Hallo,
hoffe ihr könnt mir hier helfen.
Es geht um die Prüfung nach §4 Abs. 3
StAG über das bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsnagehörigkeit erhalten möchte.
Im StAG steht es so drinne:Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. Seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat
Und
2. Ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat oder als Staatsangehöriger der Schweiz, oder Freizügigkeit ……. Genießt.
Frage:
Könnt Ihr mir bitte dieses
"gewöhnlichen Aufenthalt im Inland" erläutern , irgendwie Definiert jeder den Wortlaut anders.
-Der eine meint solange die unbefristet
NE gültig ist (in diesem Fall seit 2008, da werden auch die 8 Jahre erfüllt zum Zeitpunkt der Geburt des kindes), also nicht unterbrochen wurde/ist durch Duldung etc, besteht auch gleichtizetig
der gewöhnilche Aufenthalt im Inlad unabhäging vom Wohnsitz ob man gemeldet ist oder nicht. Weil ich mich auch durch die unbefristet
NE, unbefristet in DE rechtmäßig aufhalten kann und somit habe ich auch den gewöhnlichen Aufenthalt im Inlad, da er nicht befristet ist durch meine
NE.
Mir ist klar das, Wohnsitz (gemeldet beim Bürgeramt) nicht das selbe ist wie gewöhnlichen Aufenthalt ist. Das sind zwei seperate Definitionen.
hier auch nochmal die Definiton welche ich gefunden habe:
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__12b.htmlhier ein kurzer Auszug:
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 12b
(1) Der gewöhnliche Aufenthalt im Inland wird durch Aufenthalte bis zu sechs Monaten im Ausland nicht unterbrochen.......
Frage2:
Hat das Kind Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wenn es Heute in DE auf die Welt kommt UND wenn ein Elternteil seit 2008 ununterbrochen eine unbefristete
NE hat ( inkl. der Bescheinung der
ABH hat über das Fortbestehen der
NE auch wenn er länger als 6monate ausgereist ist,
Bescheinigung gem. § 51 Abs. 2 AufenthG über das Nichterlöschen der erteilten Niederlassungserlaubnis ) aber aktuell seit 1.07.2017 nicht mehr in DE gemeldet ist/hat keine Hauptwohnsitz. ??
Ah ja, der eine Elternteil wird aber auch nächstes Jahr 2023 wieder seinen Hauptwohnistz in DE anmelden,,inkl
KV , Arbeit und fängt sofort eine neue Arbeitsstelle an.
vielen Dank für euere Hilfe