vogelfrei und ihm droht die Todesstrafe für die auslebung seiner Homosexualität. Auch hat er im Iran keinen Wehrdienst geleistet und hätte somit das Land nicht verlassen dürfen.
Dennoch fordert nun die Standesbeamtin, das er die Iranische Botschaft aufsucht und eine neue Geburtsurkunde beantragt.
Meiner Meinung nach würde mein Freund sich nach betreten der Botschaft, auf dem Boden der Islamischen Republik von Iran befinden und damit sein Leben und seinen griechenschen Schutzstatus gefährden...
Ich habe selbst das Internet durchforstet und vieles gefunden.
Beispielsweise:
"ist ein ohne diesen Zusatz ausgestellter deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge (ebenso wie ein solcher für Ausländer) ist ein anerkanntes Passersatzpapier, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2017, 3152) als Beweismittel für den Nachweis der Identität des Inhabers herangezogen werden kann."
Oder
"Der Reiseausweis für Ausländer kann ein zur Feststellung der Identität eines Beteiligten geeigneter Nachweis sein, wenn er keinen Zusatz enthält, die darin enthaltenen Angaben beruhten allein auf den Angaben des Antragstellers. (Amtlicher Leitsatz) 1 W 380/14. Tenor Kammergericht Berlin Beschluss vom 24.02.2015"
Und am wichtigsten
§9 Abs. 2 des Personenstandsgesetz:
"ist die Beschaffung öffentlicher Urkunden nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so können auch andere Urkunden als Beurkundungsgrundlage dienen."
Für mich als Leihe ließt es sich so, als hätte die Standesbeamtin einen gewissen Ermessensspielraum und muss nicht auf der Geburtsurkunde verharren. Aber ich bin nur eine Leihe, deswegen komme ich nun zu meinen Fragen.
1. Kann die Standesbeamtin einen Botschaftsbesuch zumuten?
2. Ist in unserem Fall die Beibringung der Geburtsurkunde überhaupt notwendig, wenn die Identität durch Griechenland und das
BAMF geklärt wurde?
3. Wie kann ich weiter verfahren, wenn die Beamtin ihre Amtshandlung weiter ablehnt? (Vorausgesetzt ich habe Recht und sie könnte die Eheschließungen mit den bereits vorliegenden Dokumenten durchführen)
Greift in diesem Fall §49 (PStG) und ich müsste mich an das Amtsgericht wenden. In meiner Kreisfreien Stadt gibt es keine direkte Standesamtaufsicht...
4. Ist es ratsam dieses Verfahren ohne Anwalt durchzuführen. Oder sollte ich doch Geld in die Hand nehmen und das Mandat abgeben?
Ich hoffe ich konnte den Fall deutlich schildern und würde mich über hilfreiche Antworten freuen.