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Visum zwecks Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 2.430 mal)
Cengiz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.04.2023 um 21:39:17
 
Hallo in die Runde,

ich habe die Eheschließung beim Standesamt angemeldet und hätte nun folgende Fragen zum Visumantrag meiner Verlobten in der Türkei.

1-Wie viel Einkommen muss nachgewiesen werden? Habe hier viel gesucht, aber keine konkrete Antwort gefunden. Und wird ein Autokredit von meinem Nettoeinkommen abgezogen?

2-Wohne gerade in einer 67 m2 Wohnung mit 3 Mitbewohnern: der Mietvertrag ist nicht auf meinen Namen, ich habe aber die Wohnungsgeberbestätigung. Würde diese für Visum ausreichen? 12 * 5 = 60 m2 sollten theoretisch genug sein.


3-A1 Sprachnachweis:  Nach § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AufenthG sollte sie keine Deutschkenntnisse nachweisen, weil ich 18b Abs.1 besitze.  Die Gesetzänderung ist aber ziemlich neue, und ist komischerweise der Botschaft noch nicht bekannt. Die hat alte Infoblätter auf ihrer Webseite..


-Nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 d  AufenthG sollte man seit 2 Jahren eine AE haben.

Ich hatte seit 2 Jahren 16b, habe aber vor ein paar Monaten das Studium abgebrochen und vor einem Monat habe ich 18b Abs 1 bekommen. Also meine letzte AE ist ziemlich neu. Muss ich 2 Jahre warten, oder werden die verbrachten Zeiten kombiniert?? ( Eigentlich bin ich vor fast 3 Jahren mit einem Dvisum nach Deutschland gekommen, und halte mich hier seitdem ununterbrochen auf..)

Danke für die Antworte!

VG Cengiz
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Aras
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Antwort #1 - 11.04.2023 um 00:07:43
 
Zu 1
Existenzminimum muss gesichert sein. Also kannst selber nen ALG II/Bürgergeld-Rechner nutzen, und schauen ob du mit deiner zukünftigen Ehefrau kein Anspruch auf Jobcenter-Leistungen gibt. Dein Autokredit ist insofern egal.

Zu 2
Sollte reichen.

Zu 3
Dann solltest du eine Kopie deiner Aufenthaltserlaubnis und ggf. die Seite von 30b ausdrucken und dort mit nem Marker die 18b markieren und in einem Schreiben formulieren, dass A1 nicht benötigt wird wegen dieser Sonderregelung.

Der Aufenthalt wird in Gänze gesehen. Also auch dein Aufenthalt als Student zählt.  Ist die 18b AE als Blaue Karte erteilt worden, dann gilt ja sowieso § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 g AufenthG
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 11.04.2023 um 22:16:40
 
Moin, danke für die schnelle Antwort.

1- Verpflichtungserklärung werde ich nächste Woche abgeben. Ich hoffe, dass das Autokreidt egal ist.
2- Ok, Danke !
3- Mache ich
4- Leider keine Blaue Karte besitze ich. Wenn es in Gänze gesehen wird, dann ist es OK, danke sehr!
VG
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Cengiz
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Antwort #3 - 25.08.2023 um 14:50:27
 
Aras schrieb am 11.04.2023 um 00:07:43:
Dann solltest du eine Kopie deiner Aufenthaltserlaubnis und ggf. die Seite von 30b ausdrucken und dort mit nem Marker die 18b markieren und in einem Schreiben formulieren, dass A1 nicht benötigt wird wegen dieser Sonderregelung.


Hallo Aras,

heute erhielt meine Verlobte, folgende Nachricht:

A1-Zertifikat. Die Ausnahme, die Sie geltend machen wollen, greift nicht bei einer Einreise zur Eheschließung.



Ist dies nicht Vertoß gegen das Gesetz? Was ist die Grundlage dafür, dass sie Zertifikat erlangen? für Russland ist es ganz klar, dass dieser nicht erforderlich ist.
(https://germania.diplo.de/blob/1596874/9c263229a4fb50691bb239b6b195c700/ehegatte...)

Gibt es eine andere Regelung für die türkischen Staatsangehörige? Was für eine sch. DIskriminierung ist das??

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Aras
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Antwort #4 - 25.08.2023 um 15:06:20
 
Zuerst einmal muss manb schauen: Es gibt kein Gesetz, dass ein Visum für eine Eheschließung vorsieht. Jedoch gibt es ja trotzdem Visa für Eheschließungen. Die Herleitung ist einfach: Es müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, § 5 AufenthG und perspektivisch die Voraussetzungen für dei Erteilung der konkreten Aufenthaltserlaubnis. In deinem Fall, müsste deine Verlobte nach der Eheschließung die Sprachkenntnisse nicht vorweisen, also darf das Vorhandensein der Sprachkenntnisse keine Erteilungsbedingung für das Eheschließungsvisum sein.

Also ein Fall für Referat 509 des Auswärtigen Amtes. Also E-Mail an 509-R1@diplo.de mit kurzer Beschreibung der Sachlage und warum A1 von der Botschaft gefordert wird, obwohl es nicht für die Erteilung der AE gefordert werden darf. Ggf. auch eine Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages.
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Antwort #5 - 25.08.2023 um 15:16:39
 
Cengiz schrieb am 25.08.2023 um 14:50:27:
Gibt es eine andere Regelung für die türkischen Staatsangehörige? Was für eine sch. DIskriminierung ist das??



Wird damit nichts zu tun haben.

Haben die ihre Aussage auch irgendwie begründet? Wenn nicht kannst du/deine Frau das ja mal erfragen. Wenn da dann nichts kommt, dann das was Ares sagt
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Cengiz
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Antwort #6 - 25.08.2023 um 15:59:03
 
Danke Aras; Ich hatte bereits Kontakt mit Ref. 508 aber jetzt werde ich an 509 auch eine Mail schreiben.

Danke  Puncherfaust;  wenn man von russischen Antragstellenden kein Nachweis verlangt, aber beim gleichen Fall von Türken verlangt, wie kann man dies erklären..

mal sehen wie die Antwort aussehen wird. Ich habe viel gesucht, aber kein Beispiel für solch einen Fall gefunden. Habt ihr ein paar Beispiele in Forum?
Danke und viele Grüße
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deerhunter
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Antwort #7 - 25.08.2023 um 18:27:59
 
Cengiz schrieb am 25.08.2023 um 14:50:27:
Gibt es eine andere Regelung für die türkischen Staatsangehörige? Was für eine sch. DIskriminierung ist das?? 


Wenn sich hier jemand diskrimiert fühlen darf ist es der "Biodeutsche" mit deutscher GU & Pass. Dessen Frau / Freundin muss A1 vorweisen für Einreise
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Cengiz
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Antwort #8 - 25.08.2023 um 18:50:29
 
deerhunter schrieb am 25.08.2023 um 18:27:59:
Wenn sich hier jemand diskrimiert fühlen darf ist es der "Biodeutsche" mit deutscher GU & Pass. Dessen Frau / Freundin muss A1 vorweisen für Einreise


Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Bestimmung. Wenn Biodeutsche damit nicht einverstanden sind, hätten sie sich beschweren und versuchen sollen, diese zu ändern.

Jedoch, wenn dasselbe Gesetz reibungslos für die russische Bevölkerung funktioniert, während es für türkische Staatsangehörige nicht ebenso gut funktioniert, könnte ich mich diskriminiert fühlen. In einem solchen Fall werde ich diese Ungleichbehandlung nicht akzeptieren. (bin selber kein Turke und auch bin im Einburgerungsverfahren, und werde die Partei wählen, die sich für eine Änderung dieser Situation einsetzen würde.. )
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Antwort #9 - 25.08.2023 um 18:53:37
 
Na dann hoffe dass du nicht vorher eingebürgert wirst, bevor deine Frau ihr Visum und ihre AE erhalten hat.Durchgedreht
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Antwort #10 - 25.08.2023 um 19:20:26
 
keine Sorge  Smiley , ich bin selber im ö.d. tätig und weiß, wie die Behörden überlastet sind, also so schnell werde ich sowieso nicht .. Augenrollen
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Puncherfaust
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Antwort #11 - 25.08.2023 um 19:40:02
 
Cengiz schrieb am 25.08.2023 um 18:50:29:
Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Bestimmung. Wenn Biodeutsche damit nicht einverstanden sind, hätten sie sich beschweren und versuchen sollen, diese zu ändern.

Jedoch, wenn dasselbe Gesetz reibungslos für die russische Bevölkerung funktioniert, während es für türkische Staatsangehörige nicht ebenso gut funktioniert, könnte ich mich diskriminiert fühlen. In einem solchen Fall werde ich diese Ungleichbehandlung nicht akzeptieren. (bin selber kein Turke und auch bin im Einburgerungsverfahren, und werde die Partei wählen, die sich für eine Änderung dieser Situation einsetzen würde.. )


Bevor du von einer systematischen Diskriminierung einer ganzen Nation ausgehst, könnte es auch einfach nur eine falsche Entscheidung der ABH/des Konsulats sein. Deshalb wie gesagt: Begründung anfordern.
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deerhunter
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Antwort #12 - 25.08.2023 um 20:19:48
 
Cengiz schrieb am 25.08.2023 um 18:50:29:
(bin selber kein Turke und auch bin im Einburgerungsverfahren, und werde die Partei wählen, die sich für eine Änderung dieser Situation einsetzen würde.. ) 


?? Du bist selbst kein Türke?? Beziehst dich aber auf Türken und gibst im Profil "Türke" an?

Muss man nicht verstehen

PS: Meinst du, dass gerade deine Stimme zählt bei einer Wahl?  Durchgedreht
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Antwort #13 - 25.08.2023 um 20:36:05
 
Alle sollten jetzt mal ne chill pill nehmen Zwinkernd
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Antwort #14 - 25.08.2023 um 20:51:17
 
deerhunter schrieb am 25.08.2023 um 20:19:48:
?? Du bist selbst kein Türke?? Beziehst dich aber auf Türken und gibst im Profil "Türke" an?

Muss man nicht verstehen

PS: Meinst du, dass gerade deine Stimme zählt bei einer Wahl?  


Wenn ich die türkische Staatsangehörigkeit besitze, was ich bald aufgeben werde, was sollte ich dann in meinem Profil angeben?
Sobald ich die deutsche Staatsbürgerschaft erhalte – was ich nach einem Aufenthalt von 3 Jahren durch meine besonders gute Integrationsleistung und harte Arbeit verdienen werde, im Gegensatz zu dir höchstwahrscheinlich, einfach weil du hier geboren wurdest – werden wir feststellen, ob meine Stimme bei den Wahlen zählt oder nicht.
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