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Einbürgerung - Antragsabgabe - dauert es ewigkeiten ? (Gelesen: 20.521 mal)
Habowan
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31.03.2022 um 08:00:50
 
Hallo allerseits.

Wir sind ein gemischtes Paar (Meine Frau ist Türkische Staatsbürgerin, seit 38 Jahren in D, ich Deutscher Staatsbürger)

Wir haben jetzt begonnen uns um ihre Einbürgerung zu kümmern, Papiermässig ist alles in Ordnung, alle Benötigten Dokumente die gewünscht sind, sind vorhanden, wir hielten das lediglich für eine Formsache und haben nun den ersten Stolperstein:

In unserer Stadt können Termine nur per Email angefordert werden. Der 'Antrag' kam recht schnell innerhalb von 4 Tagen nach Email absendung, darin steht, der Antrag kann nur Persönlich abgegeben/eingereicht werden. (weil man da ja unterschreiben muss)

Nun also, seit vielen vielen Wochen (und einige Emails mit Bitte um Antragsabgabe später) reagiert die Ausländergehörde nicht auf unsere Bitte das wir doch gern einen Termin hätten um den Ausgefüllten Antrag mit allen Dokumenten wieder abzugeben. Telefonisch ist sowieso niemand erreichbar. Online kann man auch keinen Termin vereinbaren.

Wenn also die Behörde auf Bitte um einen Termin für die Antragsabgabe, der ja laut Schriftlicher Formulierung persönlich stattfinden muss, nicht reagiert so finde ich das doch recht seltsam.

Gibt es alternative Wege den Antrag abzugeben wie zum Beispiel die 'Unterschrift unter dem Antrag' bei einem Notar zu leisten ?

Es kann doch nicht sein das die Aussage 'nur Persönliche Abgabe' und 'ignorieren des Wunsches nach einem Termin' dazu führt das wir noch nicht mal einen Antrag auf Einbürgerung stellen können ?

Wie gesagt, es geht nur darum den Antrag Abzugeben. Das die Bearbeitung des selbigen, wohl einige Jahre dauert, geschenkt, wir leben in Hannover, da sind wir einiges gewohnt, was die Verwaltung angeht.

vielleicht kann uns jemand einen Tip geben ?
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« Zuletzt geändert: 31.03.2022 um 08:11:22 von Habowan »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.03.2022 um 08:14:30
 
Diese Vorgehensweise bei Antragstellung wird zwar mancherorts gefordert, ist aber nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Eine Einbürgerung kann auch gänzlich formlos beantagt werden, der hier maßgebliche § 10 Abs. 1 StAG spricht nur von einem Antrag, nicht von einem schriftlichen Antrag (vgl. dagegen z.B. § 10 Abs. 1 S. 1 BImSchG).

Insoweit könnte der Antrag auch mittels Einschreiben an die Behörde übermittelt werden. Sie darf die Antragsannahme nicht verweigern (§ 24 Abs. 3 VwVfG) und muss den Antrag auch bearbeiten.
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Antwort #2 - 31.03.2022 um 08:30:49
 
Hallo und vielen Dank Bayraqiano!

Das hilft uns schon einmal sehr viel weiter.

Ein kleines Problem gibt es da noch, wir müssen einiges an Dokumenten beilegen deren wiederbeschaffung nahezu unmöglich ist (Meine Frau wurde vor 52 Jahren während eines Urlaubs in Neapel geboren, die Geburtsurkunde ist fast unmöglich wiederzubeschaffen) etc. etc.

Reicht es zur Antragsabgabe aus wenn wir die geforderten Dokumente als Kopie beilegen oder müssen wir von jedem Dokument eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen ? Die Originale würden wir auf keinem Fall aus der Hand geben.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.03.2022 um 08:48:06
 
Legt Kopien bei. Originale gibt es dann zur Einsichtnahme bei der Behörde.
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Habowan
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Antwort #4 - 31.03.2022 um 08:50:44
 
vielen Dank!

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SimonB
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Antwort #5 - 31.03.2022 um 13:30:05
 
Habowan schrieb am 31.03.2022 um 08:30:49:
die geforderten Dokumente als Kopie beilegen

In den Antrags-und Infomaterialien findet sich ganz sicher der Hinweis, dass zunächst nur Kopien einzureichen sind.
Persönlich in den Hausbriefkasten oder per Einwurfeinschreiben genügt. Persönliche Termine machen viele EBH nicht. Deshalb antworten sie dir auch nicht.
NRW macht es jetzt so. Hessen auch.

Vorige Woche las ich eine diesbezügliche E-Mail von der EBH:
1. Coronabedingt werden keine Termine mehr für eine persönliche Erstberatung und für die persönliche Abgabe der Antragsunterlagen vergeben. Wir haben daher auf ein weitestgehend schriftliches Verfahren umgestellt. Bei Fragen zur Einbürgerung können Sie uns gerne unter folgender Telefonnummer ... anrufen.
2. Bitte reichen Sie Ihren Antrag schriftlich ein. Nach Eingang erhalten Sie von unserer Seite eine Eingangsbestätigung mit weiteren Hinweisen zum Verfahren. Ihre Urkunden und Dokumente reichen Sie lediglich in Kopie ein.
3. Merkblatt über die notwendigen Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
Wichtig: Bitte reichen Sie von allen Dokumenten vorerst nur Kopien ein!

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Habowan
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Antwort #6 - 01.04.2022 um 17:34:48
 
SimonB schrieb am 31.03.2022 um 13:30:05:
In den Antrags-und Infomaterialien findet sich ganz sicher der Hinweis, dass zunächst nur Kopien einzureichen sind.
Persönlich in den Hausbriefkasten oder per Einwurfeinschreiben genügt. Persönliche Termine machen viele EBH nicht. Deshalb antworten sie dir auch nicht.
NRW macht es jetzt so. Hessen auch.


Hallo Danke für die Info wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird. Wir Leben in Niedersachsen.
In unserem Fall (Einwanderungsbehörde Hannover) war die Persönliche Fürsprache zur Unterschrift Explizit im letzten Schreiben der Einbürgerungsbehörde gefordert und keine Einreichung per Brief.

Ich glaube nicht das die mir nicht Antworten weil es hier eine andere Regelung gibt. das könnte man sogar mit einem Textbaustein erledigen. Gar nicht auf eine Email mit einem ernsthaften Anliegen (im Brief stand: Bitte vereinbaren sie einen Termin per Email) zu Antworten empfinde ich als, hmm, äusserst grenzwertig. 'Deshalb antworten die nicht' lasse ich so nicht stehen.

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SimonB
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Antwort #7 - 01.04.2022 um 19:31:26
 
Habowan schrieb am 01.04.2022 um 17:34:48:
Wir Leben in Niedersachsen.

Die Stadt Hannover teilt mit Datum 27.2.2022 mit:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Ausl%C3...

Selbstverständlich könnt ihr auf einen Termin zur persönlichen Vorsprache und Unterschrift bestehen.

Habowan schrieb am 01.04.2022 um 17:34:48:
Gar nicht auf eine Email mit einem ernsthaften Anliegen (im Brief stand: Bitte vereinbaren sie einen Termin per Email) zu Antworten empfinde ich als, hmm, äusserst grenzwertig.

Ja, es bleibt, auf eine Antwort der Behörde zu warten.
Oder ab und zu mal für neue aktuelle Hinweise auf diese Seite zu schauen.
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HannoManno
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Antwort #8 - 03.04.2022 um 17:49:16
 
Hallo, also ich hatte selbst mal einen Einbürgerungsantrag in (Region) Hannover gestellt und dort konnte ich alles per Post einreichen. Mir wurde gesagt das man die Unterschrift auf dem Antrag erst ganz am Ende leistet (die Unterschriften für die Belehrung und Bekenntnis kann man alleine zuhause machen).

Die Möglichkeit das man alles per Post senden kann steht auch nur auf der Seite für Region Hannover: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/B%C3%BCrger-Service/Ausl%C3...

Mit dem Hinweis: Sobald eine persönliche Vorsprache Ihrerseits erforderlich ist, erhalten Sie eine Nachricht mit Terminvorschlag.
Du musst dich also um nichts kümmern. Einfach Antrag senden und warten. Warum die Stadt Hannover hier so stark abweicht weiß ich nicht.

Auf meine Mails wurde auch blitzschnell geantwortet.
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« Zuletzt geändert: 03.04.2022 um 18:02:06 von HannoManno »  
 
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Habowan
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Antwort #9 - 05.04.2022 um 11:50:04
 
HannoManno schrieb am 03.04.2022 um 17:49:16:
Du musst dich also um nichts kümmern. Einfach Antrag senden und warten. Warum die Stadt Hannover hier so stark abweicht weiß ich nicht.


Nunja, ich für meinen Teil bin Froh darüber das es die Möglichkeit gibt dies schriftlich zu erledigen. Verwundert war ich darüber das im Anschreiben explizit die Terminanfrage per Email gefordert war. Hätte ich jetzt hier nicht explizit nachgefragt würde ich wahrscheinlich bis ans ende aller Tage auf eine Reaktion meiner Emails warten....

Der Kram ist jetzt raus per Einschreiben, und nun harren wir der Dinge. Vielleicht tut sich ja schon dieses Jahr etwas. Aus Der Zeitung habe ich erfahren das hier einige schon sehr lange in Hannover auf den Fortgang/Abschluss ihres Verfahrens warten, es sollen aber auch 3 neue Stellen hier dafür geschaffen werden. Da sind wir insgesamt guter Hoffnung, das wir alles bis Ende 23/Anfang 24 Abgeschlossen haben. Wir haben es damit nicht eilig und es besteht aufgrund des unbegrenzten Schengen Titels da kein Grund zur Eile....

Ich hoffe nur das dies nicht dazu führt andere Einbürgerungen vorzuziehen und unser Anliegen nach unten sortiert wird. Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt
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Floppine
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Antwort #10 - 06.04.2022 um 08:52:56
 
Habowan schrieb am 05.04.2022 um 11:50:04:
Ich hoffe nur das dies nicht dazu führt andere Einbürgerungen vorzuziehen und unser Anliegen nach unten sortiert wird. Schockiert/Erstaunt 


Anträge werden in der Regel in der Reihenfolge nach Datum des Eingangs bearbeitet.
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Habowan
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Antwort #11 - 14.04.2022 um 15:03:14
 
Hier mal ein Update:

Die Anzuschreiben und den Antrag schriftlich abzugeben scheint ja schon einmal etwas bewirkt zu haben. Zumindest haben die jetzt reagiert. Per Email mit angehängtem PDF. Nachdem die meinen Brief erhalten haben---- Der Punkt 'ihr Schreiben vom' wurde wohl aus Pietätsgründen im PDF offen gelassen....

Unser Termin um den Antrag 'Abzugeben' ist also schon in 5 Monaten. Ein Schelm wer dabei....

"Berechtigung zum Betreten des HannoverServiceCenters
Für einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde
am 13.09.2022 um ***** Uhr
für *******, geb. am *******
Zum Termin mitzubringen sind die mit Schreiben vom von Ihnen angeforderten Unterlagen.
Mit dieser Bescheinigung wird die o.g. Person berechtigt, diesen Termin im Hannover-ServiceCenter
wahrzunehmen. Der Einlass erfolgt nur über Eingang C des Gebäudes Am Schützenplatz 1. Diese
Bescheinigung ist am Eingang vorzuzeigen.
Bitte kommen Sie direkt in Zimmer B.1.069.
Die Vorsprache bei der Einbürgerungsbehörde ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich. Für den
Zutritt zum Gebäude ist ein geeigneter Nachweis (Impfnachweis, Genesenennachweis oder negativer
PoC-Antigen-Test, PCR-Test) beim Einlass vorzulegen. Ein selbst durchgeführter Selbsttest reicht hierfür
nicht aus. Im Gebäude gilt für alle Personen eine Maskenpflicht (FFP2-Maske).
Ein rechtzeitiges Erscheinen zum Termin ist erforderlich. Der Einlass erfolgt frühestens 15 Minuten
vor dem obigen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag
Nicht unterschrieben, da maschinell erstellt."

Hier unsere Antwort, auf die Mail mit angehängtem PDF.

(wir wurden mit 'guten Tag' angeschrieben in der Email an der das PDF mit dem Termin hing, das zeugt ja mal von Wertschätzung...)

Sehr geehrte Frau ********.

Den Antrag habe ich, nachdem ich nach über einem Monat ohne Reaktionen ihrerseits auf meine Terminwünsche per Email den Eindruck gewann das ihre EDV Anlagen vielleicht defekt sind, per Einschreiben an sie geschickt. Inkl. aller Kopien der benötigten Dokumente. Es geht nur um die Unterschrift des selbigen und Vorlage der Originaldokumente. In 5 Monaten (so wie in ihrem Schreiben als Termin angegeben) werden schon einige wieder ungültig oder obsolet sein.

Muss ich jetzt, weil einige Dokumente nur 6 Monate gültig sind, diese neu beschaffen oder die Dokumente mitbringen die zu dem Zeitpunkt gültig waren als wir nach Beschaffung aller Dokumente anfingen um einen Termin zu Bitten ?

Da ich nicht glaube das auf meine Email reagiert wird geht diese Frage natürlich auch schriftlich per Einschreiben raus....


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung - Antragsabgabe - dauert es ewigkeiten ?
Antwort #12 - 14.04.2022 um 15:08:16
 
Ich benutze das Wort nicht gerne weil es zu inflationär gebraucht wird, aber einen Termin in fünf Monaten zu vergeben nur um die Frau bei einer Unterschrift zu beobachten ist nichts anderes als Schickane.

Im Übrigen ist der Antrag wirksam gestellt worden -> § 75 VwGO läuft.
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Habowan
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Antwort #13 - 14.04.2022 um 15:19:26
 
Zitat:
Ich benutze das Wort nicht gerne weil es zu inflationär gebraucht wird, aber einen Termin in fünf Monaten zu vergeben nur um die Frau bei einer Unterschrift zu beobachten ist nichts als Schickane.

Im Übrigen ist der Antrag wirksam gestellt worden -> § 75 VwGO läuft.


Ich weiss nicht ob das Schikane ist oder überforderung oder Laissez faire weil man sich so an die guten Coronazeiten gewöhnt hat... Für mich ist dabei wichtig: Die Dokumente die wir als Kopie mitgeschickt haben werden zum Zeitpunkt der Unterschriftsabgabe schon Ungültig sein, weil laut erstem Brief von Dort: Einige nur 6 Monate gültig. Wiederbeschaffung und Neuausstellung ist mit einigen Kosten und der Konsultation einer, wenn nicht u.u. zweier Botschaften verbunden. (Italienische Behörden/Türkische Behörden)

Die 5 Monate sind übrigens für Hannover extrem Sportlich schnell. Wir hatten, ohne mit der Wimper zu zucken mit einem Jahr gerechnet. Das hier ist Sparta, eh Hannover....
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 14.04.2022 um 15:27:36
 
Habowan schrieb am 14.04.2022 um 15:19:26:
Einige nur 6 Monate gültig.

Das ist auch so eine Sache, die in keinem Gesetz steht - sofern man "haben wir schon seit 1845 so gemacht" nicht als solches sieht. Es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage immer neuer Geburts- oder Heiratsurkunden.
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