Wenn du das so denkst, das es Glück war, ist deine Meinung.
Aber bei zwei Kindern, 2019 und 2022 würde das selbe entschiedenund der Sachverhalt war der selbe. Das ist dann etwas viel Glück.
Ob die
ABH Sachbearbeiter so schlecht arbeiten und vor allem bei so wichtigen SAchen sich einen Fehler erlauben , glaube ich nicht. Vor allem da der Fall öfters bei dem auf den Tisch lag.
Das hat am Ende nicht eine Person entschieden sondern schon ein Abteilungsleiter mit seiner Rechtsabteilung.
Der Anwalt hat aber bei seinem Schreiben and die
ABH auch begründet , wieso das Kind deutsch ist und dadurch anscheinend würde es positiv entschieden.
Sollte jemand die Begründung haben wollen , schicke ich es den gerne.
zu deiner Frage, Zur Zeit der Geburt war ich vor Ort
Übringes wenn man einen Hauptwohnsitz in DE hat, beudetet das nicht gleich das man auch gleich den gewöhnlichten Aufenthalt in DE hat.
Deswegen hat dieser gewöhlicher Aufenthalt viel Spielraum.
Also Ende gut alles gut.
Können das Thema hier abschliessen.