Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
AE nach $31 Abs 1, 2, 4 (Gelesen: 610 mal)
Kein_Mampf
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE nach $31 Abs 1, 2, 4
30.05.2023 um 15:21:39
 
Ich brauche bitte eure Hilfe für eine Frau.

Es geht um eine geschiedene Frau aus dem Nicht-EU-Ausland, die sich schon seit ca. 20 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Die Frau war mit einem Deutschen verheiratet und hat jahrelang einmal jährlich ihre AE §31, Abs 1, 2, 4 (so steht es in der AE) verlängert, obwohl längst schon Voraussetzungen für eine NE oder die Einbürgerung vorgelegen haben. Auch nach der Scheidung hat sie sich immer wieder die AE nach §31 verlängern lassen.

Nun ist folgende Frage aufgekommen: die AE muss bald wieder verlängert werden, die Frau ist aber vor kurzem zum ersten Mal arbeitslos geworden. Deswegen macht sie sich große Sorgen, ob es eventuell Probleme bei der Verlängerung der AE geben könnte.
Die Unterlagen beim Arbeitsamt sind gerade eingereicht worden, man geht davon aus, dass ein Anspruch auf 12 Monate ALG 1 besteht, man wartet jetzt auf eine Rückmeldung vom Amt.

Hängt die Verlängerung der AE nach §31 überhaupt davon ab, ob man seinen Lebensunterhalt selbst verdient?
Könnte die Frau die NE oder gar die Einbürgerung beantragen, während sie im Bezug von ALG 1 sein wird?

LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach $31 Abs 1, 2, 4
Antwort #1 - 30.05.2023 um 16:45:54
 
Fehlende Unterhaltssicherung.
Also NE nein.

Einbürgerung, bedingt ja - Wenn nicht selbstverschuldeter Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII vorliegt.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Kein_Mampf
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21

Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Gelsenkirchen
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach $31 Abs 1, 2, 4
Antwort #2 - 30.05.2023 um 19:20:18
 
Danke Aras.
Wie ist es denn, wenn erstmal nur die AE verlängert werden soll?
Würde man die AE jedes Jahr aufs Neue weiter verlängern, egal ob die Frau im Leistungsbezug ist?

Der Hintergrund ist, dass die Bearbeitungszeiten für eine NE oder gar Einbürgerung ziemlich lang sind und die Frau kann sich um keine Arbeitsstellen bewerben, wenn die AE kurz vor dem Auslaufen ist.

PS Was heißt eigentlich "nicht verschuldeter Bezug" z.B. bei SGB II? Ist damit gemeint, dass einem der Arbeitgeber gekündigt hat, statt dass man selbst kündigt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach $31 Abs 1, 2, 4
Antwort #3 - 30.05.2023 um 20:15:25
 
Kommt immer auf die Umstände an.

Die eigene Sicherung des Lebensunterhalts ist Voraussetzung für den Anspruch auf Verlängerung. Sie sollte sich also darum kümmern. Und sie sollte sich vielleicht mal den § 31 durchlesen, damit Sie Bescheid weiß.

Sobald sie wieder Arbeit hat, sollte sie sich um eine NE oder die Einbürgerung kümmern, damit sie diese Sorge los ist.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach $31 Abs 1, 2, 4
Antwort #4 - 30.05.2023 um 20:31:12
 
Selbst verschuldet ist z.B. Arbeitsplatz ohne trifftigen Grund kündigen oder wegen Fehlverhalten gekündigt werden.

Nicht selbst verschuldet ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit. Oder wenn der Arbeitnehmer krank ist und selber aus gesundheitlichen Gründen kündigt.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE nach $31 Abs 1, 2, 4
Antwort #5 - 30.05.2023 um 20:32:12
 
Sie könnte im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass sie die Arbeit aufnehmen kann, wenn der Aufenthaltstitel verlängert wurde.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema