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Ablehnung des Antrags auf AE (Gelesen: 800 mal)
Chris_Peh
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung des Antrags auf AE
13.09.2022 um 19:40:11
 
Guten Abend,

spontan nach einer erneuten Nachfrage bei der AB unter Zitat der Hinweise zur Beteiligung der BfA kam dann die Ablehnung mit der Begründung, der Lohn sei nicht ortsüblich. Zitat :

"wir haben heute die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Demnach wird die Zustimmung zur Beschäftigung gem. 39 (2) 1 Nr. 1 AufenthG leider nicht erteilt.

Als Begründung wurde angegebene, dass die Entlohnung nicht den tariflichen/ortsüblichen Bedingungen entspricht. Diese sollte mindestens bei 5249,00 € brutto im Monat liegen."

Die Person möchte in Berlin eine Stelle bei einer Fernuni antreten. Sie ist mit einem Visum zur Arbeitssuche eingereist. Ihre Vorbildung ist ein Bachelor in Deutsch. Sie soll dort u.a. Sprachkurse koordinieren und leiten. Die Vergütung liegt bei 2980 monatlich. Es gibt andere ausländische Mitarbeiter, die mit diesem Gehalt bereits dort arbeiten. Die haben den Antrag allerdings in Berlin gestellt, und nicht in Bremen.

Kann jemand von euch aus diesen Informationen ablesen, welcher weitere Weg hier Sinn ergibt ? Ihr Visum gilt noch bis zum 19.10.22.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße,

Chris
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Chris_Peh
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.09.2022 um 11:05:58
 
So, wir haben nun zusammen herausgefunden, dass es an der zu blumigen Stellenbeschreibung des zukünftigen Arbeitgebers lag. Die BfA hat dann im Katalog nachgesehen, und die Stellenbeschreibung, die dem am nächsten kam, für die Beurteilung des Gehalts genommen.
Der AG hat nun noch einen korrigierten Vertrag ausgefertigt und der AB sowie der BfA mit einem entsprechenden Anschreiben übersandt. Dann hoffen und warten wir mal ...

Grüße,

Chris
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