Hallo in die Runde,
ich habe die Eheschließung beim Standesamt angemeldet und hätte nun folgende Fragen zum Visumantrag meiner Verlobten in der Türkei.
1-Wie viel Einkommen muss nachgewiesen werden? Habe hier viel gesucht, aber keine konkrete Antwort gefunden. Und wird ein Autokredit von meinem Nettoeinkommen abgezogen?
2-Wohne gerade in einer 67 m2 Wohnung mit 3 Mitbewohnern: der Mietvertrag ist nicht auf meinen Namen, ich habe aber die Wohnungsgeberbestätigung. Würde diese für Visum ausreichen? 12 * 5 = 60 m2 sollten theoretisch genug sein.
3-A1 Sprachnachweis: Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
AufenthG sollte sie keine Deutschkenntnisse nachweisen, weil ich 18b Abs.1 besitze. Die Gesetzänderung ist aber ziemlich neue, und ist komischerweise der Botschaft noch nicht bekannt. Die hat alte Infoblätter auf ihrer Webseite..
-Nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 d
AufenthG sollte man seit 2 Jahren eine
AE haben.
Ich hatte seit 2 Jahren 16b, habe aber vor ein paar Monaten das Studium abgebrochen und vor einem Monat habe ich 18b Abs 1 bekommen. Also meine letzte
AE ist ziemlich neu. Muss ich 2 Jahre warten, oder werden die verbrachten Zeiten kombiniert?? ( Eigentlich bin ich vor fast 3 Jahren mit einem Dvisum nach Deutschland gekommen, und halte mich hier seitdem ununterbrochen auf..)
Danke für die Antworte!
VG Cengiz