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Einbürgerung – Ehemann (Gelesen: 632 mal)
Sara123
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung – Ehemann
02.07.2022 um 20:01:48
 
Wir stehen ganz am Anfang, und wollen uns jetzt erst mal Informieren wie es rechtlich ist, da wir leider nicht ganz aus der rechtlichen Seite schlau werden.
Ehefrau Deutsch, Ehemann Drittstatt.  Wir wollen unseren Hauptwohnsitz nach DE verlagern, sprich dass der Ehemann hierher kommt.
Mit der Niederlassungserlaubniss und Aufenthaltsgenehmigung könnte er ja immer noch – theoretisch bis zu einem halben Jahr – ins Heimatland.
Falls wir das Ausnützen würden (nicht so lange, aber evtl. Monatsweise) da er auch noch immer nach dem Rechten guckt mit seiner Mutter, wie würde dann am Ende überhaupt die Chance auf Einbürgerung stehen?  (nach den 3 Jahren)

Rente, könnte ja auch privat eingezahlt werden? Richtig?
Vielen Dank
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.07.2022 um 22:42:59
 
Hallo,

sofern er hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hätten die kurzfristigen ("monatsweisen") Besuche im Heimatland keine Auswirkungen auf einen Einbürgerungsanapruch.

Und ja, Rentenansprüche können grundsätzlich auch durch private Vericherungen / Einzahlungen erworben werden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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