Hallo,
mein kenianischer Verlobter und ich möchten gerne in Deutschland heiraten. Im Moment lebt er noch in Kenia und wir möchten ein Visum zur Eheschließung beantragen. Eine der Voraussetzungen dafür ist eine schriftliche Bestätigung des Standesamts, dass die Eheschließung angemeldet wurde. Auf meine Anfrage beim Standesamt bekamen wir folgende Liste an benötigten Unterlagen mitgeteilt:
Vom kenianischen Verlobten:
- Geburtsurkunde mit Übersetzung von einem in Deutschland beeideten Dolmetscher
- Pass beglaubigt von der deutschen Botschaft in Nairobi /Konsulat
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung beglaubigt von der deutschen Botschaft
- Meldenachweis Kenia mit Übersetzung
- Ehefähigkeitszeugnis: nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Eheschließung mit Übersetzung
Von der Deutschen Verlobten:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister neu anzufordern beim Geburtsstandesamt
- Meldebescheinigung
- Personalausweis
Anfang des Monats haben wir bei meinem Besuch in Nairobi das Ehefähigkeitszeugnis beantragt. Da uns einige andere geforderte Sachen noch etwas unklar waren schrieb ich eine weitere Mail an das Standesamt. Nun wurde uns auf einmal mitgeteilt, dass sowohl seine Geburtsurkunde, als auch das Ehefähigkeitszeugnis in Kenia mit einer Apostille versehen werden müssen. Außerdem wurde mir mitgeteilt, dass es nach Einreichen der gesamten Dokumente notwendig werden könne die kenianischen Urkunden einer vertrauensanwaltlichen Prüfung zu unterziehen. Dies nähme einen längeren Zeitraum in Anspruch und ein zwischenzeitlich ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis könnte zwischenzeitlich seine Gültigkeit verlieren, sodass vor Einholung des Ehefähigkeitszeugnisses geklärt werden solle, ob eine Urkundenüberprüfung erforderlich ist.
Nachdem ich etwas recherchiert habe sind mir immer noch einige Dinge unverständlich.
Laut meiner Recherche hat Kenia die Legalisierung von Dokumenten eingestellt und kann somit keine Apostille ausstellen. Warum fordert das Standesamt diese?
Meines Wissens ist Kenia ein Land mit unsicherem Urkundenwesen und deshalb ist in jedem Fall eine vertrauensanwaltliche Prüfung notwendig. Ist dies richtig? Und weshalb kann mir das Standesamt dies nicht von vornherein sagen?
Laut der Website der Deutschen Botschaft Nairobi dauert eine vertrauensanwaltliche Prüfung bis zu sechs Monate. Wenn das Ehefähigkeitszeugnis nur sechs Monate gültig ist, es aber beim Standesamt vor Veranlassen der Prüfung eingereicht werden muss, wie soll das funktionieren?
Da ich beim Standesamt ein eher verwirrendes als hilfreiches Gefühl habe, hoffe ich es gibt hier jemanden der oder die vielleicht die gleichen Erfahrungen schon gemacht hat und uns etwas Rat geben kann.
Vielen Dank