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Eheschließung Identitätsnachweis ohne Geburtsurkunde (Gelesen: 938 mal)
Die Laie
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11.07.2023 um 14:35:04
 
Hallo Liebe Community
Mein Fall ist sehr eigen und ich Versuche mich kurz zu halten.

Ich, deutscher Staatsbürger, möchte eine gleichgeschlechtliche Ehe mit einem Iranischen Staatsbürger schließen.

Mein Freund ist aufgrund seiner Sexualität aus dem Iran geflohen und hat 2018 in Griechenland seinen Aufenthaltsstatus bekommen.

Aufgrund der Griechischen Flüchtlingssituation und der Wirtschaftslage entschied er sich 2019 nach Deutschland zu reisen und erneut Asyl zu beantragen.

Der Deutsche Asylprozess wurde schnell beendet, da er bereits nach der Dublin Verordnung einen Schutzstatus in Griechenland hatte. Wie bei fast allen anerkannten Flüchtlingen, war Griechenland nicht an der Überstellung interessiert und mein Freund blieb mit Duldungsverfahren hier in Deutschland. In deisem Zeitraum haben wir uns damals Kennengelernt.

Im Laufe des Duldungsverfahren wurde seine Identität anerkannt. Auf seiner Aufenthaltsgestattung von 2021 fehlte, das Kreuz bei "Die Angaben zur Person beruhen auf eigenen Angaben [...]. Ein Identifikationsnachweis durch Originaldokument wurde nicht erbracht"

Das BAMF bestätige seine Identität auf Grundlage der Originalen Griechischen Aufenthaltsgenehmigung und des Griechischen Reisepasses.

Mittlerweile hat mein Freund seinen Asylantrag in Deutschland zurückgezogen und seine abgeben Griechischen Dokumente zurückerhalten.
Der Asylantrag in DTL hat sich nicht negetiv auf den Griechischen Schutzstatus ausgewirkt und die abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung hat Griechenland bis 2024 verlängert. Der damalige ausgestellte Reispass ist noch bis Oktober gültig.

Mit diesem ist mein Freund nach der 90 Tage je 180 Tage Regelung jetzt in legal Deutschland (seit dem 22. Juni).

Wir haben uns nun beim Örtlichen Standesamt vorgestellt und werden aufgefordert seinen Identität erneut zu bestätigen.
Die Standesbeamtin fordert von uns eine Iranische Geburtsurkunde, die sogenannte Shenasnameh.

Mein Freund hat seine originale Shenasnameh 2018 in Griechenland abgegeben. Diese wurde auf Echtheit geprüft und seine Identität wurde daraufhin bestätigt. (meiner Meinung nach auf europäischer Ebene)

Nun ist 2023 und dieses Dokument ist nach Aussage der Griechischen Behörde nichtmehr auffindbar. (Wir vermuten daß es bei den Bränden der Dienstgebäude auf Moira verbrannt ist). Griechenland stellt kein "Verlust" schreiben aus und verweißt darauf, das seine Identität bereits 2018 geklärt wurde.

Mein Freund gilt im Iran als Vogelfrei und ihm droht die Todesstrafe für die auslebung seiner Homosexualität. Auch hat er im Iran keinen Wehrdienst geleistet und hätte somit das Land nicht verlassen dürfen.

Dennoch fordert nun die Standesbeamtin, das er die Iranische Botschaft aufsucht und eine neue Geburtsurkunde beantragt.

Meiner Meinung nach würde mein Freund sich nach betreten der Botschaft, auf dem Boden der Islamischen Republik von Iran befinden und damit sein Leben und seinen griechenschen Schutzstatus gefährden...

Ich habe selbst das Internet durchforstet und vieles gefunden.
Beispielsweise:
"ist ein ohne diesen Zusatz ausgestellter deutscher Reiseausweis für Flüchtlinge (ebenso wie ein solcher für Ausländer) ist ein anerkanntes Passersatzpapier, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2017, 3152) als Beweismittel für den Nachweis der Identität des Inhabers herangezogen werden kann."

Oder

"Der Reiseausweis für Ausländer kann ein zur Feststellung der Identität eines Beteiligten geeigneter Nachweis sein, wenn er keinen Zusatz enthält, die darin enthaltenen Angaben beruhten allein auf den Angaben des Antragstellers. (Amtlicher Leitsatz) 1 W 380/14. Tenor Kammergericht Berlin Beschluss vom 24.02.2015"

Und am wichtigsten

§9 Abs. 2 des Personenstandsgesetz:
"ist die Beschaffung öffentlicher Urkunden nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten oder unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so können auch andere Urkunden als Beurkundungsgrundlage dienen."

Für mich als Leihe ließt es sich so, als hätte die Standesbeamtin einen gewissen Ermessensspielraum und muss nicht auf der Geburtsurkunde verharren. Aber ich bin nur eine Leihe, deswegen komme ich nun zu meinen Fragen.

1. Kann die Standesbeamtin einen Botschaftsbesuch zumuten?
2. Ist in unserem Fall die Beibringung der Geburtsurkunde überhaupt notwendig, wenn die Identität durch Griechenland und das BAMF geklärt wurde?
3. Wie kann ich weiter verfahren, wenn die Beamtin ihre  Amtshandlung weiter ablehnt? (Vorausgesetzt ich habe Recht und sie könnte die Eheschließungen mit den bereits vorliegenden Dokumenten durchführen)
Greift in diesem Fall §49 (PStG) und ich müsste mich an das Amtsgericht wenden. In meiner Kreisfreien Stadt gibt es keine direkte Standesamtaufsicht...
4. Ist es ratsam dieses Verfahren ohne Anwalt durchzuführen. Oder sollte ich doch Geld in die Hand nehmen und das Mandat abgeben?

Ich hoffe ich konnte den Fall deutlich schildern und würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
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Antwort #1 - 11.07.2023 um 16:49:40
 
Naja. Naja. Ich bin da wohl etwas voreingenommen, da ich die Botschaft in Berlin und das Konsulat in Frankfurt kenne. Wenn die nicht helfen wollen oder was gegen einen haben, werden die einen einfach wegschicken und die Arbeit nicht machen.

Die sind nicht ne irakische Botschaft zu Saddam Zeiten, wo man einen Bürger in einen Teppich wickelt und dann ins Ausland deportiert noch sind die wie die saudi-arabische Botschaft, wo die einen zerstückeln. Zumal dein Freund soweit ich deine Erläuterungen folge keine wirkliche Erheblichkeit für die hat. Er ist ein Homosexueller und denen ist das egal, sofern dass denen nicht vor den Kopf gehauen wird. Vielleicht kommt er an so einen Konsulatsmitarbeiter der einfach zuviele Fragen stellt. Die Botschaftsmitarbeiter sind entweder Iraner die seit langem in Deutschland leben oder eben Geheimdienstmitarbeiter im Dienste des iranischen Außenministeriums. Aber die können nix machen und die werden sich nicht die Mühe machen extra einen Homosexuellen irgendwie gefangen zu nehmen und irgendwelche diplomatischen Verstimmungen zu riskieren.

Die Botschaft ist außerdem nicht extra terrotoriales Gebiet des Irans. Da gilt weiterhin die deutsche Rechtsordnung.

Eine Schenasnameh zu beantragen und zu erhalten ist imho keine unter Schutzstellung unter den Verfolgerstaat. Er beantragt ja keinen Pass.

Außerdem verkennst du etwas. Die Schenasnameh enthält nicht nur die Geburtsdaten, sondern auch die Daten zu Ehen, Scheidungen und Kindern. Das Standesamt will herausfinden ob dein Verlobter nicht doch eine Vorehe hat, welches ein Ehehindernis wäre.

Ist dein Verlobter GFK Flüchtling oder ist er nur subsidiär Schutzberechtigter? Das solltest du vom Reiseausweis herauslesen können.

§ 49 PStG wäre zutreffend. Aber dann wird das Standesamt eben auch sagen, dass es mit der Identität nicht ausreicht um die Ehefähigkeit feststellen zu können.

Also ich würde einfach sagen, dass er zur Botschaft geht, die paar Euro für die Schenasnameh zahlt. Er braucht ja nur seine Code Melli anzugeben und wenn er jetzt nicht vor seinem 15. Geburtstag geflohen ist, dann hat seine Akte in der Datenbank im Zentralstandesamt auch ein Foto von ihm.  Paar schöne Passfotos braucht er auch. Dann geht das eigentlich ruckzuck.

Standesamtsaufsicht ist bei kreisfreien Städten normalerweise beim Rechtsamt der Stadt.

Wenn der regimekritische Rapper Amir Tataloo, dessen Gesicht voll tätowiert ist und darum sein Passfoto nicht akzeptiert wurde, es schafft mit Make-up ein Reisepass zu bekommen, dann sollte dein Verlobter es schaffen, die Schenasnameh zu bekommen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Die Laie
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Antwort #2 - 11.07.2023 um 17:46:07
 
Mein Freund hat keinen subsidiären schutzstatus, er ist Flüchtling nach der GFK.
Er ist nicht vor seinem 15ten Lebensjahr geflohen aber er ist seiner Wehrpflicht nicht nachgekommen. Durch das verlassen des Iran ohne den Wehrdienst zu leisten hat er sich strafbar gemacht.
Auch hat mein Freund den christlichen Glauben angenommen, ist getauft und hat ein Kruzifix (Regenbogen Farben) am Hals tätowiert. "Er ist ein Homosexueller und denen ist das egal, sofern dass denen nicht vor den Kopf gehauen wird", dann müsste er das mit Makeup verdecken. Smiley
Das Standesamt selbst hat kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt sondern direkt von einer Befreiung beim Oberverwaltungsgericht gesprochen.
Dafür muss mein Freund eine eidesstattliche Erklärung zum Familienstand abgeben und einen Identitätsnachweis.
Die Standesbeamtin meint das für das Befreiungsverfahren selbst die Shenasnameh nötig wäre.
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Antwort #3 - 11.07.2023 um 18:29:18
 
Die Laie schrieb am 11.07.2023 um 17:46:07:
Befreiung beim Oberverwaltungsgericht gesprochen.


Ich meinte das Oberlandesgericht
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Antwort #4 - 11.07.2023 um 19:42:02
 
Ich finde es bissl befremdlich, was du für Vorstellungen hast. Ja der Iran ist nicht mit Deutschland im Sinne von Rechtsstaatlichkeit vergleichbar. Aber so ein Moloch ist der Iran auch nicht.

Es gibt soviele Iraner die nicht ihren Wehrpflicht nachgekommen sind. Das einzige was passiert ist, dass diese praktisch keine Chance haben um einen richtigen Job zu bekommen etc. weil ständig die "Payan Khidmat" gefordert wird. Im Iran gibt es keinen Musterungsbescheid/-befehl und auch keinen Einberufungsbefehl. Wenn der Wehrpflichtige seiner Dienstpflicht nachkommen will, meldet er sich bei der Militärbehörde.

Das christliche Glaubensbekenntnis ist imho auch ziemlich unerheblich.

Für GFK Flüchtlinge ist normalerweise kein Befreiungsverfahren beim OLG notwendig. Aber er hat nicht mehr seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Theoretisch könnte er also sein EFZ in Griechenland bekommen, aber in Griechenland ist keine homosexuelle Ehe erlaubt. Darum kriegt man kein EFZ für homosexuelle Eheschließungen. Also braucht er wohl doch eine EFZ-Befreiung? Bin hier nicht so sicher.

Überlege dir einfach ob ihr nicht in Griechenland eine Partnerschaft begründet. Die Griechen haben wohl kein Problem damit. Also schau ob vielleicht die Lösung in Griechenland liegt und nicht in Deutschland. Aber dann brauchst du auch ein Ehefähigkeitszeugnis, was wahrscheinlich auch wieder die Forderung nach der Shenasnameh auslösen würde. Aber vielleicht ist es ja so wie damals in Deutschland, dass man vor einem Notar die eingetragene Partnerschaft begründen konnte und der Notar vielleicht weniger Unterlagen fordert.

Ansonsten eben darauf bestehen, dass die Unterlagen dem OLG vorgelegt werden und schauen was das OLG sagt. Kannst ja auch direkt dem OLG Präsidenten schreiben, dass der Antrag nicht weitergereicht wird und was man da machen soll.
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